Berlin TXL - Objektplanung Freianlagen

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Berlin TXL - Objektplanung Freianlagen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Aus einem 2016 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerb für das Schumacher Quartier ging der

Entwurf von scheuvens + wachten plus (Dortmund) mit WGF Landschaft (Nürnberg) als Sieger hervor. Der

Entwurf ist mittlerweile zu einem abgestimmten städtebaulichen Rahmenplan weiterentwickelt worden. Auf

Grundlage dieses städtebaulichen Konzeptes sollen nun in einem landschaftsplanerischen Wettbewerb die

öffentlichen Freiräume des Schumacher Quartier - ein Quartierspark im Zentrum des Quartiers mit einem

in Ost-West-Richtung durchlaufenden Gartenband - konkretisiert werden. Der Quartierspark bildet das

zentrale Konzeptelement des städtebaulichen Entwurfs für das Schumacher Quartier und ist von wesentlicher

Bedeutung für die Quartiersentwicklung. Darüber hinaus dient der Wettbewerb der Konzeptfindung für den

westlich anschließenden Landschaftspark in der Tegler Stadtheide. Im Gegensatz zum Quartierspark hat der

Landschaftspark überregionale Bedeutung. Hier sollen neben weiteren Nutzungsangeboten für die Bewohner

des Schumacher Quartiers auch Angebote für die Bewohner der bestehenden Siedungsbereiche nördlich des

Schumacher Quartiers wie auch für die zukünftigen Nutzer der Urban Tech Republic und die Bewohner des

noch zu entwickelnden Quartiers TXL Nord rund um den heutigen Regierungsflughafen sowie alle Besucher der

Tegler Stadtheide geschaffen werden.

Angesichts der langfristigen Planung und Umsetzung von Berlin TXL werden im Freiraumwettbewerb

Lösungen erwartet, die für alle Entwicklungsphasen eine hohe Aufenthaltsqualität sicherstellen und einem sich

drumherum wandenden Raum und sich verändernden Nutzungsschwerpunkten standhalten. Insbesondere im

Landschaftsraum sind die naturschutzfachlichen Qualitäten zu berücksichtigen und Gestaltung und Naturschutz

miteinander zu verbinden.

Bereits in das Wettbewerbsverfahren integriert findet zum Abschluss der zweiten Wettbewerbsphase eine

Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Präsentation der Wettbewerbsarbeiten als Bestandteil der

Preisgerichtssitzung statt. Zudem werden Bürgervertreter, die bereits den Erarbeitungsprozess des integrierten

städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Flughafenareal und seine Umgebung begleitet haben, als

Preisgerichtsmitglieder im Wettbewerb beteiligt. In späteren Phasen, nach Einzug der ersten neuen Bewohner

in das Schumacher Quartier, ist die Umsetzung verschiedener partizipativer Formate zur zukünftigen Nutzung

und Gestaltung von Teilflächen des öffentlichen Raums mit den neuen Bewohner beabsichtigt.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 250-664114

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 105.1.2.4.1.10.1
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
16/10/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/06/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zusätzliche Leistungen für den Landschaftspark - Variantenuntersuchung Sportplatz und südlicher Parkeingang

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Tagen: 20
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Vorherige Nachträge:

Nachtrag 01:

- die Leistung 1: Sicherheitstechnische Überprüfung der Spielplätze Quartierspark in LP 3,

- die Leistung 2: Einschätzung Tragwerk Spielplätze Quartierspark in LP 3,

- die Leistung 3: Vertiefte Bearbeitung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Quartierspark in LP3,

- die Leistung 4: Fachplanung Brunnentechnik Brunnen am Sundownplatz LP 2-9,

- die Leistung 5: Elektroplanung der Technischen Ausrüstung sowie Blitzschutzplanung Quartierspark LP 2-9

- die Leistung 6: Blitzschutz-Risikoanalyse

- die Leistung 7: Grünprüfung der Regenwasserbewirtschaftungsanlagen der BWB im Quartierspark LP3

- die Leistung 8: Entscheidungshilfe Bewässerung im Quartierspark

- die Leistung 9: Fachplanung Bewässerung Quartierspark LP 2-9

- die Leistung 10: Machbarkeitsstudie Erdwälle Industrieband

NT02: Freiraumplanerische Begleitung der Verkehrsanlagenplanung

Neue Meteorstraße und der Grünfuge Antonienstraße

aktueller NAchttrag:

NT03: Zusätzliche Leistungen für den Landschaftspark - Variantenuntersuchung Sportplatz und südlicher Parkeingang

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Bei den zu beauftragenden Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen, die im Hauptvertrag der Freiraumplanung nicht berücksichtigt sind, da sich die Aufgabe Sportplätze in der Parkplanung zu integrieren sowie die Erweiterung des Bearbietungsgebiets im Bereich des südlichen Parkeingangs erst im Laufe des Planungsprozesses und unter Beteiligung der zuständigen Landesbehörden, sowie weiterer Fachplanungen im Projektgebiet herausstellten. Die Ergebnisse dieser Planung stellen eine wichtige Planungsgrundlage für weiterführende Planungen auf dem Areal dar.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR