Winterdienst an Ponton- und Fähranlagen 2023-31 Referenznummer der Bekanntmachung: PE-2005-23-O-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2544
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst an Ponton- und Fähranlagen 2023-31
Winterdienst für Zugangsbrücken, Ponton- und Kaianlagen sowie Straßen- und Wegeflächen der HPA
Aue Hauptdeich 1-4, Steendiek 4, Finkenwerder, Rüschpark
Hamburg
Die Aufgaben und Tätigkeiten des Winterdienstes sind an den Flächen der Schwimmenden Anlagen (Pontons, Brücken, Zugangsbrücken, Dalben), an Kaianlagen sowie an Straßen- und Wegeflächen des AG zu erbringen.
Liegenschaftsspezifische Besonderheiten, wie z.B. Aufstellung von Streumittelbehälter, Anlagenzeiten etc. sind ebenfalls im Zuge der Winterdienstplanung zu berücksichtigen.
Gegenstand der eigenverantwortlichen Leistungserbringung sind u. a.:
• Wege für Fußgänger und Fahrradverkehr
• Treppen sowie Rampen
• Kaianlagen
• Pontons inkl. Haltestellen der Fähren, Zugangsbrücken,
• Führungsdalben,
• Aufbauten/Baukonstruktionen in Außenanlagen, z. B.:
• Sicherheitseinrichtungen, wie Beschilderungen, Hydranten
• Bauliche Entwässerungssysteme, wie Rinnen, Siele, Straßenabläufe, Gullys
• Vordächer und Dächer,
• Handläufe, Treppengeländer
Es wird zunächst ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen.
Der Regelbetrieb beginnt am: 15.10.2023
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und endet nach dieser Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der AG hat das Recht, den Vertrag dreimal, um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre.
Option zur Verlängerung des Vertrages.
Siehe II.2.7
Bubendey Ufer, Köhlfleethafen, Seemannshöft, Waltershof, Altenwerder Elbdeich
Hamburg
Die Aufgaben und Tätigkeiten des Winterdienstes sind an den Flächen der Schwimmenden Anlagen (Pontons, Brücken, Zugangsbrücken, Dalben), an Kaianlagen sowie an Straßen- und Wegeflächen des AG zu erbringen.
Liegenschaftsspezifische Besonderheiten, wie z.B. Aufstellung von Streumittelbehälter, Anlagenzeiten etc. sind ebenfalls im Zuge der Winterdienstplanung zu berücksichtigen.
Gegenstand der eigenverantwortlichen Leistungserbringung sind u. a.:
• Wege für Fußgänger und Fahrradverkehr
• Treppen sowie Rampen
• Kaianlagen
• Pontons inkl. Haltestellen der Fähren, Zugangsbrücken,
• Führungsdalben,
• Aufbauten/Baukonstruktionen in Außenanlagen, z. B.:
• Sicherheitseinrichtungen, wie Beschilderungen, Hydranten
• Bauliche Entwässerungssysteme, wie Rinnen, Siele, Straßenabläufe, Gullys
• Vordächer und Dächer,
• Handläufe, Treppengeländer
Es wird zunächst ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen.
Der Regelbetrieb beginnt am: 15.10.2023
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und endet nach dieser Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der AG hat das Recht, den Vertrag dreimal, um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre.
Option zur Verlängerung des Vertrages.
Siehe II.2.7
Argentinienbrücke, Arningstrasse, Neuhof, Rethebrücke, Norderelbstrasse, Ernst-August-Schleuse
Hamburg
Die Aufgaben und Tätigkeiten des Winterdienstes sind an den Flächen der Schwimmenden Anlagen (Pontons, Brücken, Zugangsbrücken, Dalben), an Kaianlagen sowie an Straßen- und Wegeflächen des AG zu erbringen.
Liegenschaftsspezifische Besonderheiten, wie z.B. Aufstellung von Streumittelbehälter, Anlagenzeiten etc. sind ebenfalls im Zuge der Winterdienstplanung zu berücksichtigen.
Gegenstand der eigenverantwortlichen Leistungserbringung sind u. a.:
• Wege für Fußgänger und Fahrradverkehr
• Treppen sowie Rampen
• Kaianlagen
• Pontons inkl. Haltestellen der Fähren, Zugangsbrücken,
• Führungsdalben,
• Aufbauten/Baukonstruktionen in Außenanlagen, z. B.:
• Sicherheitseinrichtungen, wie Beschilderungen, Hydranten
• Bauliche Entwässerungssysteme, wie Rinnen, Siele, Straßenabläufe, Gullys
• Vordächer und Dächer,
• Handläufe, Treppengeländer
Es wird zunächst ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen.
