Rahmenvertrag Weiterentwicklung BPM Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: gematik GmbH
Postanschrift: Friedrichstr. 136
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsabteilung / Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 30-40041200
Fax: +49 30-40041111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y53YWT6TCRYE/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y53YWT6TCRYE
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: IT Healthcare Sektor
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT Healthcare Sektor

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag Weiterentwicklung BPM Plattform

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Digitalisierung wird das Gesundheitswesen künftig weiter und nachhaltig verändern.

Die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung medizinischer Daten beflügelt die Forschung, revolutioniert Therapien und sorgt dafür, dass wir immer gesünder, länger und besser leben. Diesen Prozess in Deutschland entschlossen voranzutreiben und konstruktiv mitzugestalten, ist Ziel, Aufgabe und Mission der gematik.

Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Mit der Defini-tion und Durchsetzung verbindlicher Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der TI gewährleistet die gematik, dass diese zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich ist und bleibt.

Die gematik hat eine Business-Process-Management-Plattform (weiterhin BPM-Plattform) eingeführt, um zunehmend digital unterstützte Standardverfahren und Standardprozesse zu etablieren. Diese unternehmensweit nutzbare digitale Plattform wurde zur bereichsübergreifenden Automatisierung der internen Arbeitsprozesse der gematik etabliert, die eine Verbindung bislang nicht verbundener Datentöpfe in den einzelnen Unternehmensbereichen erlaubt.

Ein an die BPM-Plattform angeschlossenes Service-Portal soll die Interaktion mit Dritten (Gesellschaftern, Zulassungsnehmern, Nutzern der TI) erleichtern. Gleichzeitig soll die Service-Bereitstellung nach außen mit Anbindungen von Drittsystemen für durchgehende und (teil-)automatisierte Prozesse umgesetzt werden. Die bisher geleisteten Entwicklungs- und Implementierungsmaßnahmen im Bereich BPM wurden unter Nutzung der Anwendung camunda durchgeführt. Die hierbei erzielten Erfolge und Erfahrungen bilden die Grundlage für die weitere Digitalisierung der Prozesse für die gematik. Auf der Grundlage dieser Plattform sollen künftig beispielsweise Service-Leistungen über ein Service-Portal für verschiedene Nutzergruppen und Industriepartner angeboten werden, die über dahinterliegende Prozesse möglichst automatisiert und transparent abgewickelt werden. Zudem sollen zunehmend rollen- und rechteabhängige Self-Services für verschiedene Zielgruppen angeboten werden. Diese Plattform soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
72212400 Entwicklung von Software für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
72212517 Entwicklung von IT-Software
72212900 Diverse Software-Entwicklungen und Computersysteme
72262000 Software-Entwicklung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die BPM Plattform der gematik soll in den nächsten Jahren kontinuierlich und bedarfsorientiert mit Unterstützung eines professionellen Auftragnehmers weiterentwickelt werden, hierzu sollen Leistungen in Rahmen eines Rahmenvertrages für die Laufzeit von vier Jahren und in drei Leistungspaketen wie Beratung zu der BPM-Plattform-Architektur, Konfiguration, Entwicklung, Support zur Serverkomponenten / Backend weiterhin die Entwicklung und Support für Service-Portal/User-Interface bzw. Frontend angeboten bzw. erbracht werden. Der Umfang des Rahmenvertrages wird auf 1.000 Personentage geschätzt, wobei für die gematik keine Abnahmeverpflichtung besteht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. und Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 9 GWB, § 21 iVm. § 23 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 iVm. § 21 MiLoG, § 21 SchwarzarbG.

Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen gem. Art. 5k der VO (EU) 2022/576 (RU-Sanktionen).

Angaben zur Eintragung im Handelsregister.

Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister bzw. vergleichbarer Register aus dem Sitzland des Unternehmens (sofern Sitz nicht in Deutschland).

Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben mit Angebotsabgabe sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen

sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen ( - siehe Eignungsformblatt Anlage 4 Ziffer VI. und Bietergemeinschaftserklärung (Anlage-05)). Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will - siehe Eignungsformblatt (Anlage 4 Ziffer VI.). Sofern der Bieter von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, zu benennen - siehe Eignungsformblatt (Anlage 4 Ziffer VII.). In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage-06)).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung. Sofern der Nachweis mit Angebotsabgabe nicht geführt werden kann, reicht die Erklärung eines Versicherers aus, dass er zum Abschluss einer solchen Versicherung mit dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung bereit ist.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen

Zur Beurteilung insbesondere der administrativen und organisatorischen Eignung des Bieters sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleich-bare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie

1. die technische Einführung einer produktiven BPM-Plattform mit Anbindung von Drittsystemen über Schnittstellen umfasst UND

2. über die Einführung nachvollziehbare Prozessautomatisierungen und -optimierungen erreicht wurden UND

3. das Auftragsvolumen für die unmittelbar mit der Einführung einer BPM-Plattform in Verbindung stehenden Leistungen insgesamt mehr als 100 PT umfasst hat.

Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn nach der erfolgten Auftragserteilung die Leistungserbringung seitens des Auftragnehmers schon mindestens 3 Monate läuft. Entscheidend für die Berechnung des 3-Jahreszeitraumes ist der Ablauf der Angebotsfrist.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen zu Punkt 1: Es müssen mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/07/2023
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/07/2023
Ortszeit: 14:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber

1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;

2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in II.5 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;

3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter II.5 genannte Vergabeplattform einzureichen;

4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;

6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YWT6TCRYE

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.

Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer

2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/06/2023