Druck des Versichertenmagazins Securvital und Lettershop X-SEC-2023-0001 Referenznummer der Bekanntmachung: X-SEC-2023-0001

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: IK: 101 320 032
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.securvita.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Druck des Versichertenmagazins Securvital und Lettershop X-SEC-2023-0001

Referenznummer der Bekanntmachung: X-SEC-2023-0001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Druck des Versichertenmagazins und Lettershop

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Die Adressen, an die das Versichertenmagazin versandt werden soll, befinden sich überwiegend in Deutschland, teils auch im EU-Ausland, zu noch kleineren Anteilen außerhalb der EU.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Druck und Lettershop des Versichertenmagazins Securvital.Pro Auflage voraussichtlich 275.000 Stück.1.1 Die Vereinbarung wird über die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen geschlossen.1.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich darin 4 Ausgaben pro Jahr herzustellen sowie die Versandleistungen wie beschrieben durchzuführen.1.3 Zu den Versandleistungen zählen Aufbereitung Versandadressen, Verpacken inkl. Verpackungsmaterial, Adressierung, Postauslieferung.Versandarten: (a) Einzelversand mit Inkjet-Adressierung, (b) Dialogpost inkl. Folierung, (c) Internationaler Versand inkl. Kuvertierung oder Adresseindruck, (d) Paketversand bis 20 kg inkl. Versandmaterial, (e) Lieferung auf Palette1.4 Leistung gemäß verbindlichem jährlichen Terminplan. Leistungen und Teilschritte werden darin terminlich für vier Ausgaben pro Jahr festgelegt. Siehe Anlage 2.1.5.1 Es sind mehrstufige Qualitätskontrollen im gesamten Produktionsablauf abgedeckt:- Proofs der Druckdatei (inkl. Versand an zwei Adressen)- Abnahme aller Magazinbestandteile beim Auftragnehmer zu einem Termin: Eine gemeinsame finale Farbabstimmung mit dem Herausgeber beim Andruck sämtlicher Druckobjekte in einem Termin vor Ort (beim Auftragnehmer) muss nach Absprache möglich sein.- Druck (Farb- und Passgenauigkeit)- Weiterverarbeitung- Endprodukt1.5.2 Inbegriffen ist eine Flexibilität:- bei spontanen Änderungswünschen, auch bei laufender Produktion- bei spontanem Wechsel der Ansprechpartner auf Seiten des Auftraggebers- bei Änderungen der Liefermengen1.5.3 Der Auftragnehmer gewährleistet eine zuverlässige Betreuung und umgehende Reaktionszeit durch einen festen Ansprechpartner oder gleichwertige Lösungen. Die Geschäftssprache ist deutsch.1.6 Für die nähere Beschreibung der Leistungen wird auf die Anlage "Leistungsverzeichnis mit Preisangaben" verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Wertende Teststellung (betr. genannte Referenzdruckerzeugnisse) / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Konzepte zu Leistungsfähigkeit, Qualitätssicherung, Umweltschutz / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zusätzlich zur elektronischen Einreichung des Angebots wurde innerhalb der Angebotsfrist die postalische Einreichung folgender Referenzdruckerzeugnisse verlangt:

- Magazin, zwei Referenzdruckerzeugnisse,- Faltblatt, zwei Referenzdruckerzeugnisse. Eine genauere Beschreibung der Referenzdruckerzeugnisse war in dem Dokument 1c Angaben des Bieters Auschlussgründe, Eignungskriterien, Zuschlagskriterien

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 047-139681
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Druck des Versichertenmagazins Securvital und Lettershop

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 75181
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stark-gruppe.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Feststellung der Unwirksamkeit: 30 Tage ab den im § 135 Abs. 2 GWB benannten Zeitpunkten bzw. 6 Monate nach Vertragsschluss

§ 135 GWB: Unwirksamkeit

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb

von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen

Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss

geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen

Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung

einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,

mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach

der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen

Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des

Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag

erhalten soll, umfassen.

Rüge innerhalb der § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB genannten Fristen (10 Kalendertage nach Erkennbarkeit / bis zum Ablauf der Bewerbungs- o. Angebotsfrist, Einzelheiten s.u.), Nachprüfungsantrage innerhalb der in § 160 Abs. 4 GWB genannten Frist (15 Kalendertage nach Ablehnung, einer Rüge abzuhelfen, Einzelheiten s.u.):

§ 160 GWB: Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens

bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/06/2023