Zwischenevaluation des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung Referenznummer der Bekanntmachung: 04513-6/2(2023)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zwischenevaluation des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung
Gegenstand des Auftrags ist die Zwischenevaluation des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung.
Gegenstand des Auftrags ist die Zwischenevaluation des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung.
Es soll eine qualitative und quantitative Analyse der Zielerreichung des Rahmenprogramms sowie, soweit möglich und zweckdienlich, erste Erkenntnisse zum Grad der bisherigen Wirkung und Wirtschaftlichkeit der Projektförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für den Förderzeitraum 2019 bis 2022 dargestellt werden. Es soll bewertet werden, inwiefern die intendierten Adressaten erreicht und das Programm bisher so umgesetzt wurde, dass es seine intendierten Wirkungen entfalten konnte. Die empirischen Befunde der Zwischenevaluation sollen handlungs- und steuerungsrelevante Informationen liefern, die in der laufenden Umsetzung des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung genutzt werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zwischenevaluation des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]