Architektenleistungen für den Neubau eines Mehrzweckgebäudes in der Karl-Marx-Allee, Berlin-Mitte Referenznummer der Bekanntmachung: KMA_Arch

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: STIFTUNG
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Architektenleistungen für den Neubau eines Mehrzweckgebäudes in der Karl-Marx-Allee, Berlin-Mitte

Referenznummer der Bekanntmachung: KMA_Arch
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Heinrich-Böll-Stiftung e.V. (hbs) plant die Errichtung eines zweigeschossigen Mehrzweckgebäudes mit Teilunterkellerung an der Karl-Marx-Allee.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPH) 2 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie optional besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst werden die Leistungsstufen 1 und 2 vergeben (LPH 2-4). Die Baukosten (KG 200 – 600) betragen ca. 11,1 Mio. € brutto. Das Gebäude ist mit einer BGF von ca. 3.600 m² zu planen. Die Leistungserbringung ist auf eine Projektabwicklung mit Einzelgewerkevergaben auszurichten. Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat in Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft Mitte mbH (WBM) in den Jahren 2017 – 2019 ein kooperatives Werkstattverfahren „Sechs Pavillons für die Karl-Marx-Allee“ durchgeführt. Im Ergebnis des Werkstattverfahrens sind die städtebauliche Einordnung, die Kubatur und die grundlegenden Prinzipien der Fassadengestaltung der sechs Pavillons festgelegt worden und bilden die verbindliche Grundlage der weiterführenden Planung. Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens sind unter Beachtung der baulich-konstruktiven, nutzungsspezifischen und ökologischen Anforderungen der hbs weiterzuentwickeln. Der Pavillon am Kino International soll ein beispielhafter, nachhaltiger, ressourcen-positiver Neubau werden. Dazu hat die Heinrich-Böll-Stiftung Leitlinien erarbeitet, die diesen Anspruch skizzieren. Sie sind als Leitfaden für den weiteren Prozess der Planung und Umsetzung zu verstehen. - Der Pavillon soll mit hohem Vorfertigungsgrad, rückbaubar und flexibel in Holzbauweise (Holzskelettbau) oder Hybridbauweise unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen und städtebaulichen Anforderungen errichtet werden. - Der Pavillon wird aus lokalen, kreislaufgerechten Ressourcen errichtet.- Der Pavillon ist LowTech.- Der Pavillon ist über Gebäudebegrünung klimaangepasst.- Der Pavillon ist Teil von Wasserkreisläufen. - Der Pavillon hinterfragt Standards, Komfort und Ausstattung. Das Grundstück ist unbebaut, teils befestigt, überwiegend begrünt und mit Bäumen und Sträuchern bewachsen. Es wird derzeit als Freifläche mit Wegen genutzt. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 1741 m². Das Grundstück ist als Denkmalbereich (Ensemble) und als Denkmalbereich (Gesamtanlage) in der Denkmalliste Berlin eingetragen. Die Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes des zu planenden Mehrzweckgebäudes ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.Das Grundstück ist im Bodenbelastungskataster des Landes Berlin unter Nr. 17617 verzeichnet. Demnach ist mit Auffüllungen zu rechnen. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt zu 100 % aus Zuwendungsmitteln des Bundes. Demzufolge sind die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) sowie die Vorgaben des Vergabe- und Vertragshandbuches für Baumaßnahmen des Bundes (VHB) in der jeweiligen aktuellen Fassung anzuwenden. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) als zuständige Bauverwaltung fungiert bei dem Bauvorhaben als Fachaufsicht führende Ebene.  Separat werden weitere Fachplaner und ggf. Gutachter beauftragt, mit denen Abstimmungen zu führen sind. Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation, Organisation der Zusammenarbeit mit den fachlich Beteiligten und dem AG, Präsenz vor Ort während der Leistungserbringung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Projektteam, Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals bezogen auf das konkrete Projekt / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Darst. Herangehensweise Projektumsetzung unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen (z.B. nachhaltiges Bauen, Low Tech, Innovation) anhand vergleichbarer Projekte ähnlicher Aufgabenstellung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Vorgesehene Instrumente zur Einhaltung Kosten, Qualitäten, Termine, Darstellung Änderungs- und Nachtragsmanagement / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Methodenkompetenz der Präsentation / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Angebot für die Gesamtleistung der Architektenleistungen einschl. Zuschläge, besonderer Leistungen / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Stundensätze / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Pauschalangebot / Preisstabilität / Gewichtung: 5
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 2 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 4 werden die Leistungsphasen 5 bis 9 optional ganz oder teilweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.

Aus einer stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten.

 

Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen, unter anderem:

- Bereitstellung einer internetbasierten Daten- und Informationsaustauschplattform (Projektkommunikationssystem), Überwachung und Koordinierung der Dateneinstellung / Informationsbereitstellung der am Planungs- und Ausführungsprozess Beteiligten.

- Aufstellen und Fortschreiben eines Raumbuches

- Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung

- Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art für die Erlangung behördlicher Zustimmungen im Einzelfall

- Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche

- Prüfen und Werten von Nebenangeboten

- Aufstellen, Überwachen und Fortschreibung von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen

- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungspflicht

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 179-506206
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

 

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Der Antrag ist unzulässig, sofern eine der vorgenannten Fristen nicht eingehalten wird.

 

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/06/2023