SPGK_Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Baustelleneinrichtung und -logistik Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53615
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK_Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Baustelleneinrichtung und -logistik
Hbf. Frankfurt/Main
Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Baustelleneinrichtung und -logistik
Logistik, Container und allgemeine Baustelleneinrichtung für die B-Ebene und darunterliegenden Verteilerebenen am Hauptbahnhof Frankfurt am Main
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SPGK_Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Baustelleneinrichtung und -logistik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hbf. Frankfurt/Main
Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Baustelleneinrichtung und -logistik
Logistik, Container und allgemeine Baustelleneinrichtung für die B-Ebene und darunterliegenden Verteilerebenen am Hauptbahnhof Frankfurt am Main
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
NT19.1: Zugangskontrolle
Aufgrund der erhöhten Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle ist eine einheitliche Zugangskontrolle notwendig. Eine
einheitliche, sichere und und aus logistische Sicht sinnvolle Überwachung und Koordination wird hierdurch ermöglicht. Der
Personenverkehr und Zu- und Abfahrten können besser realisiert und überprüft werden. Auch aus Sicht des Brandschutzes ist
eine ein geschlossenes Zugangskontrollsystem für die sich auf der Baustelle befindenden Personen relevant, da dies die
Sicherheit der Mitarbeiter und der Anzahl der sich befindenden Personen auf der Fläche auch in Notfall einen Überblick
gewährleisten kann