Wuppertal (Erweiterung Verwaltungsbebäude) / Notdichtungsarbeiten [72-2023]
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10715
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wuppertal (Erweiterung Verwaltungsbebäude) / Notdichtungsarbeiten [72-2023]
Der Standort Wuppertal wird weiter ausgebaut. Im Rahmen der Baumaßnahme wird das Staffelgeschoss (derzeit 3. OG) zurückgebaut. Der verbleibende Baukörper wird um zwei neue Geschosse (3. - 4. OG) in Holzsystembauweise, teils auch in Ortbetonbauweise, aufgestockt.
Mit den erforderlichen Maßnahmen ist auch eine Einrüstung des Verwaltungsgebäudes nötig, inkl. der Überbrückung des zweistöckigen Mittelbaus, der die Eingangshalle und div. Besprechungsräume beinhaltet.
Die Notabdichtungsarbeiten sind im Zeitraum 42. Kalenderwoche 2023 bis 39. Kalenderwoche 2024 auszuführen. Die unter Nr. II.2.7 angegebene Laufzeit des Vertrag entspricht dieser Frist.
42217 Wuppertal, Schwarzer Weg 3
Im Zuge der Notabdichtungsarbeiten sind zu erbringen:
— Baustelleneinrichtung
— Not-/Schutzabdichtung während der Baumaßnahme
— sonstige Leistungen
Bietergemeinschaften:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Das von allen Mitgliedern unterzeichnete VHB-Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) ist mit dem Angebot zu übermitteln. Dieses Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
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Beurteilung der Eignung (siehe auch Abschnitt III.1.2 der Bekanntmachung)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben — soweit unter Abschnitt III.1.1 bis 1.3 nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt ist — als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
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Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Nachunternehmen) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB 124) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[1] Kopie des Eintrags in ein Berufs- oder Handesregister bzw. in die Handwerksrolle
[1] Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung und deren Deckungssumme[
[2] Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
[3] Eigenerklärung
[3a] über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
[3b] dass das Unternehmen in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat;
[3c] dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen;
[3d] zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
[3e] dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
[3f] das die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden.
zu [1]: Mindestdeckungssumme: 5 Mio. EUR
zu [3]: Die Eigenerklärungen sind von nicht präqualifizierten Unternehmen mit VHB-Formblatt 124 abzugeben. Im Übrigen ist der Hinweis unter Abschnitt II.2.14 der Bekanntmachung zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]