Patientenportal - 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 71-22 (200) BGK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67071
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgu-ludwigshafen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-klinikum-duisburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/universitaetsklinikum-bergmannsheil-bochum/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60389
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgu-frankfurt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Murnau
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82418
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12683
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukb.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21033
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenportal - 2
- Etablierung eines Patientenportals nach Vorgaben des KHZG, Fördertatbestand 2 für jede der neun Akutkliniken,
- bereitgestellt auf zentraler Infrastruktur, mandantengetrennt je Standort
- Anbindung an die zentral für die Kliniken aufgebaute Interoperabilitätsplattform der BG-Kliniken
- Integration in bestehende Primärsysteme
BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH Leipziger Platz 1 10117 Berlin
Es soll ein System beschafft werden, welches als grundsätzliche Bedingung in der Lage sein muss, sämtliche seitens des Gesetzgebers vorgegebenen Muss-Kriterien des FTB2 als Mindestanforderung zu 100% zu implementieren. Darüber hinaus sind in weiteren Schritten ebenfalls die Kann-Kriterien nach FTB2 sowie klinikindividuelle Anforderungen abzubilden. Neben den in der Kurzbeschreibung aufgeführten Rahmenbedingungen sind hierbei folgende Aspekte zu beachten:
- Die BG-Kliniken verfügen über noch keine Patientenportale im Sinne des KHZG, lediglich in einer Klinik ist eine Teilfunktionalität (Terminmanagement) für einzelne Patientengruppen etabliert. Demzufolge handelt es sich um ein sowohl inhaltlich und mengenmäßig umfängliches, sowie von hoher Komplexität auf Prozessebene geprägtes Projekt, welches alle BG-Kliniken betrifft. Die Komplexität kann nur durch Bieter mit entsprechender Erfahrung in vergleichbaren Projekten behandelt werden.
- Insbesondere die technischen und zeitlichen Abhängigkeiten zum Parallelprojekt Interoperabilitätsplattform (IOP) bedeuten eine hohe technische und organisatorische Komplexität in der Umsetzung.
Die Etablierung des Patientenportals soll parallel zum Zeitpunkt der Vernetzungsfähigkeit der Interoperabilitätsplattform (IOP) standortweise erfolgen, wobei die Teilprojekte an den Standorten nacheinander starten und zeitlich versetzt durchgeführt werden. Für die Ausführung der Leistungen des Projekts Patientenportal besteht eine direkte Abhängigkeit zum Umsetzungsgrad der Leistungen im Projekt Interoperabilitätsplattform.
Hierzu ist vom Bieter eine Konzeptpräsentation erforderlich, welche in einem Verhandlungsverfahren transparent diskutiert und seitens der BG-Kliniken bewertet werden muss.
- Gleichermaßen ist eine tiefe Integration in bestehende Primärsysteme gefordert. Dies ist zwingend notwendig, um die vom Gesetzgeber formulierten Ziele in Bezug auf eine Entlastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einer Reduktion der Aufwände sowie einer Erhöhung der Versorgungsqualität zu erreichen
- Mit der Einführung eines Patientenportals wird es erwartbar zu komplexen Änderungen in den Abläufen und Prozessen kommen. Gleichzeitig ist die BG-Kliniken-weite Systemlandschaft sehr heterogen. Dadurch werden Diskussionen mit den Bietern zu Architekturoptionen, Konfigurationen und Projektplanung notwendig, die in einem Verhandlungsverfahren gut durchgeführt werden können.
- Gleichermaßen ist der Erfolg des Projektes u.a. abhängig vom eingesetzten Registrierungs-/Authentifizierungsverfahren (Onboarding von potentiellen Patienten). Dieses bewegt sich im Spannungsfeld einer Barrierearmen, komfortablen Möglichkeit sich im Portal anzumelden, gleichermaßen jedoch in einer Realisierung sämtlicher State-of-the-Art Verfahren bzgl. Datensicherheit und Datenschutz.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Mindestvoraussetzungen erfüllen und bei den Eignungsvoraussetzungen am meisten Punkte erzielen (Ranking) - sofern geeignete Bewerber in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Er behält sich vor, nur die 3 oder 4 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen.
Die Mindestvoraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der Bewerber über seine Referenzen nachgewiesen hat, dass er die im Leistungsgegenstand ausgeschriebene Software bei zwei stationären Leistungserbringern zumindest im Pilotprojekt eingeführt hat.
Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die folgenden Eignungskriterien bewerten:
- Umsatz (Ziffer 3.1 der Eigenerklärung zur Eignung im Dokument 1.05) maximal 10 Punkte
- Beschäftigte (Ziffer 4.2 der Eigenerklärung zur Eignung im Dokument 1.05) maximal 10 Punkte
- Qualifikation und Erfahrung des Leitungspersonals (Ziffer 4.3 der Eigenerklärung zur Eignung im Dokument 1.05) maximal 10 Punkte
- Referenzberichte zu Projekten mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand (Ziffer 4.4 der Eigenerklärung zur Eignung im Dokument 1.05) maximal 10 Punkte
Punktevergabe
Die Kriterien (Ziffern 3.1, 3.2, 3.3, 3.4) werden jeweils mit maximal 10 Punkten bewertet. Somit können insgesamt 40 Punkte im Teilnahmewettbewerb erreicht werden.
Die Punktevergabe für Ziffern 3.2, 3.3 erfolgt dabei nach folgendem Maßstab: 10 Punkte: Hervorragende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung mit Mängeln im Vergleich zur Leistungserwartung, 2 Punkte: In weiten Teilen mängelbehaftete Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung, 0 Punkte: Ungenügende Darstellung im Vergleich zur Leistungserwartung.
Für die Referenzberichte entsprechend Ziffer 3.4 wird die Punktevergabe dort gesondert beschrieben.
Die Leistungserwartung wird im Übrigen daran bemessen, ob die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erwarten lassen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage sein wird, das ausgeschriebene Projekt durchzuführen.
Umsatz (maximal 10 Punkte)
Bewertet wird in einer Gesamtschau der Umsatz im Kontext des Ausschreibungsgegenstandes über die letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Für die Bewertung wird folgender Ansatz zu Grunde gelegt:
Umsatz in Höhe von größer/gleich 4 Mio. EUR = 10 Punkte
Umsatz in Höhe von größer/gleich 3,5 Mio. EUR = 8 Punkte
Umsatz in Höhe von größer/gleich 3 Mio. EUR = 6 Punkte
Umsatz in Höhe von größer/gleich 2,5 Mio. EUR = 4 Punkte
Umsatz in Höhe von kleiner/gleich 2,0 Mio. EUR = 0 Punkte
Beschäftigte (maximal 10 Punkte)
Bewertet wird in einer Gesamtschau insbesondere das Verhältnis der Mitarbeiterzahl zur Größe des Unternehmens sowie die Anzahl und Zusammensetzung der fachlichen Mitarbeiter.
Qualifikation und Erfahrung des Leitungspersonals (maximal 10 Punkte)
Bewertet werden die Angaben zur Erfahrung der voraussichtlichen Gesamtprojektleitung und der Projektleiter im Kontext des Ausschreibungsgegenstands, insbesondere z.B. die Anzahl der Erfahrungsjahre und die bisherigen Tätigkeiten in von Größe, Komplexität und Inhalt vergleichbaren Projekten.
Referenzberichte zu Projekten mit Bezug zum Ausschreibungsgegenstand (maximal 10 Punkte)
Fachlich, inhaltliche Bewertungsgrundlage der Referenzen sind ausschließlich die Referenzberichte.
Bewertung der Referenzberichte über Referenzpunkte
Jede der beiden Referenzen wird unabhängig von der jeweils anderen geprüft und bewertet.
Für jedes Kapitel 1 bis 8 (siehe 1.05 Eigenerklärung zur Eignung 4.4.1 - Referenzberichte) eines Referenzberichtes werden folgende Referenzpunkte vergeben. Alle Kapitel werden untereinander gleich gewichtet. Das Kapitel 9 Sonstiges wird nicht gesondert bewertet, sondern hat ausschließlich informatorischen Charakter.
6 Punkte erhält ein Kapitel, dessen Inhalt sich sehr gut auf den Ausschreibungsgegenstand übertragen lässt. Die Erwartungshaltung der Auftraggeber wird in besonderem Maße vollumfänglich erfüllt; die dargestellten Szenarien und Herangehensweisen lassen einen sehr hohen Umsetzungs- und Einführungserfolg erwarten. Zum Tragen kommt bei der Bewertung des Kapitels 4 jeweils auch der Umstand, dass die Referenzleistung in der Umgebung einer IOP (X-Tention) und dem KIS Medico (CGM) oder Orbis (Dedalus) erbracht wurde.
4 Punkte erhält ein Kapitel, dessen Inhalt sich gut auf den Ausschreibungsgegenstand übertragen lässt. Die Erwartungshaltung der Auftraggeber wird vollumfänglich erfüllt; die dargestellten Szenarien und Herangehensweisen sprechen für einen hohen Umsetzungs- und Einführungserfolg.
2 Punkte erhält ein Kapitel, dessen Inhalt sich mit Einschränkungen auf den Aus-schreibungsgegenstand übertragen lässt. Die Erwartungshaltung der Auftraggeber wird noch erfüllt; die dargestellten Szenarien und Herangehensweisen lassen einen eingeschränkten Umsetzungs- und Einführungserfolg erwarten.
0 Punkte erhält ein Kapitel, dessen Inhalt sich nur mit starken Einschränkungen auf den Ausschreibungsgegenstand übertragen lässt.Die Erwartungshaltung der Auftraggeber wird nicht erfüllt; die dargestellten Szenarien und Herangehensweisen lassen keinen Umsetzungs- und Einführungserfolg erwarten.
Jede Referenz kann entsprechend dieser Festlegung für sich maximal 48 Punkte erreichen.
Die Gesamtpunkte ergibt sich aus dem Mittelwert beider Referenzen.
Ein Bieter muss mit seinen Gesamtpunkten mindestens 50% der maximal möglichen Gesamtpunkte, also mindestens 24 Punkte erreichen, um den Nachweis der Qualität seiner Arbeiten zu erbringen. Es ist dabei unerheblich, wie sich die Punkte auf die beiden Referenzen verteilen. Erreicht ein Bewerber weniger als 24 Punkte, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
- Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
- Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
- Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört. (Eigenerklärung, auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
- Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
- Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
- Im Falle der Eignungsleihe sind die entsprechenden Erklärungen und Nachweise auch für die eignungsleihgebenden Unternehmen einzureichen.
1.) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, welcher Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
2.) beabsichtigter/erfolgter Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 2 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und Schadensfall (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
zu 2.): Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. Euro für Personenschäden und 2 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden.
1.) Mitglied in einer Berufsgenossenschaft (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
2.) Anzahl der eigenen Arbeitskräfte (Vollzeitäquivalent) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen (Stichtag 31.12.) (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
3.) Qualifikationsprofil Gesamtprojektleitung (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
4.) Qualifikationsprofil Projektleitung 1 und 2 (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
5.) Erklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden. (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung").
6.) Referenzberichte über vergleichbare Leistungen (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" 4.4.1 Referenzberichte)
zu 3.): Gesamtprojektleitung: Erfahrung in der Projektleitung im Hinblick auf den Ausschreibungsgegenstand (klinische Patientenportale, CMS, Web-Anwendungsentwicklung- / Administration, KIS-Integration, Management klinischer Schnittstellen) - Mindestanforderung 5 Jahre
zu 4.): Projektleitung 1 - 2: Erfahrung in der Projektleitung im Hinblick auf den Ausschreibungsgegenstand (klinische Patientenportale, CMS, Web-Anwendungsentwicklung- / Administration, KIS-Integration, Management klinischer Schnittstellen)) - Mindestanforderung 3 Jahre
zu 5.):Der Auftraggeber erwartet die Angaben zu mindestens zwei geeigneten Referenzen (bitte hierzu Dokument 1.06_Referenzen ausfüllen) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in einem dem Ausschreibungsgegenstand entsprechenden Kontext. Die Referenzen müssen in den letzten höchstens drei Jahren erbracht worden sein. Ergänzend zu den Angaben in den Formularen wird vom Bieter für zwei Referenzen je ein ausführlicher Projektbericht in Form eines freitextlichen Projektberichtes verlangt (siehe 4.4.1 Referenzberichte).
Kann der Bewerber keine zwei Referenzen angeben, sondern nur eine, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren.
zu 6.): - mindestens zwei Referenzen mit Referenzberichten über vergleichbare Leistungen wie folgt:
- die Referenzen müssen in den letzten höchstens drei Jahren erbracht worden sein
- die implementierten Lösungen und die eingesetzten Technologien und IT-Komponenten der Referenzen müssen eine dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Komplexität aufweisen. Dies ist dann gegeben, wenn der Bewerber mindestens 50% der maximal zu erreichenden Gesamtpunkte entsprechend der Beschreibung in 1.03_Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb - Bewertung Referenzen erreicht
- beide Referenzen müssen mindestens im deutschen Gesundheitswesen im ersten Gesundheitsmarkt erbracht worden sein
- mindestens eine der beiden Referenzen muss eine Lösung bei einem stationären Akutversorger mit mindestens 500 akutstationären Betten sein
- in einer der beiden Referenzen muss mindestens eine Erfüllung in Höhe von 100% der KHZG-Muss-Kriterien entsprechend FTB2 umgesetzt sein
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH63YE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.