SB - Drucksachen Referenznummer der Bekanntmachung: SB-20230317
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gkl.org
Abschnitt II: Gegenstand
SB - Drucksachen
Die Auftraggeberin möchte einen Dienstleister für die Herstellung, die Weiterverarbeitung und den Versand von Listen mit Gewinninformationen (Gewinnlisten) der NKL-Produktlinie gewinnen.
22297 Hamburg
Die GKL gibt alle gezogenen Gewinnnummern und -buchstaben der NKL-Lotterie und NKL-Rentenlotterie mit Hinweis auf den Ziehungstag und die Gewinnstufe in gedruckten Gewinnlisten bekannt. Die NKL-Gewinnlisten werden von der GKL Sitz Hamburg herausgegeben.
Es werden drei verschiedene Arten von Gewinnlisten aufgelegt. Von der Hauptspiel-Gewinnliste und der Rentenlotterie-Gewinnliste wird neben den gedruckten Exemplaren auch jeweils eine PDF-Datei als Gewinnliste benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Herstellung, Weiterverarbeitung und Versand von Amtlichen Gewinnlisten der NKL-Produktlinie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gersthofen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86368
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]0
Das deutsche Vergaberecht sieht vor, dass ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, den die Bieterin / der Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, unverzüglich gerügt werden muss (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung (bzw. in den Vergabeunterlagen) erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Werden die vorgenannten Vorgaben nicht beachtet, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]0