TI-Anbindung & KIM Referenznummer der Bekanntmachung: MD-IT TI 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13347
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mdit.de
Abschnitt II: Gegenstand
TI-Anbindung & KIM
Beschaffung der notwendigen technischen Infrastruktur und Dienstleistungen, um die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste an die Telematikinfrastruktur anzuschließen und die Teilnahme an der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) zu ermöglichen.
Oudenader Straße 16 13347 Berlin
Ziele dieser Ausschreibung sind die Beschaffung der notwendigen technischen Infrastruktur und Dienstleistungen, um die Gemeinschaft der Medizinischen Dienste an die Telematikinfrastruktur anzuschließen und die Teilnahme an der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) zu ermöglichen. Weiterhin ist der Betrieb inklusive des Supportes für bis zu 5 Jahren zu gewährleisten.
Der Vertrag beginnt mit dem Start des Regelbetriebes. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate. Der Auftraggeber behält sich das Optionsrecht vor, den Auftrag nach Auftragsdurchführung 3 Mal um jeweils 12 Monate auf insgesamt 60 Monate zu verlängern.
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, deren Teilnahmeanträge nicht ausgeschlossen werden mussten, aufgrund der nachgewiesenen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit aus. Die folgenden Auswahlkriterien werden hierbei angewendet:
Nr. Beschreibung
1. Technische Anbindung eines Kunden an die Telematik-Infrastruktur mit einem Gesamtauftragsvolumen (Abrechnungssumme) von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto).
2. Die Ausführung eines Projektes, das die Verarbeitung von Sozialdaten im Gesundheitswesen nach dem SGB X zum Gegenstand hat.
3. Die Realisierung eines Projektes, mit redundantem VPN-Zugang.
4. Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber bei der Realisierung eines Telematikinfrastrukturprojektes.
Als öffentlicher Auftraggeber gelten hier haushaltsorientierte Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeindeverbände, Gemeinden) sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts oder juristische Personen des Privatrechts, deren Geschäftsanteile überwiegend (>50%) von haushaltsorientierten Gebietskörperschaften oder Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts in dem vorgenannten Sinne gehalten werden.
Bewertungsgrundlage sind die von dem Bewerber mit der Eigenerklärung zur Eignung und ggf. weiteren eigenen Anlagen nachgewiesenen Referenzen.
Der Bewerber hat die geforderten Erklärungen in der Anlage "Eigenerklärung zur Eignung" in den dafür vorgesehenen Feldern vollständig abzugeben. Die Nichterweislichkeit eines Kriteriums geht bei nicht abgegebenen Erklärungen des Bewerbers zu dessen Lasten. Nicht abgegebene Erklärungen werden nicht nachgefordert.
Die zu jedem Kriterium abgegebenen Erklärungen werden nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen für Teilnahmewettbewerb nach Punkten bewertet. Die je Kriterium vergebenen Punkte werden aufsummiert.
Die drei bis fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden für die Angebots- und Verhandlungsphase ausgewählt und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert Bei Punktegleichstand entscheidet die Höchstpunktzahl beim Kriterium Nr. 1. Bei Punktegleichstand im Kriterium Nr. 1 entscheidet das Los.
Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform DTVP abzugeben. Teilnahmeanträge und Angebote in Schriftform (Papier) sind nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angabe der HRB/HRA Nummer und des Registergerichts. Alternativer Nachweis: Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet oder besteht aufgrund der Rechtsform keine Eintragungspflicht, sind hierzu entsprechende Eigenerklärungen über die Gründe abzugeben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
- Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
- Mitarbeiter / Personalentwicklung: Anzahl Mitarbeiter, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Betriebshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Absicherung von Schäden aus Tätigkeiten, die Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind. Die Deckungssumme je Schadensfall muss mindestens 2.000.000,- EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen.
Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens vorzulegen, nach der der Bewerber im Auftragsfall mit dem geforderten Versicherungsschutz ausgestattet wird.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Zur Nachweisführung ist das Formular "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden.
- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen des Bewerbers
- Referenzen: Die folgenden Anforderungen müssen mit mindestens einer Referenz aus den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nachgewiesen werden:
a) Technische Anbindung eines Kunden an die Telematik-Infrastruktur mit einem Gesamtauftragsvolumen (Abrechnungssumme) von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto).
b) Die Realisierung eines Projektes, mit redundantem VPN-Zugang.
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Der Bewerber muss eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 nachweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerbergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
- Eine Eignungsleihe ist unter den Voraussetzungen des § 47 VgV und nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen im Teilnahmewettbewerb möglich.
- Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe und das Fehlen eines Bezugs zur Russischen Föderation im Sinne von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu erklären. Für die Erklärungen sind die Formblätter Anlage 05 (Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 GWB) und Anlage 12 (Eigenerklärung Russland-Sanktionen) ist das Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE66U68
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland