Ingenieurleistungen der TGA für den Neubau eines Mehrzweckgebäudes in der Karl-Marx-Allee, Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: KMA_TGA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen der TGA für den Neubau eines Mehrzweckgebäudes in der Karl-Marx-Allee, Berlin
Der Heinrich-Böll-Stiftung e.V. (hbs) plant die Errichtung eines zweigeschossigen Mehrzweckgebäudes mit Teilunterkellerung an der Karl-Marx-Allee.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag beinhaltet Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 – 8) in den Leistungsphasen (LPH) 2 bis 9 gemäß HOAI § 53 ff ganz oder teilweise sowie optional besondere Leistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst werden die Stufen 1 und 2 vergeben. (LPH 2-4). Die Baukosten (KG 200 – 600) betragen ca. 11,1 Mio. € brutto. Das Gebäude ist mit einer BGF von ca. 3.600 m² zu planen. Im Ergebnis des Werkstattverfahrens des Bezirksamts Mitte in Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft Mitte mbH (WBM) sind die städtebauliche Einordnung, die Kubatur und die grundlegenden Prinzipien der Fassadengestaltung der sechs Pavillons festgelegt worden. Der Pavillon am Kino International soll ein beispielhafter, nachhaltiger, ressourcen-positiver Neubau werden. Dazu hat die Heinrich-Böll-Stiftung Leitlinien erarbeitet, die diesen Anspruch skizzieren. Sie sind als Leitfaden für den weiteren Prozess der Planung und Umsetzung zu verstehen. - Der Pavillon soll mit hohem Vorfertigungsgrad, rückbaubar und flexibel in Holzbauweise (Holzskelettbau) oder Hybridbauweise unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen und städtebaulichen Anforderungen errichtet werden. - Der Pavillon wird aus lokalen, kreislaufgerechten Ressourcen errichtet.- Der Pavillon ist LowTech.- Der Pavillon ist über Gebäudebegrünung klimaangepasst.- Der Pavillon ist Teil von Wasserkreisläufen. - Der Pavillon hinterfragt Standards, Komfort und Ausstattung. Die im Gebäude zu schaffenden Komfortbedingungen sollen möglichst auf natürlichem Weg ohne aktive Steuerung erreicht werden. Erst wenn dieses nicht möglich ist, sollen technische Lösungen oder Anlagen zum Einsatz kommen. Im Sinne der Robustheit soll ein komponentenarmes Gebäude entwickelt werden. Aktuell geltende hohe Komfortanforderungen werden vor dem Hintergrund des „einfachen Bauens“ hinterfragt und der Aspekt der Suffizienz bei der Konzeption und Umsetzung berücksichtigt. Folgende Regeln sind in der Konzeption zu beachten: 1. Hinterfragen der Anforderungen an die Auslegungstemperaturen Winter und Sommer2. „LowTech nicht NoTech“ = Einsatz von einfach zu steuernden Systemen 3. Nutzung von einem System zum Heizen und Kühlen statt mehrerer Systeme zur optimalen Konditionierung, Minimierung der Heizlast in Abwägung mit Minimierung der Flächeneffizienz durch Konstruktionsdicken der Außenwände und Materialeinsatz4. Grundsätzlich natürliche Lüftung als Vorzugslösung (Grundrissgestaltung entsprechend der funktionalen Anforderungen)5. Low-Tech Temperaturnutzung - Einsatz eines Konditionierungssystems mit niedrigen Systemtemperaturen zum Heizen und hohen Systemtemperaturen im Kühlfall; gleiches gilt für die Register der RLT Anlagen6. Implementierung nur eines Systems, welches neben der Heizfunktion mit niedrigen Systemtemperaturen auch effizient zur Kühlung mit hohen Vorlauftemperaturen im Kühlfall eingesetzt werden kann 7. Implementierung von Speichermassen in leichte Bauweisen z.B. aus Lehm8. Der Einsatz von Mess-, Steuer und Regelungssystemen sollte nur dort erfolgen, wo dieser unbedingt für den Betrieb und die Nutzungsfähigkeit des Gebäudes erforderlich ist. Grundsätzlich sind robuste und konstante Regelstrategien zu implementieren9. Es soll ein automatisiertes Monitoring mit minimierter Komplexität soll erfolgen Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt zu 100 % aus Zuwendungsmitteln des Bundes. Demzufolge sind die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) sowie die Vorgaben des Vergabe- und Vertragshandbuches für Baumaßnahmen des Bundes (VHB) in der jeweiligen aktuellen Fassung anzuwenden. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) als zuständige Bauverwaltung fungiert bei dem Bauvorhaben als Fachaufsicht führende Ebene. Fachplaner und ggf. Gutachter werden separat beauftragt. Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 2 bis 9 gemäß HOAI § 53 ff ganz oder teilweise zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 4 werden die Leistungsphasen 5 bis 9 optional ganz oder teilweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen, unter anderem:
- Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches
- Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall
- Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung, Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen)
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungspflicht
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12683
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Der Antrag ist unzulässig, sofern eine der vorgenannten Fristen nicht eingehalten wird.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).