UPVA Stammstrecke S-Bahn Frankfurt (M), Brandschutztechnische Nachrüstung, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung (Zweitausschreibung) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40822
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
UPVA Stammstrecke S-Bahn Frankfurt (M), Brandschutztechnische Nachrüstung, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Technische Ausrüstung (Zweitausschreibung)
Frankfurt/M und Offenbach
Teilprojekt 1 (UPVA-Stationen Frankfurt/M und Offenbach)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Teilprojekt 1 (UPVA-Stationen Ffm und OF)
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27572
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt/M und Offenbach
Teilprojekt 1 (UPVA-Stationen Frankfurt/M und Offenbach)
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27572
Land: Deutschland
NT24: Planung Treppeneinhausungen Stationen FOST / FLBF
Die Nachtragsleistung ist zur Erbringung der Teilplanung "Rauchfreihaltung der Rettungswege in Treppenhäusern" erforderlich. Bei Auftragnehmer Wechsel würden Synergieeffekte durch die bereits begonnen Planung der Treppeneinhausungen in den Stationen verloren gehen. Eine getrennte Vergabe würde zu Verzögerungen durch Ausschreibung und massiven Abstimmungsbedarf zwischen Statik und Objektplanung führen, die eine Berücksichtigung der Ergebnisse in der laufenden Planung verzögern würden.