Rahmenvertrag über die Lieferung von Körperschutzausstattungen (KSA) modular inkl. Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: BIS OV 20232130007
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.hamburg/ausschreibungen-552346
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Körperschutzausstattungen (KSA) modular inkl. Zubehör
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg), beabsichtigt im Auftrag der Polizei Hamburg den Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von 1.600 Sätzen Körperschutzausstattungen modular inkl. Arm- und Beinprotektoren, Zubehörtaschen und eines kompletten Ver-pass Satzes.
Rahmenvertrag über die Lieferung von Körperschutzausstattung (KSA) modular inkl. Zubehör
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Identifikationsnummer (EEA)
• Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (EEA)
• Registergericht (EEA)
• Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (EEA)
• Umsatzzahlen (EEA)
• Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln (EEA)
• Erklärung zu vergleichbaren Leistungen (EEA)
• Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art
• Erklärung über die Inanspruchnahme einer Eignungsleihe (EEA)
• Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unter-auftragnehmer
• Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung
• Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft
• Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens 3 Jahre beste-hende Geschäftstätigkeit
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (EEA)
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Verfehlungen (Gesetz zum Schutz fairen Wettbewerbs) (EEA)
• Erklärung zur sozialverträglichen Beschaffung (Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen) (EEA)
• Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungs-beiträgen (EEA)
• Eigenerklärung „5. RUS-Sanktionspaket“
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist
unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt