Ingenieursleistungen Regenbewirtschaftungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: E 8809-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieursleistungen Regenbewirtschaftungsanlagen
Planung von Regenbewirtschaftungsanlagen für das Baufeld 8809 (Grundstück Müller Erben) in 12487 Berlin Treptow-Köpenick, OT Johannisthal, Areal zwischen Segelfliegerdamm und Gerhard-Sedlmayr-Straße im Zuge der Erschließungsplanung der öffentlichen Straßenflächen im Gebiet.
Berlin
Planung von Regenbewirtschaftungsanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Einreichung der Angebote ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform (https://www.berlin.de/vergabeplattform) und über das Bieterportal iTWO tender (https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany) erforderlich. Weitere Informationen:
https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_2121/index.
Es obliegt den Unternehmen, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung als Bewerber zu registrieren. Zusätzliche Informationen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber nur registrierten Bewerbern über die Vergabeplatt-form mitteilen. Im Übrigen obliegt es den (auch registrierten) Bewerbern, die Vergabeunterlagen (s. Ziffer I.3) vor der Abgabe ihres Angebotes auf Aktualisierungen hin zu prüfen. Fragen und Auskunftsersuchen sind über die Vergabeplattform an die Auftraggeberin zu richten.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der u.a. alle Mitglieder aufgeführt sind, ein bevollmächtigter Vertreter benannt ist und erklärt wird, dass alle Mit-glieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen sind die jeweils vorgesehenen Leistungsanteile der Mitglieder anzugeben. Ziffer III.1.1) gilt für jedes Mitglied gesondert. Die Eignung gemäß Ziffer III.1.2) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird für die Bewerbergemeinschaft ins-gesamt beurteilt, soweit nicht anders angegeben. Die Eignung gemäß Ziffer III.1.3) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird nach den jeweils vorgesehenen Leistungsanteilen der Mitglieder beurteilt.
Sofern ein Bewerber beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen ("Eignungsleihe"), sind mit dem Angebot die Namen, die gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der anderen Unternehmen anzugeben und die in Ziffer III.1.1) geforderten Unterlagen für die anderen Unternehmen vorzulegen. Zugleich mit dem Ange-bot ist nachzuweisen, dass dem Bewerber die Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Bei Inanspruchnahme der in Ziffer III.1.2) geforderten wirtschaftlichen und/oder finanziellen Kapazitäten (Umsatz) eines an-deren Unternehmens ist außerdem nachzuweisen, dass das andere Unternehmen gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haftet (Haftungserklärung).
Das Angebot und alle Anlagen sowie nachträglich angeforderte Angaben und Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen bzw. vorzulegen. Anderssprachigen Unterlagen ist zugleich eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine amtlich beglaubigte Übersetzung bzw. eine Übersetzung durch einen staatlich beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer zu verlangen bzw. nachzufordern.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (s. Ziffer I.3).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:
Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber (s.o. Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge bei der Auftraggeberin. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Bekanntmachung oder aufgrund der damit zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt ist. Eine Rüge ist darüber hinaus nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Aufforderung zur Angebotsabgabe oder der damit zur Verfügung gestellten weiteren oder geänderten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt ist.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem dann unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag kann 10 Kalendertage nach Absendung der Information über den beabsichtigten Abschluss des Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/