Planungsleistungen: Modernisierung der VST Bf Wiesbaden-Igstadt in der BIM-Methodik (Building Information Modelling) LPH 1-4, opt. 5-9 inkl. Vermessungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38096
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Modernisierung der VST Bf Wiesbaden-Igstadt in der BIM-Methodik (Building Information Modelling) LPH 1-4, opt. 5-9 inkl. Vermessungsleistungen
Der Bahnhof Wiesbaden-Igstadt soll modernisiert und barrierefrei erschlossen werden. Aus diesem
Grund sind folgende Maßnahmen geplant.
- Rückbau und Neubau des Mittelbahnsteiges mit einer Nutzlänge von 140 m und
einer Nennhöhe von 76 cm ü SO
- Rückbau des Hausbahnsteiges
- Barrierefreie Erschließung des Mittelbahnsteiges durch eine Rampenanlage von der
Hinterbergstraße aus
- Barrierefreie Zuwegung von der Bornstraße
- Treppenanlage an der Hinterbergstraße
- Errichtung von zwei schienengleichen Reisendenüberwegen
- Neubau einer Bike&Ride-Anlage
- Neubau von Wetterschutzeinrichtungen
- Neubau taktiles Wegeleitsystem und Bahnsteigausstattung
- Rückbau und Neubau der Stromversorgung und Beleuchtungsanlagen
- Gleisverschwenkung aufgrund notw. Breite des Mittelbahnsteiges
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen: Modernisierung der VST Bf Wiesbaden-Igstadt in der BIM-Methodik (Building Information Modelling) LPH 1-4, opt. 5-9 inkl. Vermessungsleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bf Wiesbaden-Igstadt
Der Bahnhof Wiesbaden-Igstadt soll modernisiert und barrierefrei erschlossen werden. Aus diesem
Grund sind folgende Maßnahmen geplant.
- Rückbau und Neubau des Mittelbahnsteiges mit einer Nutzlänge von 140 m und
einer Nennhöhe von 76 cm ü SO
- Rückbau des Hausbahnsteiges
- Barrierefreie Erschließung des Mittelbahnsteiges durch eine Rampenanlage von der
Hinterbergstraße aus
- Barrierefreie Zuwegung von der Bornstraße
- Treppenanlage an der Hinterbergstraße
- Errichtung von zwei schienengleichen Reisendenüberwegen
- Neubau einer Bike&Ride-Anlage
- Neubau von Wetterschutzeinrichtungen
- Neubau taktiles Wegeleitsystem und Bahnsteigausstattung
- Rückbau und Neubau der Stromversorgung und Beleuchtungsanlagen
- Gleisverschwenkung aufgrund notw. Breite des Mittelbahnsteiges
NT04: Planung Provisorien
Die Mehrmengen entstanden durch Änderungen zwischen der Entwurfs- und Ausführungsplanung. Ein zweiter AN hätte diese nicht ausführen können, weil dann zwei Firmen an dem gleichen Gewerk tätig wären.