Der Regelbetrieb beginnt am: 15.10.2023
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und endet nach dieser Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der AG hat das Recht, den Vertrag dreimal, um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre.
Option zur Verlängerung des Vertrages.
Siehe II.2.7
Billwerder Bucht 1-3, Entenwerder, Peutestrasse 22a, Holthusenkai
Hamburg
Die Aufgaben und Tätigkeiten des Winterdienstes sind an den Flächen der Schwimmenden Anlagen (Pontons, Brücken, Zugangsbrücken, Dalben), an Kaianlagen sowie an Straßen- und Wegeflächen des AG zu erbringen.
Liegenschaftsspezifische Besonderheiten, wie z.B. Aufstellung von Streumittelbehälter, Anlagenzeiten etc. sind ebenfalls im Zuge der Winterdienstplanung zu berücksichtigen.
Gegenstand der eigenverantwortlichen Leistungserbringung sind u. a.:
• Wege für Fußgänger und Fahrradverkehr
• Treppen sowie Rampen
• Kaianlagen
• Pontons inkl. Haltestellen der Fähren, Zugangsbrücken,
• Führungsdalben,
• Aufbauten/Baukonstruktionen in Außenanlagen, z. B.:
• Sicherheitseinrichtungen, wie Beschilderungen, Hydranten
• Bauliche Entwässerungssysteme, wie Rinnen, Siele, Straßenabläufe, Gullys
• Vordächer und Dächer,
• Handläufe, Treppengeländer
Es wird zunächst ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen.
Der Regelbetrieb beginnt am: 15.10.2023
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und endet nach dieser Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der AG hat das Recht, den Vertrag dreimal, um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre.
Option zur Verlängerung des Vertrages.
Siehe II.2.7
Grevenhofkai, Moenckebergkai, Sthamerkai
Hamburg
Die Aufgaben und Tätigkeiten des Winterdienstes sind an den Flächen der Schwimmenden Anlagen (Pontons, Brücken, Zugangsbrücken, Dalben), an Kaianlagen sowie an Straßen- und Wegeflächen des AG zu erbringen.
Liegenschaftsspezifische Besonderheiten, wie z.B. Aufstellung von Streumittelbehälter, Anlagenzeiten etc. sind ebenfalls im Zuge der Winterdienstplanung zu berücksichtigen.
Gegenstand der eigenverantwortlichen Leistungserbringung sind u. a.:
• Wege für Fußgänger und Fahrradverkehr
• Treppen sowie Rampen
• Kaianlagen
• Pontons inkl. Haltestellen der Fähren, Zugangsbrücken,
• Führungsdalben,
• Aufbauten/Baukonstruktionen in Außenanlagen, z. B.:
• Sicherheitseinrichtungen, wie Beschilderungen, Hydranten
• Bauliche Entwässerungssysteme, wie Rinnen, Siele, Straßenabläufe, Gullys
• Vordächer und Dächer,
• Handläufe, Treppengeländer
Es wird zunächst ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen.
Der Regelbetrieb beginnt am: 15.10.2023
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und endet nach dieser Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der AG hat das Recht, den Vertrag dreimal, um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre.
Option zur Verlängerung des Vertrages.
Siehe II.2.7
Blankenese, Teufelsbrück, Wittenbergen
Hamburg
Die Aufgaben und Tätigkeiten des Winterdienstes sind an den Flächen der Schwimmenden Anlagen (Pontons, Brücken, Zugangsbrücken, Dalben), an Kaianlagen sowie an Straßen- und Wegeflächen des AG zu erbringen.
Liegenschaftsspezifische Besonderheiten, wie z.B. Aufstellung von Streumittelbehälter, Anlagenzeiten etc. sind ebenfalls im Zuge der Winterdienstplanung zu berücksichtigen.
Gegenstand der eigenverantwortlichen Leistungserbringung sind u. a.:
• Wege für Fußgänger und Fahrradverkehr
• Treppen sowie Rampen
• Kaianlagen
• Pontons inkl. Haltestellen der Fähren, Zugangsbrücken,
• Führungsdalben,
• Aufbauten/Baukonstruktionen in Außenanlagen, z. B.:
• Sicherheitseinrichtungen, wie Beschilderungen, Hydranten
• Bauliche Entwässerungssysteme, wie Rinnen, Siele, Straßenabläufe, Gullys
• Vordächer und Dächer,
• Handläufe, Treppengeländer
Es wird zunächst ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen.
