Küche, Greifswalder Straße 40 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV OV 014-23 UR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Küche, Greifswalder Straße 40
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten.
Die Henrich-Wolgast-Schule im Hamburger Stadtteil St. Georg soll auf 5-Zügigkeit erweitert werden. Hierzu entsteht auf dem Grundstück ein neues Multifunktionsgebäude, welches die Vitalküche, Mensa, Ganztagesfläche und eine Einfeldsporthalle beinhaltet.
Bis zum Baustart des Multifunktionsgebäudes soll in der bestehende Ausgabeküche der Heinrich-Wolgast-Schule aus Kapazitätsgründen der Kombidämpfer 10 x 1/1 GN gegen ein Elektro- Kombidämpfer 6 x 1/1 GN - 10 x 1/1 GN ausgetauscht werden.
Außerdem soll die bisherige Ausgabeküche in eine Freeflowausgabe umgestellt werden. Dafür werden im Speiseraumbereich zwei kalte und warme Buffetausgaben aufgestellt.
Hier: Kücheninstallationstechnik
Greifswalder Straße 40, 20099 Hamburg
Elektro Kombidämpfer, Kids-Warmbuffet, Kids-Kaltbuffet mit stiller Kühlung, Speisentransportwagen beheizt, Zubehör
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. April 2023 bis ca. April 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Küche, Greifswalder Straße 40
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg)
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach [gelöscht]
zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]