Digitales Fahrgastinformationssystem auf den Fähranlegern der HADAG AG (DFF) Referenznummer der Bekanntmachung: Digitales Fahrgastinformationssystem auf den Fähranlegern der HADAG AG (DFF)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hadag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Fahrgastinformationssystem auf den Fähranlegern der HADAG AG (DFF)
Beschaffung eines digitalen Fahrgastinformationssystems für die Fähranleger der HADAG Seetouristik und Fährdienst AG
HADAG Seetouristik und Fährdienst AG St. Pauli Fischmarkt 28 20359 Hamburg
Das Ziel des Projekts Digitales Fahrgastinformationssystem auf den Fähranlegern der HADAG AG (DFF) ist die erstmalige Ausstattung von 20 Fähranlegern mit digitalen Anzeigen für die Darstellung einer multimodalen Fahrgastinformation.
Je nach Fahrgastfrequenz und Lage sollen auf den Fähranlegern moderne Outdoor-Displays im Format zwischen 55 und 75 Zoll installiert werden. Die Displays müssen dabei besondere Anforderungen hinsichtlich der Vandalismus-Sicherheit, Stabilität, wartungsarmer 24/7 Betrieb, Monitoring und Witterungsbeständigkeit erfüllen.
Hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung liegt besonderes Augenmerk auf einer multimodalen Fahrgastinformation, die neben den fahrplanmäßigen Fährabfahrten auch die Abfahrten von Bus, Bahn und neuen Mobilitätsangeboten für die letzte Meile (z.B. E-Scooter, Carsharing, Taxi, StadtRad) in Listen- und Kartendarstellung anzeigen kann. Kombiniert werden soll das mit redaktionellen Inhalten zum Angebot der HADAG und das Hamburger Verkehrsverbundes sowie touristischen Angeboten im Umkreis der Fähranleger.
Neben der reinen Bereitstellung von Hard- und Softwarekomponenten ist darüber hinaus eine aktive Rolle beim Projektmanagement erforderlich. Dazu zählen Zuarbeiten im Bereich der statischen Berechnungen, Koordination mit dem Ponton-Eigentümer HPA (Hamburger Hafenbehörde) und Dienstleistern im Bereich der Boden- oder Wandmontage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorzulegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als 6 Monate sein.
Bewerbergemeinschaften haben nachzuweisen, dass ihre Mitglieder unter Berücksichtigung der vorgesehenen Arbeitsteilung insgesamt über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die HADAG aufgrund der nachstehenden Erklärungen und Nachweise zu der Einschätzung gelangt, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt. Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
A (1) Aktuelle Erklärung der Hausbank, bei der das Hauptgeschäftskonto des Bewerbers geführt wird, über die Geschäftsbeziehung und über die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Bewerbers. Die Bankerklärung darf - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als ein (1) Monat sein.
a) Kopie einer - bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - gültigen Haftpflichtversicherungspolice, wonach der Bewerber über eine Schadensversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 5,00 Mio. pro Schadenfall verfügen muss sowie eine Erklärung, dass er diese für die gesamte Vertragslaufzeit bis zur Fertigstellung aufrechterhalten wird.
Soweit in der Versicherungspolice eine Jahreshöchstleistung vereinbart ist, muss der Bewerber zudem eine Erklärung einreichen, ob und inwieweit der diesbezügliche Höchstbetrag bereits ausgeschöpft ist.
b) Eigenerklärung, dass für die Ausführung der Leistung notwendige Personalstärke zur Verfügung steht.
c) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz für vergleichbare Leistungen im Sinne der Ausschreibung in den vergangenen drei Geschäftsjahren. Die Umsatzzahlen sind im Formular Eigenerklärung einzutragen.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung des hiesigen Auftrags in angemessener Qualität erforderlich sind. Zudem muss er über die technischen und personellen Mittel verfügen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
a) Erklärung, dass die folgenden Software-Schnittstellen bereits realisiert sind oder bis spätestens 30.09.2023 realisiert werden: Geofox REST API sowie Car, Scooter, Taxi und Bike Sharing Provider, die ein Angebot im Hamburger Stadtgebiet haben.
b) Erklärung, dass der Bewerber über eine ISO 9001:2015 Zertifizierung verfügt.
c) Erklärung, dass der Bewerber nach DIN EN 1090 zum Schweißen von Aluminium-Tragwerken und Stahltragwerken zertifiziert ist.
d) 2 Projektreferenzen im Bereich des Hamburger Hafens oder alternativ in Küstennähe, aus denen hervorgeht, dass sich die Hardware prinzipiell für die klimatische Umgebung als tauglich erwiesen hat und Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme eines digitalen Informationssystems erfolgreich realisiert wurde. Spezifizieren Sie die Referenzen hinsichtlich der Art der verbauten Systeme, der Anzahl der Aufbauten, Wartungs- und Serviceleistungen.
e) 2 Projektreferenzen, nicht älter als 3 Jahre, bei einem Verkehrsunternehmen, aus denen hervorgeht, dass die Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme eines multimodalen digitalen Fahrgastinformationssystem erfolgreich realisiert wurde. Spezifizieren Sie die Referenzen hinsichtlich der Art der verbauten Systeme, der Anzahl der Aufbauten, Wartungs- und Serviceleistungen.
f) Akzeptanz der Allgemeinen Arbeitsschutzhinweise der HADAG Seetouristik und Fährdienst AG.
Bewerbergemeinschaften haben nachzuweisen, dass ihre Mitglieder unter Berücksichtigung der vorgesehenen Arbeitsteilung insgesamt über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag zu erklären, dass
a) keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegen,
b) keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
c) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen,
d) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen,
e) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 AentG nicht vorliegen und dass
f) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 98c Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen.
Zur Abgabe der vorstehenden Eigenerklärungen haben die Bewerber das Formular Eigenerklärung zu nutzen.
Zudem haben die Bewerber nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind. Hierzu legen sie eine Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen sowie die Unbedenklichkeitserklärungen der zwei Krankenkassen vor, bei denen die meisten Beschäftigen versichert sind. Die Bescheinigungen des Finanzamts und der Krankenkassen dürfen- bezogen auf das Ende der Teilnahmefrist - nicht älter als zwölf Monate sein.
Für Bewerbergemeinschaften gilt, dass jedes Mitglied das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen einzeln belegen muss.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUT6UYC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]