Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Sprinkler und Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48588
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Sprinkler und Sanitär
Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Sprinkler und Sanitär
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Sprinkler und Sanitär
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirn
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main
Frankfurt/Main Hbf. Neustrukturierung Nordbau / B-Ebene: Sprinkler und Sanitär
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirn
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Land: Deutschland
NT27.2: Abbruch/ Entfernung Treppe B-Ebene BA3, Sprinklerleitungen inkl. Sprinklerköpfe
Erhebliche Schwierigkeiten oder Zusatzkosten: Aufgrund der engen Terminschiene ist ein Wechsel des AN nicht möglich
Technische Gründe: Sprinklerkopf in F90-Brandschutzwand in Wegebeziehung, Zurückbauen/ Versetzen in Abstimmung mit Fachfirma/ -planer. Sprinklerleitungen inkl. -köpfe unter der TH52/BH11-Treppe in B-Ebene sollen entfernt werden, da die Treppe sowie ein Teil der Stb-Decke abgebrochen werden; Rückbau der Sprinklerleitung inkl. -köpfe unter BH11-Treppe im Treppengang zum VGF von B- in C1-Ebene, da die BH11-Treppe abgebrochen wird. Entsprechende Sprinkler-Gruppen sind außer Betrieb zu nehmen und zu entleeren. Die Strangrohre sind von den Verteilerleitung zu trennen und die ehem. Verbindungsstellen zu verschließen, Anlage wieder zu befüllen und in Betrieb zu nehmen. Heißarbeiten sind in dem Bereich verboten.