Sanierungsträger Blumenthal (II) Referenznummer der Bekanntmachung: WFB-ZVS-2023-0023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsträger Blumenthal (II)
Dienstleistungen eines Sanierungsträgers und Gebietsbeauftragten
Bremen
Blumenthal ist das erste von drei Bremer Gebieten, für die in diesem Jahr die Dienstleistung eines Sanierungsträgers und/oder Gebietsbeauftragten ausgeschrieben wird. Für alle Gebiete liegen die politischen Beschlüsse für die Gesamtmaßnahmen vor, sie sind als Strategie zur Verbesserung der städtebaulichen Situation und der Lebensumstände gesamtstädtisch und vor Ort anerkannt. Der Sanierungsträger/Gebietsbeauftragter kann mit sorgfältig ausgearbeitete Vorbereitende Untersuchungen und/oder Integrierten Entwicklungskonzepten und einer verlässlichen Begleitung seitens der Kommune rechnen. Zudem bestehen in den Gebieten langjährige Quartiersmanagements sowie institutionalisierte Gremien, auf die aufgebaut werden kann.
Der Sanierungsträger und Gebietsbeauftragte wird die Freie Hansestadt Bremen in organisatorischer, kommunikativer, technischer, wirtschaftlicher und terminlicher Hinsicht unterstützen bei der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen sowie der Stabilisierung, Aufwertung und wirtschaftlichen Profilierung des durch soziale und städtebauliche Missstände benachteiligten Gebietes.
Siehe Vergabeunterlagen wegen der Einzelheiten.
Vorbehaltlich der Erforderlichkeit und politischer Beschlussfassung kann der Ausführungszeitraum über Ende 2035 hinaus verlängert werden.
Es werden insgesamt max. 3 Unternehmensreferenzen wie folgt gewertet:
0 Punkte: Nachweis von 1 vergleichbarem Auftrag (Mindestanforderung).
3 Punkte für jeden weiteren Nachweis eines vergleichbaren Auftrags, der sich auf eine Klein- oder Mittelstadt (< 100.000 Einwohner) bezieht;
6 Punkte für jeden weiteren Nachweis eines vergleichbaren Auftrags, der sich auf eine Großstadt (> 100.000 Einwohner) bezieht.
Im Falle eines Punktegleichstands werden die drei Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand der Höhe der Gesamtumsätze ermittelt. Hierfür ist der Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre nachzuweisen, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Dabei gehen die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu 100 % in die Bewertung ein.
Verlängerungsoption, siehe oben II.2.7)
Der Auftraggeberin wird das Recht eingeräumt, bei Erreichung des Meilensteins "Evaluation des Sanierungsfortschritts" (ggfs. Zeitpunkt für Fortschreibung des IEK) den Auftrag ordentlich zu kündigen (voraussichtlich Ende 2028).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Voraussetzungen nach § 158 BauGB: Dem Unternehmen können die Aufgaben als Sanierungsträger nur übertragen werden, wenn folgende Nachweise per Eigenerklärung erbracht werden:
- Nachweis, dass das das Unternehmen nicht selbst als Bauunternehmen tätig oder von einem Bauunternehmen abhängig ist
- Jahresabschluss der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen, entweder kraft Gesetzes oder auf freiwilliger Basis einer jährlichen Prüfung seiner Geschäftstätigkeit und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse unterwirft
Eigenerklärung gem. Formblatt 124LD, beschränkt auf nachfolgende Punkte:
- Angaben zu Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Erklärung zu verfügbaren Arbeitskräften
- Angaben zu Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
alternativ: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Eigenerklärung, dass die Bieterin keinen Bezug zu Russland aufweist,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) jeweils mit einer Deckungssumme von 1 Mio. EUR je Schadensfall.
Sollten die derzeitige Betriebshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung nicht die nötige Deckungssumme aufweisen, erklärt der Bewerber sich durch Abgabe seines Teilnahmeantrags bereit, dass die Deckungssumme im Auftragsfall auf die geforderte Höhe erweitert wird.
- Siehe oben Ziffer III.1.2);
Mindestens eine Referenzen oder Eigenerklärungen über vergleichbare Leistungen zur Steuerung komplexer Verfahren im Bereich Stadtentwicklung/Stadtplanung mit folgende Informationen:
• Auftraggeberin (Referenzgeberin) mit Kontaktdaten
• Auftragsgegenstand
- Name der Gesamtmaßnahme
- Einwohner:innenzahl der Kommune
- Fläche des Gebietes
- Einwohner:innenzahl des Gesamtmaßnahmengebietes
- Wichtigste Handlungsfelder
- Beteiligte (Fachbehörden, Wohnungsbaugesellschaften, Träger, Private, Vereine, Quartiersmanagement etc).
- Eingesetzte Städtebauförderungsmittel
- Sprache(n), die für die Bearbeitung des Auftrags verwendet wurden
• Auftragssumme
• Ausführungszeitraum
- Beginn und ggfs. Abschluss der Gesamtmaßnahme
Der Verfahrensabschluss darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Laufende Verfahren müssen sich bereits seit mindestens einem Jahr in Bearbeitung der Bewerber befinden (jeweiliger Stichtag: Ende der Bewerbungsfrist).
Vor einer Beauftragung muss durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen werden, dass die die zur Vertretung berufenen Personen sowie die leitenden Angestellten die erforderliche geschäftliche Zuverlässigkeit besitzen.
Die Selbstausführung der treuhänderischen Aufgabenbereiche ist zwingend geboten.
Eine Beauftragung von Nachunternehmer für diese Aufgabenbereiche ist nicht zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).