Rudolstädter Str. 79,85_Raumlufttechnische Anlagen_Lüftungstechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: B18090-30215002-001-430-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Rudolstädter Str. 79,85_Raumlufttechnische Anlagen_Lüftungstechnische Anlagen
Geplant ist die Grundsanierung des Haus 2 in der Rudolstädter Str. 79, 85, 10713 Berlin. Im Zuge dieser Ausschreibung wird die Errichtung von Raumlufttechnische Anlagen, für die Grundsanierung vorgesehen. Für das Haus 2 werden zwei raumlufttechnische Anlagen errichtet.
Rudolstädter Str. 79,85 in 10713 Berlin
2 Stck RLT-Geräte
470 m2 Rechteckiges Luftkanalsystem
497 m2 Lüftungskanal als Formteil
420 m2 Isolierung Kanal/ Rohr inkl. verz. Blech
6 St Deckendrallauslass Zuluft NW 625
6 St Deckendrallauslass Abluft NW 625
45 m WF-Rohr 250 mm
40 m WF-Rohr 200 mm
50 m WF-Rohr 100 mm
12 St Schalldämpfer DN 250
10 m Hochflexibles Rohr DN 150
Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung, sämtliche für das Bauvorhaben mit ausreichenden Ersatz vorgesehene Mitarbeiter unentgeltlich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch das Landeskriminalamt (LKA) zu unterziehen sowie die einzusetzenden KFZ anzumelden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rudolstädter Str. 79,85_Lüftungstechnische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sülzetal/Osterweddingen
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39171
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland