Rahmenvertrag Weiterentwicklung BPM Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gematik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Weiterentwicklung BPM Plattform
Die Digitalisierung wird das Gesundheitswesen künftig weiter und nachhaltig verändern.
Die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung medizinischer Daten beflügelt die Forschung, revolutioniert Therapien und sorgt dafür, dass wir immer gesünder, länger und besser leben. Diesen Prozess in Deutschland entschlossen voranzutreiben und konstruktiv mitzugestalten, ist Ziel, Aufgabe und Mission der gematik.
Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Mit der Defini-tion und Durchsetzung verbindlicher Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der TI gewährleistet die gematik, dass diese zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich ist und bleibt.
Die gematik hat eine Business-Process-Management-Plattform (weiterhin BPM-Plattform) eingeführt, um zunehmend digital unterstützte Standardverfahren und Standardprozesse zu etablieren. Diese unternehmensweit nutzbare digitale Plattform wurde zur bereichsübergreifenden Automatisierung der internen Arbeitsprozesse der gematik etabliert, die eine Verbindung bislang nicht verbundener Datentöpfe in den einzelnen Unternehmensbereichen erlaubt.
Ein an die BPM-Plattform angeschlossenes Service-Portal soll die Interaktion mit Dritten (Gesellschaftern, Zulassungsnehmern, Nutzern der TI) erleichtern. Gleichzeitig soll die Service-Bereitstellung nach außen mit Anbindungen von Drittsystemen für durchgehende und (teil-)automatisierte Prozesse umgesetzt werden. Die bisher geleisteten Entwicklungs- und Implementierungsmaßnahmen im Bereich BPM wurden unter Nutzung der Anwendung camunda durchgeführt. Die hierbei erzielten Erfolge und Erfahrungen bilden die Grundlage für die weitere Digitalisierung der Prozesse für die gematik. Auf der Grundlage dieser Plattform sollen künftig beispielsweise Service-Leistungen über ein Service-Portal für verschiedene Nutzergruppen und Industriepartner angeboten werden, die über dahinterliegende Prozesse möglichst automatisiert und transparent abgewickelt werden. Zudem sollen zunehmend rollen- und rechteabhängige Self-Services für verschiedene Zielgruppen angeboten werden. Diese Plattform soll in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden.
gematik GmbH Friedrichstr. 136 10117 Berlin
Die BPM Plattform der gematik soll in den nächsten Jahren kontinuierlich und bedarfsorientiert mit Unterstützung eines professionellen Auftragnehmers weiterentwickelt werden, hierzu sollen Leistungen in Rahmen eines Rahmenvertrages für die Laufzeit von vier Jahren und in drei Leistungspaketen wie Beratung zu der BPM-Plattform-Architektur, Konfiguration, Entwicklung, Support zur Serverkomponenten / Backend weiterhin die Entwicklung und Support für Service-Portal/User-Interface bzw. Frontend angeboten bzw. erbracht werden. Der Umfang des Rahmenvertrages wird auf 1.000 Personentage geschätzt, wobei für die gematik keine Abnahmeverpflichtung besteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. und Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 9 GWB, § 21 iVm. § 23 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 iVm. § 21 MiLoG, § 21 SchwarzarbG.
Angaben zum Nichtvorliegen von unionsrechtlichen Ausschlussgründen gem. Art. 5k der VO (EU) 2022/576 (RU-Sanktionen).
Angaben zur Eintragung im Handelsregister.
Angaben zum Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister bzw. vergleichbarer Register aus dem Sitzland des Unternehmens (sofern Sitz nicht in Deutschland).
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben mit Angebotsabgabe sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen
sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen ( - siehe Eignungsformblatt Anlage 4 Ziffer VI. und Bietergemeinschaftserklärung (Anlage-05)). Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will - siehe Eignungsformblatt (Anlage 4 Ziffer VI.). Sofern der Bieter von der Eignungsleihe gem. § 47 VgV Gebrauch macht, hat er die Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, zu benennen - siehe Eignungsformblatt (Anlage 4 Ziffer VII.). In diesem Fall hat er zudem eine entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass ihm die Kapazitäten der Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung Unteraufträge (Anlage-06)).
1. Erklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung. Sofern der Nachweis mit Angebotsabgabe nicht geführt werden kann, reicht die Erklärung eines Versicherers aus, dass er zum Abschluss einer solchen Versicherung mit dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung bereit ist.
Referenzen
Zur Beurteilung insbesondere der administrativen und organisatorischen Eignung des Bieters sind unternehmensbezogene Referenzprojekte für nach ihrer Art und ihrem Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleich-bare Leistungen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie
1. die technische Einführung einer produktiven BPM-Plattform mit Anbindung von Drittsystemen über Schnittstellen umfasst UND
2. über die Einführung nachvollziehbare Prozessautomatisierungen und -optimierungen erreicht wurden UND
3. das Auftragsvolumen für die unmittelbar mit der Einführung einer BPM-Plattform in Verbindung stehenden Leistungen insgesamt mehr als 100 PT umfasst hat.
Ein Referenzprojekt gilt als in den letzten 3 Jahren erbracht, wenn nach der erfolgten Auftragserteilung die Leistungserbringung seitens des Auftragnehmers schon mindestens 3 Monate läuft. Entscheidend für die Berechnung des 3-Jahreszeitraumes ist der Ablauf der Angebotsfrist.
Mindestanforderungen zu Punkt 1: Es müssen mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren nachgewiesen werden, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber
1) Die gematik führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch;
2) Mit dem Angebot sind sämtliche der unter III.1 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes sind die von der Vergabestelle auf der in II.5 angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen sind in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen;
3) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über die unter II.5 genannte Vergabeplattform einzureichen;
4) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt;
6) Die Verfahrens- und Vertragssprache ist deutsch.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YWT6TCRYE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt.
Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer
2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de