iPhones 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-06969
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
iPhones 2023
Der Leistungsgegenstand besteht in der bundesweiten Lieferung von Mobiltelefonen des Typs iPhone 14, 128 GB, Mitternacht, EU-Version (A2882) zum zeitlich befristeten Gebrauch von 36 Monaten (ab Beginn des Rollouts) mit dem von der TK bereitgestellten Zubehör sowie in der Erbringung von Serviceleistungen.
Für die weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Deutschlandweit. Der Auftragnehmer hat die Mobiltelefone mit dem von der TK
bereitgestellten Zubehör bundesweit an die Mitarbeitenden der TK als Einzellieferung zu versenden. Die exakten Lieferorte (dienstlich/privat) ergeben sich aus dem jeweiligen Abruf.
Der Leistungsgegenstand besteht in der bundesweiten Lieferung von Mobiltelefonen des Typs iPhone 14, 128 GB, Mitternacht, EU-Version (A2882) zum zeitlich befristeten Gebrauch von 36 Monaten (ab Beginn des Rollouts) mit dem von der TK bereitgestellten Zubehör sowie in der Erbringung von Serviceleistungen.
Für die TK besteht eine Abrufverpflichtung in Höhe von 1.600 Mobiltelefonen. Die TK schätzt die Anzahl der benötigen Mobiltelefone über die Vertragslaufzeit auf 2.200 Stück (Schätzmenge). Die TK wird über die Vertragslaufzeit jedoch höchstens 2.420 Mobiltelefone abrufen (Höchstmenge).
Für die weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYD1N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.