Sanitär, Deepenhorn 1 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 056-23 JS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanitär, Deepenhorn 1
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die Stadtteilschule Meiendorf befindet sich im Hamburger Stadtteil Rahlstedt im Bezirk Wandsbek. Die Baumaßnahme umfasst die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes 02. Die Mietfläche des zweigeschossigen Gebäudes beträgt ca. 1.258 m². Das zu sanierende Gebäude ist das älteste Bauwerk auf dem vielfältigen Campus der Stadtteilschule Meiendorf und steht an der Straßenecke Deepenhorn / Nordlandweg. Die Erschließung erflogt im Normalbetrieb über das später angebaute Eingangsgebäude im Norden vom Haus 2. Da dieser Gebäudeteil, ebenso wie die anderen Gebäude der Schule, jedoch während der Bauzeit in Nutzung bleibt, wird die Baustelle über den hofseitigen Eingang in Nordwesten über den Laubengang erschlossen.
Hier: Sanitär
Deepenhorn 1, 22145 Hamburg
Erneuerung von Abwasser- und Frischwasserleitungen im Rahmen von WC Sanierung. Einbau Sanitärobjekte inkl. aller Anschlussleistungen.
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Beginn ca. August 2023; Fertigstellung ca. Januar 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanitär, Deepenhorn 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Submissionstermin ist kein Angebot eingegangen. Die Ausschreibung ist gem. § 17 EU Abs. 1 Nr.1 VOB/A aufzuheben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsunterlagen entspricht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]