Der Regelbetrieb beginnt am: 15.10.2023
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und endet nach dieser Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der AG hat das Recht, den Vertrag dreimal, um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre.
Option zur Verlängerung des Vertrages.
Siehe II.2.7
Altona Fischauktionshalle, Dockland, Grosse Elbstrasse Treppe, Neumühlen
Hamburg
Die Aufgaben und Tätigkeiten des Winterdienstes sind an den Flächen der Schwimmenden Anlagen (Pontons, Brücken, Zugangsbrücken, Dalben), an Kaianlagen sowie an Straßen- und Wegeflächen des AG zu erbringen.
Liegenschaftsspezifische Besonderheiten, wie z.B. Aufstellung von Streumittelbehälter, Anlagenzeiten etc. sind ebenfalls im Zuge der Winterdienstplanung zu berücksichtigen.
Gegenstand der eigenverantwortlichen Leistungserbringung sind u. a.:
• Wege für Fußgänger und Fahrradverkehr
• Treppen sowie Rampen
• Kaianlagen
• Pontons inkl. Haltestellen der Fähren, Zugangsbrücken,
• Führungsdalben,
• Aufbauten/Baukonstruktionen in Außenanlagen, z. B.:
• Sicherheitseinrichtungen, wie Beschilderungen, Hydranten
• Bauliche Entwässerungssysteme, wie Rinnen, Siele, Straßenabläufe, Gullys
• Vordächer und Dächer,
• Handläufe, Treppengeländer
Es wird zunächst ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen.
Der Regelbetrieb beginnt am: 15.10.2023
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und endet nach dieser Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der AG hat das Recht, den Vertrag dreimal, um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre.
Option zur Verlängerung des Vertrages.
Siehe II.2.7
Hafentor, Überseebrücke, Binnenhafen Süd, Sandtorhöft, Vorsetzen, Baumwall
Hamburg
Die Aufgaben und Tätigkeiten des Winterdienstes sind an den Flächen der Schwimmenden Anlagen (Pontons, Brücken, Zugangsbrücken, Dalben), an Kaianlagen sowie an Straßen- und Wegeflächen des AG zu erbringen.
Liegenschaftsspezifische Besonderheiten, wie z.B. Aufstellung von Streumittelbehälter, Anlagenzeiten etc. sind ebenfalls im Zuge der Winterdienstplanung zu berücksichtigen.
Gegenstand der eigenverantwortlichen Leistungserbringung sind u. a.:
• Wege für Fußgänger und Fahrradverkehr
• Treppen sowie Rampen
• Kaianlagen
• Pontons inkl. Haltestellen der Fähren, Zugangsbrücken,
• Führungsdalben,
• Aufbauten/Baukonstruktionen in Außenanlagen, z. B.:
• Sicherheitseinrichtungen, wie Beschilderungen, Hydranten
• Bauliche Entwässerungssysteme, wie Rinnen, Siele, Straßenabläufe, Gullys
• Vordächer und Dächer,
• Handläufe, Treppengeländer
Es wird zunächst ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen.
Der Regelbetrieb beginnt am: 15.10.2023
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und endet nach dieser Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der AG hat das Recht, den Vertrag dreimal, um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre.
Option zur Verlängerung des Vertrages.
Siehe II.2.7
Elbphilharmonie, HPA-Anleger, Kajen, Magdeburger Hafen, Museum, Meßberg
Hamburg
Die Aufgaben und Tätigkeiten des Winterdienstes sind an den Flächen der Schwimmenden Anlagen (Pontons, Brücken, Zugangsbrücken, Dalben), an Kaianlagen sowie an Straßen- und Wegeflächen des AG zu erbringen.
Liegenschaftsspezifische Besonderheiten, wie z.B. Aufstellung von Streumittelbehälter, Anlagenzeiten etc. sind ebenfalls im Zuge der Winterdienstplanung zu berücksichtigen.
Gegenstand der eigenverantwortlichen Leistungserbringung sind u. a.:
• Wege für Fußgänger und Fahrradverkehr
• Treppen sowie Rampen
• Kaianlagen
• Pontons inkl. Haltestellen der Fähren, Zugangsbrücken,
• Führungsdalben,
• Aufbauten/Baukonstruktionen in Außenanlagen, z. B.:
• Sicherheitseinrichtungen, wie Beschilderungen, Hydranten
• Bauliche Entwässerungssysteme, wie Rinnen, Siele, Straßenabläufe, Gullys
• Vordächer und Dächer,
• Handläufe, Treppengeländer
Es wird zunächst ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen.
