RV-Architekten- und Ingenieurleistungen für Gebäude, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung sowie zusätzliche Leistungen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.degewo.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV-Architekten- und Ingenieurleistungen für Gebäude, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung sowie zusätzliche Leistungen
Rahmenvertrag Architekten- und Ingenieurleistungen für Gebäude, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung sowie zusätzliche Leistungen für Generalplaner Neubau
Berlin
Die bestehenden Rahmenverträge Generalplaner Neubau laufen zum 24.10.2023 aus und sollen um 2 Jahre verlängert werden.
Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß:
— §§ 34 i. V. mit Anlage 10 HOAI, Leistungsphase 1-9,
— §§ 39 i. V. mit Anlage 11 HOAI, Leistungsphase 1-9,
— §§ 51 i. V. mit Anlage 14 HOAI, Leistungsphase 1-6 und
— §§ 55 i. V. mit Anlage 15 HOAI, Leistungsphase 1-9 in der gültigen Fassung.
Die Beauftragung der Einzelprojekte erfolgt in der Regel in nachfolgend genannten Projektstufen bzw.
Teilleistungen daraus:
— 1. Stufe, Leistungsphase 1-2 der HOAI sowie anteilig Grund- und besondere Leistungen,
— 2. Stufe, Leistungsphase 3-4 der HOAI sowie anteilig Grund- und besondere Leistungen,
— 3. Stufe, Leistungsphase 5-7 der HOAI (bei Tragwerksplanung LPH 5-6) sowie Anteilig Grund- und
besondere Leistungen,
— 4. Stufe, Leistungsphase 8-9 der HOAI (gilt nicht für Tragwerksplanung) sowie anteilig Grund- und besondere
Leistungen (u. a. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist)
Im Rahmen des Neubauprogrammes werden kontinuierlich Grundstücke für den Neubau von Wohnungen
bereitgestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
In den letzten vier Jahren hat sich die Anzahl der zu beplanenden Neubaugrundstücke immer mehr verringert. Aktuell gehen wir maximal von 2 Projekten im Jahr aus. Eine Änderung der Situation ist nicht erkennbar.
Die negativen Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Baupreise und die sinkende Anzahl an geeigneten Grundstückspotentialen haben den Markt der Planungsbüros sehr verunsichert. Hinzu kommt die noch unklare Orientierung des zukünftigen Berliner Senates und der Folgen für die Neubauziele. Eine aktuelle Ausschreibung für einen neuen Rahmenvertrag würde daher zu deutlich höheren Risikozuschlägen der Planungsbüros führen. Es wäre unwahrscheinlich, dass sich andere geeignete Bieter trauen zu günstigen Konditionen anzubieten. Eher ist davon auszugehen, dass die bisherigen drei Büros erneut anbieten, jedoch mit Honorarzuschlägen, statt der aktuell vereinbarten Honorarabschläge. Aus diesem Grund bitten wir um Verlängerung der bestehenden Rahmenverträge mit den Büros Dahm Architekten, Bollinger + Fehlig und Arnold & Gladisch mit den letztgültigen Konditionen bis zum 31.12.2025. Die jetzigen Rahmenvertragspartner sind zuverlässig und termintreu, sind auf die Anforderungen von degewo-Neubauten eingearbeitet, können schnell auf unterschiedliche Situationen beim Planungsgeschehen reagieren, wie z.B. bei Änderungen von energetischen Förderungen. Außerdem ist manchmal eine kurze Reaktionszeit vom Bekanntwerden einer bebaubaren Grundstücksfläche bis zur Entwurfsplanung notwendig, um Grundstücke zu bekommen. Dem würde bei EU-Einzelausschreibungen die Zeitdauer hinderlich sein.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10823
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Bei der vorliegenden Ex-ante Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland