Reinigungsdienstleistungen Rehazentrum HafenCity - Los 1 Unterhaltsreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 2-23 (200) HAM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen Rehazentrum HafenCity - Los 1 Unterhaltsreinigung
Durchführung der Unterhaltsreinigung des Rehazentrum HafenCity. Ca. 2000 Quadratmeter in Räumen mit desinfizierbaren Therapie- und Diagnostikgeräten an 5 Tagen in der Woche.
Es handelt sich um eine Ausschreibung in zwei Losen (Los 1: "Reinigungsdienstleistungen Rehazentrum HafenCity - Unterhaltsreinigung", Los 2: "Glas- und Rahmenreinigung"). Hier wird zunächst nur das Los 1 ausgeschrieben. Das Los 2 wird zeitnah gesondert ausgeschrieben.
Rehazentrum HafenCity Sandtorkai 37 20457 Hamburg
Durchführung der Unterhaltsreinigung des Rehazentrum HafenCity. Ca. 2000 Quadratmeter in Räumen mit desinfizierbaren Therapie- und Diagnostikgeräten an 5 Tagen in der Woche.
Es handelt sich um eine Ausschreibung in zwei Losen (Los 1: "Reinigungsdienstleistungen Rehazentrum HafenCity - Unterhaltsreinigung", Los 2: "Glas- und Rahmenreinigung"). Hier wird zunächst nur das Los 1 ausgeschrieben. Das Los 2 wird zeitnah gesondert ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
4. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
5. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
6. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
1. Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen müssen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird.
2. Vorliegen einer aktuell gültigen Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall oder Bestätigung des Bieters, sollte er über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abzuschließen und Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor Erteilung des Zuschlags.
Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall
Mind. 1 Referenz mit mind. 1 Jahr Laufzeit und einer erbrachten Leistung der Reinigung in Räumen mit desinfizierbaren Therapie- und Diagnostikgeräten an 5 aneinander folgenden Tagen pro Woche.
Dabei kann die Leistung in einem oder verteilt auf zwei Objekte erbracht worden sein. Sollte die Leistung in unterschiedlichen Objekten erbracht worden sein, muss sie an insgesamt 5 aneinander folgenden Tage pro Woche erbracht worden sein (egal an welchem Tag in welchem Objekt). Jede der beiden Referenzleistungen muss in diesem Fall eine Laufzeit von mindestens einem Jahr gehabt haben und in Räumen mit desinfizierbaren Diagnostik- und Therapiegeräten erbracht worden sein.
In diesem Fall sind zwei Referenzbögen einzureichen.
Mind. 1 Referenz / mind. 1 Jahr Laufzeit / Leistung der Reinigung in Räumen mit desinfizierbaren Therapie- und Diagnostikgeräten / 5 aneinander folgenden Tagen pro Woche
1. Vorlage der Tariftreueerklärung
2. Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6XPJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.