Der Regelbetrieb beginnt am: 15.10.2023
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und endet nach dieser Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der AG hat das Recht, den Vertrag dreimal, um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre.
Option zur Verlängerung des Vertrages.
Siehe II.2.7
Sankt Pauli Landungsbrücken Pontonanlage, Promenade
Hamburg
Die Aufgaben und Tätigkeiten des Winterdienstes sind an den Flächen der Schwimmenden Anlagen (Pontons, Brücken, Zugangsbrücken, Dalben), an Kaianlagen sowie an Straßen- und Wegeflächen des AG zu erbringen.
Liegenschaftsspezifische Besonderheiten, wie z.B. Aufstellung von Streumittelbehälter, Anlagenzeiten etc. sind ebenfalls im Zuge der Winterdienstplanung zu berücksichtigen.
Gegenstand der eigenverantwortlichen Leistungserbringung sind u. a.:
• Wege für Fußgänger und Fahrradverkehr
• Treppen sowie Rampen
• Kaianlagen
• Pontons inkl. Haltestellen der Fähren, Zugangsbrücken,
• Führungsdalben,
• Aufbauten/Baukonstruktionen in Außenanlagen, z. B.:
• Sicherheitseinrichtungen, wie Beschilderungen, Hydranten
• Bauliche Entwässerungssysteme, wie Rinnen, Siele, Straßenabläufe, Gullys
• Vordächer und Dächer,
• Handläufe, Treppengeländer
Es wird zunächst ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen.
Der Regelbetrieb beginnt am: 15.10.2023
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und endet nach dieser Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der AG hat das Recht, den Vertrag dreimal, um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre.
Option zur Verlängerung des Vertrages.
Siehe II.2.7
Finkenriek 1-4
Hamburg
Die Aufgaben und Tätigkeiten des Winterdienstes sind an den Flächen der Schwimmenden Anlagen (Pontons, Brücken, Zugangsbrücken, Dalben), an Kaianlagen sowie an Straßen- und Wegeflächen des AG zu erbringen.
Liegenschaftsspezifische Besonderheiten, wie z.B. Aufstellung von Streumittelbehälter, Anlagenzeiten etc. sind ebenfalls im Zuge der Winterdienstplanung zu berücksichtigen.
Gegenstand der eigenverantwortlichen Leistungserbringung sind u. a.:
• Wege für Fußgänger und Fahrradverkehr
• Treppen sowie Rampen
• Kaianlagen
• Pontons inkl. Haltestellen der Fähren, Zugangsbrücken,
• Führungsdalben,
• Aufbauten/Baukonstruktionen in Außenanlagen, z. B.:
• Sicherheitseinrichtungen, wie Beschilderungen, Hydranten
• Bauliche Entwässerungssysteme, wie Rinnen, Siele, Straßenabläufe, Gullys
• Vordächer und Dächer,
• Handläufe, Treppengeländer
Es wird zunächst ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen.
Der Regelbetrieb beginnt am: 15.10.2023
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und endet nach dieser Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der AG hat das Recht, den Vertrag dreimal, um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre.
Option zur Verlängerung des Vertrages.
Siehe II.2.7
Hermann-Blohm-Straße 3
Hamburg
Die Aufgaben und Tätigkeiten des Winterdienstes sind an den Flächen der Schwimmenden Anlagen (Pontons, Brücken, Zugangsbrücken, Dalben), an Kaianlagen sowie an Straßen- und Wegeflächen des AG zu erbringen.
Liegenschaftsspezifische Besonderheiten, wie z.B. Aufstellung von Streumittelbehälter, Anlagenzeiten etc. sind ebenfalls im Zuge der Winterdienstplanung zu berücksichtigen.
Gegenstand der eigenverantwortlichen Leistungserbringung sind u. a.:
• Wege für Fußgänger und Fahrradverkehr
• Treppen sowie Rampen
• Kaianlagen
• Pontons inkl. Haltestellen der Fähren, Zugangsbrücken,
• Führungsdalben,
• Aufbauten/Baukonstruktionen in Außenanlagen, z. B.:
• Sicherheitseinrichtungen, wie Beschilderungen, Hydranten
• Bauliche Entwässerungssysteme, wie Rinnen, Siele, Straßenabläufe, Gullys
• Vordächer und Dächer,
• Handläufe, Treppengeländer
Es wird zunächst ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen.
Der Regelbetrieb beginnt am: 15.10.2023
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und endet nach dieser Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der AG hat das Recht, den Vertrag dreimal, um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre.
Option zur Verlängerung des Vertrages.
Siehe II.2.7
Nautische Zentrale, Lotsenstation
Hamburg
Die Aufgaben und Tätigkeiten des Winterdienstes sind an den Flächen der Schwimmenden Anlagen (Pontons, Brücken, Zugangsbrücken, Dalben), an Kaianlagen sowie an Straßen- und Wegeflächen des AG zu erbringen.
Liegenschaftsspezifische Besonderheiten, wie z.B. Aufstellung von Streumittelbehälter, Anlagenzeiten etc. sind ebenfalls im Zuge der Winterdienstplanung zu berücksichtigen.
Gegenstand der eigenverantwortlichen Leistungserbringung sind u. a.:
• Wege für Fußgänger und Fahrradverkehr
• Treppen sowie Rampen
• Kaianlagen
• Pontons inkl. Haltestellen der Fähren, Zugangsbrücken,
• Führungsdalben,
• Aufbauten/Baukonstruktionen in Außenanlagen, z. B.:
• Sicherheitseinrichtungen, wie Beschilderungen, Hydranten
• Bauliche Entwässerungssysteme, wie Rinnen, Siele, Straßenabläufe, Gullys
• Vordächer und Dächer,
• Handläufe, Treppengeländer
Es wird zunächst ein Vertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen.
Der Regelbetrieb beginnt am: 15.10.2023
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren und endet nach dieser Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Der AG hat das Recht, den Vertrag dreimal, um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre.
Option zur Verlängerung des Vertrages.
Siehe II.2.7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
2.) Bestehende Haftpflichtversicherung
Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit
Deckungshöhen von:
10,0 Mio € für Personenschaden
5,00 Mio € für Sachschäden
3,00 Mio € für Umweltschäden
3,00 Mio € für sonstige Schäden
1.) Der Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. des leistungserbringenden Standortes ist für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben.
2.) Umsatz des Unternehmens bzw. des leistungserbringenden Standortes, jeweils bezogen auf die letzten Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
3.) Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens bzw. des leistungserbringenden Standortes und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
4.) Eigenerklärung EU-RUS Sanktionen
1.) Referenzliste des Unternehmens bzw. des leistungserbringenden Standortes der wesentlichen in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
2.) Referenzliste des Unternehmens bzw. des leistungserbringenden Standortes über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der Auftraggeber
3.) Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
4.) Erklärung aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische
Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
5.) Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens.
6.) Personaleinsatzkonzept und Geräteeinsatzkonzept
zu 2.) Referenzliste über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, mind. jedoch 1 Geschäftsjahr bei Schwimmenden Anlagen mit mind. 3 Schwimmenden Anlagen bei denen ver-gleichbare Leistungen erbracht wurden
- durchschnittlich beauftragte Grundfläche in m2 je Auftrag Schwimmende Anlagen: mind. 3.500,00
- durchschnittlich beauftragte Grundfläche in m2 je Auftrag Flächen: mind. 4.500,00
- durchschnittlicher Auftragswert: mind. 45.000 € (netto) für Schwimmende Anlagen
- durchschnittlicher Auftragswert: mind. 10.000 € (netto) für Flächen
zu 3.) Mindestanzahl
- Operative Mitarbeiter: mind. 6
- Objektleiter: mind. 1
- Backoffice: mind. 1
Das vom AN eingesetzte Personal muss für die an sie gestellte Aufgabe qualifiziert und kompetent sein. Das Personal hat mit Aufnahme seiner Tätigkeit für den Winterdienst in der erforderlichen Ortskenntnis sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik stets ausreichend geschult zu sein.
Der AN hat einen zentralen Ansprechpartner für jedes Los zu stellen zur Umsetzung der Regelleistung und Zusatzleistung. Der AN sorgt je operativer Einheit für einen Arbeitsverantwortlichen, dem die Aufsicht über die Einheit obliegt (Kolonnenführer/Vorarbeiter/etc.).
Der AN ist für eine ausreichende Unterweisung über die lokalen, arbeitssicherheits-, anlagen- sowie flächen- spezifischen Begebenheiten des eigenen Personals verantwortlich. Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapieren beschäftigt werden.
Bei Nutzung von kraftbetriebenen Werk- und Hilfsgeräten müssen die Führer bzw. Nutzer über die entsprechend erforderlichen Nachweise und ggf. erforderliche arbeitssicherheitstechnische Unterweisungen verfügen und diese auf Anforderung vorlegen können.
Die Dokumentation der Nachweise zu Qualifikationen, Schulungen, Ein- und Unterweisungen müssen für jeden Mitarbeiter und deren Vertreter durch den AN strukturiert, aktuell und jederzeit auditierbar vorgehalten und dem AG auf Anforderung zugänglich gemacht werden.
Das in der Wirtschaftseinheit eingesetzte Personal des AN muss sich als AN-Mitarbeiter kenntlich ausweisen.
Die ausführenden operativen Mitarbeiter müssen deutschsprachige, schriftliche und mündliche Warnhinweise erkennen und verstehen.
Durch den AN sind einwandfreie Führungszeugnisse für ausgewählte sicherheitsrelevante Anlagenbereiche für sein eingesetztes operatives Personal vorzuhalten und diese dem AG mit Angebotsvorlage zu bestätigen. Der AG behält sich vor, sich diese Nachweise zur Einsicht vorlegen zu lassen.
Zusätzliche Anforderung, nur für das Los 12 (Hermann-Blohm-Straße 3):
Mitarbeiter aus der Staatenliste, siehe Anlage 5, dürfen nicht auf dem Werftgelände eingesetzt werden.
Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmer.
Hinweis: Für Arbeiten in Hochsicherheitsbereichen ist ein polizeiliches Führungszeugnis nötig.
Der zentrale Ansprechpartner des AN (als Vertreter des AN in dem jeweiligen Los)
Der zentrale Ansprechpartner des AN bzw. deren Stellvertreter ist erster Ansprechpartner für den AG bzw. dessen Organisation und weist folgende Qualifikationen auf:
- Mehrjährige Erfahrung (mind. 3 Jahre) und gute Referenzen in der Leitung von vergleichbaren Aufgabenstellungen
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Sicheres Auftreten
- Schnelle, umsichtige Situationseinschätzung
zu 4.)
- Anzahl Streu-Fahrzeuge: mind. 2
- Anzahl von Schiebkarren: mind. 2
- Anzahl von Motorbesen: mind. 2
- Anzahl der LKWs um Schnee abzufahren: mind. 1
- Angabe des Vorrats (kg) an Streugut Qualität wie gefordert: mind. 1500 kg
zu 6.)
Mit dem Angebot hat der Bieter ein Personaleinsatzkonzept einzureichen, das sich aus folgenden Bestandteilen zusammensetzt:
a) Organisation
b) Erfahrung
c) Ausbildung
In dem Geräteeinsatzkonzept ist darzustellen mit welchen technischen Hilfsmitteln die Leistung erbracht werden soll.
Die genannten Mindestanforderungen zur 1.) Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur 2.) Technische Leistungsfähigkeit müssen zwingend erfüllt sein.
Wenn Mindestanforderungen nicht erreicht werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in)
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2031
1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016.
2.) Die Unterlagen stehen ab sofort nur noch digital unter folgender Adresse zur Verfügung: www.vergabe.rib.de. Die Ausschreibung befindet sich unter der Maßnahme „Winterdienst an Ponton- und Fähranlagen 2023-31“; Vergabenummer „PE-2005-23-O-EU“.
3.) Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bietergemeinschaft zu begründen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind im Angebot vollständig zu benennen (Vordruck). Im Angebot ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft zu vertreten. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die Nachweise (gem. Pkt. III.1.1 + III.1.2) einzureichen. Die Nachweise zu III.1.3 sind in Summe von einer Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter /Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (gem. Pkt. III.1) einzureichen. 4.) Die Übermittlung von Angeboten und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischem Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der HPA und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zu nutzen. Angebote in Papierform sind seit dem 18.10.18 nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden. 5.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabeplattform oder mit Angabe der Vergabenummer per E-Mail an folgende Adresse zu richten: E-Mail: [gelöscht]
6.) Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Vergabeunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Angebote erteilt.
7.) Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sowie Informationen über ggf. Änderungspakete sind unter www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bieter hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
8.) Die Bewertung der Angebote erfolgt über die Zuschlagskriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen detailliert aufgeführt sind. Für die Bewertung der Zuschlagskriterien einzureichende Unterlagen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. Fehlende Unterlagen, die für die Bewertung der Zuschlagskriterien erforderlich sind, werden nicht nachgefordert. Das Angebot ist somit unvollständig und wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]