Bestellung externer Brandschutzbeauftragter für den Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) am Standort Bochum - Bek. verg. Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: J-2022-24-5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dguv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bestellung externer Brandschutzbeauftragter für den Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) am Standort Bochum - Bek. verg. Auftrag
Der AN wird zum externen Brandschutzbeauftragen bestellt und erbringt Leistungen im Bereich des Brandschutzes.
Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) Bürkle-de-la-Camp-Platz 1 44789 Bochum
Der AN wird zum externen Brandschutzbeauftragen bestellt und erbringt Leistungen im Bereich des Brandschutzes.
Die Vergabe erfolgt gegliedert in die folgenden Lose:
- Los 1: Sankt Augustin (Verwaltung und IFA) und Hennef (HGU)
- Los 2: Bad Hersfeld (HGU)
- Los 3: Berlin
- Los 4: Dresden (IAG)
- Los 5: Bochum (IPA)
Gemäß § 4 des Dokuments C. Vertrag
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bestellung externer Brandschutzbeauftragter für den Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) am Standort Bochum
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Wannweil
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6C6UDE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen gegen dieses Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB wird explizit hingewiesen.
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland