Ausschreibung "Optisches Transportnetz" (OTN) Stromnetz Berlin GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000969

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stromnetz Berlin GmbH
Postanschrift: Eichenstraße 3a
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Patzwaldt, Martin
E-Mail:
Telefon: +49 1602261143
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/c70e3cef-03d8-42ac-936c-fa391f16b12d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ausschreibung "Optisches Transportnetz" (OTN) Stromnetz Berlin GmbH

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000969
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32412100 Fernmeldenetz
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die Erfüllung des Versorgungsauftrags, d.h. die zuverlässige Bereitstellung der Stromversorgung im gesamten Berliner Stadtgebiet, ist ein sicheren Betrieb der kritischen Infrastruktur unabdingbar. Eine Grundlage dafür ist die zuverlässige nachrichtentechnische Vernetzung der

derzeit ca. 110 Standorte, die aktuell durch den Einsatz von SDH-Technologie auf den LWL-Strecken umgesetzt wird.

Die eingesetzten SDH-Netzelemente spielen dabei technisch eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen die Aggregation verschiedener Dienste in den Umspannwerken (UW) und den

sicheren Transport dieser Dienste über ein vermaschtes Backbone-Netzwerk zu ihrem jeweiligen Ziel im Netzwerk der SNB So werden Sprach- und Datenverkehr sowie Fernwirkdienste über das SDH-Netz und die SNB eigene LWL-Infrastruktur abgewickelt und für Schutzsysteme latenzarme Punkt zu Punkt Verbindungen zwischen den UWs geschaltet.

In den UWs der SNB sind aus Redundanzgründen jeweils zwei voneinander physisch unabhängige SDH-Netzelemente verbaut und über redundante LWL-Strecken mit dem

Backbone verbunden. Die Anlagen werden durch Batterien gestützt, um auch bei einem längeren Stromausfall die unterbrechungsfreie Kommunikation gewährleisten zu können. Dies zeigt, dass ein besonderes Augenmerk auf Ausfallsicherheit und Redundanz im gesamten System gelegt wird.

Insgesamt spielt die SDH-Technologie eine wichtige Rolle für den Betrieb der kritischen Infrastruktur im gesamten Stadtgebiet und sorgt für eine hohe Verfügbarkeit und

Ausfallsicherheit des Netzes.

Die Unterstützung der bei SNB eingesetzten Systemtechnik läuft voraussichtlich in den nächsten Jahren aus. Daher ist es notwendig, die vorhandenen SDH-Netzelemente zu

ersetzten und die aktuell ca. 110 Standorte mit moderner zukunftssicherer Übertragungstechnik auszustatten. Denn eine zuverlässige Verbindung der Standorte und

Umspannwerke gewährleistet eine effektive Kommunikation und trägt so zur sicheren Stromversorgung im Stadtgebiet bei.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32422000 Netzkomponenten
32425000 Netzbetriebssystem
32427000 Netzsystem
32260000 Datenübertragungsanlagen
32270000 Digitale Übertragungsgeräte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber ist Betreiber und Eigentümer des Berliner Stromverteilungsnetzes und der dazugehörigen Netzanlagen. Der Auftraggeber betreibt mit etwa 1.800 Mitarbeitern über 35.000 km Kabel und Leitungen und versorgt darüber 2,38 Mio. Haushalts- und Gewerbekunden. Der Stromverbrauch im Jahr 2021 betrug in Berlin ca. 12,6 TWh. Neben dem Betrieb des Verteilungsnetzes ist der Auftraggeber auch grundzuständiger Messstellenbetreiber im Netzgebiet.

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind folgende drei Elemente:

1) Beschaffung und Lieferung serienfertiger Hardware einer (Multi-Service) Übertragungsplattform („Baugruppen“) mitsamt zugehörigem Managementsystem und Dokumentation. Die Übertragungsplattform soll OTN, DWDM und Ethernet Verbindungen in einer Geräteplattform, d.h. in einem Gefäßsystem, unterstützen.

2) Support, um den zuverlässigen und fehlerfreien Betrieb der (Multi-Service) Plattform/Technik zu gewährleisten und zur Unterstützung bei spezifischen Fragen rund um das System.

3) Bezug produktspezifischer Schulungen, i.e. Schulung des Personals des Auftraggebers.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskriterien gemäß Anlage 3 – Angebotsformular Leistungskriterien / Gewichtung: 40 %
Kostenkriterium - Name: Wertungsrelevanter Gesamtpreis gemäß Anlage 5 – Preisblatt / Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 96
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber ist berechtigt, durch einseitige Erklärung die Vertragslaufzeit für alle zu erbringenden Leistungen um zwei Jahre zu verlängern.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Details sind dem Dokument Teilnahmebedingungen Absatz 7.2 zu entnehmen.

(a) Anzahl der Referenzen über einem Vertragswert von € 2 Mio. (max. 200 Punkte)

Der Auftraggeber bewertet in Formblatt 7.1 eine Referenz mit einem Vertragswert von mehr als € 2 (zwei) Mio. positiv, d.h. je mehr zusätzliche Referenzen mit einem Vertragswert von mehr als € 2 (zwei) Mio. eingereicht werden, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Reicht der Bewerber die mindestens drei geforderten Referenzen mit einem Vertragswert von mehr als € 2 (zwei) Mio. ein, erhält er 0 Punkte, für weitere (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen mit einem Vertragswert von mehr als € 2 (zwei) Mio. erhält der Bewerber folgende Punkte:

4 Referenzen = 100 Punkte, 5 Referenzen = 200 Punkte

(b) Anzahl der Referenzen im Bereich kritischer Infrastrukturen (max. 200 Punkte)

Der Auftraggeber bewertet in Formblatt 7.1 eine Referenz positiv, d.h. je mehr zusätzliche Referenzen im Bereich kritischer Infrastrukturen eingereicht werden, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Reicht der Bewerber die mindestens drei geforderten Referenzen im Bereich kritischer Infrastrukturen ein, erhält er 0 Punkte, für weitere (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen im Bereich kritischer Infrastrukturen erhält der Bewerber folgende Punkte:

4 Referenzen = 100 Punkte, 5 Referenzen = 200 Punkte

(c) Anzahl der Referenzen mit vergleichbarem Servicebestandteil (max. 200 Punkte)

Der Auftraggeber bewertet in Formblatt 7.1 eine Referenz mit einem vergleichbaren Servicebestandteil positiv, d.h. je mehr zusätzliche Referenzen mit einem vergleichbaren Servicebestandteil eingereicht werden, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Reicht der Bewerber die mindestens drei geforderten Referenzen mit einem vergleichbaren Servicebestandteil ein, erhält er 0 Punkte, für weitere (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen mit einem vergleichbarem Servicebestandteil erhält der Bewerber folgende Punkte:

4 Referenzen = 100 Punkte, 5 Referenzen = 200 Punkte

(d) Anzahl der Referenzen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (max. 200 Punkte)

Der Auftraggeber bewertet in Formblatt 7.1 eine Referenz mit einem Leistungsort innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums positiv, d.h. je mehr zusätzliche Referenzen mit einem Leistungsort innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums eingereicht werden, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Reicht der Bewerber die mindestens drei geforderten Referenzen mit einem Leistungsort innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ein, erhält er 0 Punkte, für weitere (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen mit einem Leistungsort innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erhält der Bewerber folgende Punkte:

4 Referenzen = 100 Punkte, 5 Referenzen = 200 Punkte

(e) Anzahl der Referenzen mit mehr als 50 ausgelieferten Baugruppen (max. 200 Punkte)

Der Auftraggeber bewertet in Formblatt 7.1 eine Referenz mit ausgelieferten Baugruppen positiv, d.h. je mehr zusätzliche Referenzen mit mehr als 50 ausgelieferten Baugruppen eingereicht werden, desto höher ist die erreichte Punktzahl für dieses Kriterium. Reicht der Bewerber die mindestens drei geforderten Referenzen mit mehr als 50 ausgelieferten Baugruppen ein, erhält er 0 Punkte, für weitere (bis maximal fünf) eingereichte Referenzen mit mehr als 50 ausgelieferten Baugruppen erhält der Bewerber folgende Punkte:

4 Referenzen = 100 Punkte, 5 Referenzen = 200 Punkte

Bewerberauswahl und Aufforderung zur Teilnahme an der Angebots- und Verhandlungsphase

Der Auftraggeber wählt auf der Grundlage des ermittelten Gesamtpunktwerts – sofern insgesamt vorhanden – jene fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl über alle Referenzen aus.

Für die Ermittlung des Gesamtpunktwertes werden die vom Bewerber in den einzelnen Auswahlkriterien erzielten Punkte addiert und ein Punktwert für jede Referenz gebildet. Anschließend werden die Punktwerte aller Referenzen zum Gesamtpunktwert addiert.

Bei Vorliegen eines gleichen Gesamtpunktwertes zwischen zwei oder mehr Bewerbern entscheidet die Anzahl der Referenzen, die das Kriterium (a) – „Anzahl eingereichter Referenzen mit einem Vertragswert von mehr als € 2 (zwei) Mio.“, erfüllen.

Ist auch diese Punktzahl gleich entscheidet die erreichte Punktzahl im jeweils nachfolgenden Kriterium in aufsteigender Reihenfolge der in Kap. 7.2 genannten Kriterien.

Bei Vorliegen eines gleichen Gesamtpunktwertes und gleicher Anzahl der erreichten Punkte in allen in Kap. 7.2 genannten Kriterien gilt der Losentscheid.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 5.1 zu entnehmen.

(a) Unternehmensdarstellung

Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden.

(b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen

Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als drei Monate sein.

Sofern der Bewerber keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 5.2 zu entnehmen.

(a) Bankerklärung

Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen.

Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als drei Monate sein.

(b) Haftpflichtversicherung

Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindestdeckungssummen umfassen.

Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nach-folgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.

Mindestdeckungssummen

Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken:

• Sachschäden 3 Mio. Euro

• Personenschäden 1 Mio. Euro

• Vermögensschäden 3 Mio. Euro

(c) Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen

Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen.

Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber ihre Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.

Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.

In jedem Fall müssen die Bewerber Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 machen.

Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen.

Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.

Mindestanforderungen:

Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 2,5 Mio. Euro betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Details sind dem Dokument "Teilnahmebedingungen" in Kapitel 5.3 zu entnehmen.

(a) Unternehmensreferenzen

Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich, der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt:

(i) Leistungsgegenstand

Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die dem Leistungsgegenstand entsprechen und somit die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz erfüllen (vgl. nachfolgend (iv)).

(ii) Referenzzeitraum

Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Leistungen in den vergangenen 5 Jahren (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung) erbracht wurden.

(iii) Mindest- und Höchstanzahl von Referenzen

Der Bewerber hat mindestens 3 Referenzen vorzulegen.

Der Bewerber darf maximal fünf Referenzen vorlegen.

(iv) Vergleichbarkeit der Referenz

Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn er nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Tätigkeit vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit wird bejaht, wenn die in Formblatt 7.1 geforderten Angaben der Tabelle zum Abschnitt „Angaben zu der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen“ mit „Ja“ beantwortet werden können und die nachfolgend dargestellten Mindestbedingungen erfüllt sind. Alle Angaben des Bewerbers müssen nachweisbar sein. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung vor.

Der Auftraggeber legt folgende Mindestanforderungen an die Referenzen fest, wobei jede der im Folgenden genannten Anforderungen in der Gesamtheit der vorgelegten Referenzen jeweils mindestens dreimal erfüllt sein muss:

- Der Vertragswert des Referenzauftrags beträgt mindestens € 2 Mio. (einschließlich aller Service-Komponenten).

- Der Vertragsgegenstand des Referenzauftrags liegt im Bereich kritischer Infrastrukturen im Sinne der BSI-KritisV (Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz, BSI-Kritisverordnung).

- Der Referenzauftrag weist einen Servicebestandteil in entsprechender Größe auf; eine Abweichung von nicht mehr als +/- 35% des Wertes des Servicebestandteils im Verhältnis zum Wert des Gesamtvertragswerts (jeweils in €) gilt als vergleichbare Größe.

- Der Leistungsort für Lieferung und Service des Referenzauftrags liegt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.

- Im Referenzauftrag wurden wenigstens 50 Baugruppen ausgeliefert.

Die folgenden Mindestanforderungen müssen in jeder Referenz nachgewiesen werden:

- Im Rahmen des Referenzprojektes muss ein Management-System mit an den Auftraggeber des Referenzprojektes ausgeliefert worden sein.

- Die gelieferten Baugruppen unterstützten (jedenfalls auch) OTN, DWDM und Ethernet Verbindungen in einer Geräteplattform.

(b) Anzahl der Service-Mitarbeiter in Deutschland

Zugelassen werden nur solche Bewerber oder Bewerbergemeinschaften, die nachweisen können, dass sie zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist im vertragsgegenständlichen Servicebereich in Deutschland über mind. 10 vollzeitäquivalente Mitarbeiter verfügen.

(c) Deutschkenntnisse der Service-Mitarbeiter in Deutschland

Zugelassen werden nur solche Bewerber oder Bewerbergemeinschaften, die nachweisen können, dass zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sämtliche ihrer Mitarbeiter im vertragsgegenständlichen Servicebereich in Deutschland mindestens über das Sprachniveau B2 in der deutschen Sprache verfügen.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Eigenerklärung zur Eignung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu Maßnahmen der

Selbstreinigung, Vergabesperre

(a) Eigenerklärungen

Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben.

(b) Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit

Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen,

wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden.

Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB

i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das

Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist.

Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576

Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der

Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in

der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von

den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern,

Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Dieser Auftrag unterliegt den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG),

Abschnitte 3 und 4. Dies umfasst für die Auftragsausführung z.B. die Verpflichtung zur Einhaltung der

jeweils geltenden Mindest- bzw. Tarifentgelte, den Vorgaben gemäß Frauenförderverordnung, Vorgaben

zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie entsprechende Kontroll- und Sanktionsrechte. Die

verpflichtenden Inhalte des BerlAVG werden in Form von Besonderen Vertragsbedingungen (BVBs)

verbindliche Vertragsbestandteile.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/07/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21/07/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/01/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

A) Der Auftraggeber betreibt das Stromversorgungsnetz des Landes Berlin und trägt somit Verantwortung

für die Aufrechterhaltung einer kritischen Infrastruktur. Das vorliegende Vergabeverfahren steht mit dem

Betrieb des Stromversorgungsnetzes des Landes Berlin in Zusammenhang und beinhaltet die Offenlegung von

Informationen, deren Geheimhaltung der Auftraggeber sicherstellen möchte. Die Bewerber sind vor diesem

Hintergrund zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten

Informationen verpflichtet. und haben mit der Abgabe des Formblattes 9 eine entsprechende Erklärung

abzugeben. Es werden vom Auftraggeber nur unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen akzeptiert, die

unverändert vom Auftragnehmer gezeichnet werden. Einschränkungen oder Veränderungen jeglicher Form

werden nicht akzeptiert und führen dazu, dass der betreffende Bewerber/ Bieter nicht am Verfahren teilnehmen

kann.

(B) Die Auftragsvergabe steht unter den in der Auftragsbekanntmachung genannten Vorbehalten. Der

Auftraggeber behält sich insbesondere vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen. Der

Auftraggeber behält sich zudem ferner vor, das Vergabeverfahren aufzuheben/einzustellen wenn:

(i)- kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden ist;

(ii)- ein Gremium des Auftraggebers der Zuschlagserteilung nicht zustimmt (Gremienvorbehalt);

(iii) dem Auftraggeber eine erforderliche Genehmigung nicht erteilt wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen

zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst

in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach

Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160 Abs.

3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/06/2023