Gateway Gardens Stationsdach Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42159
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Gateway Gardens Stationsdach
Bau des Stationsdaches Gateway Gardens
Das Dach erstreckt sich über alle drei Zugänge der Station und hat eine Länge von 210 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Gateway Gardens Stationsdach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufungen
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34260
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main
Bau des Stationsdaches Gateway Gardens
Das Dach erstreckt sich über alle drei Zugänge der Station und hat eine Länge von 210 m.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufungen
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34260
Land: Deutschland
NT01: VE43 Vorspannvorrichtung
Der Bauvertrag sieht eine nachspannbare Klemmvorrichtung auf den Hauptgurten und den Diagonalen vor, in welche die Keder
der Foliendächer eingespannt werden. Unterschiedlich große Toleranzen aus Stahlbau und Folienbau können dadurch nicht
aufgenommen werden, genauso wenig Verformungen aus Temperatur. Für eine einlagige Folie ist ein solches System der starren
Befestigung ungeeignet; dazu wurden vom AN mit Datum vom 20.08.2020 Bedenken angezeigt (BDA 06)
Auf Wunsch des AG wurde vom AN eine Vorspanntechnik entwickelt. Dazu wurde der Entwurf der Folienbefestigung überarbeitet,
die Vorspanntechnik und eine Rinne zur Abführung von Regenwasserkonzipiert