Rahmenvereinbarung über Umzugs- und Transportdienstleistungen bis zu einer Höhe von 30.000 € ohne Umsatzsteuer Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2023000244
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Tiedt, Philipp-Leon
E-Mail:
Telefon: +49 40428231386
Fax: +49 40427310686
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Umzugs- und Transportdienstleistungen bis zu einer Höhe von 30.000 € ohne Umsatzsteuer
Rahmenvereinbarung über Umzugs- und Transportdienstleistungen bis zu einer Höhe von 30.000 € ohne Umsatzsteuer für die Dienststellen der FHH.
Bezirk Altona
Bezirk Altona
Inkl. zwei Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis max. zum 31.08.2027.
Bezirk Eimsbüttel
Bezirk Eimsbüttel
Inkl. zwei Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis max. zum 31.08.2027.
Bezirk Hamburg-Nord
Bezirk Hamburg-Nord
Inkl. zwei Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis max. zum 31.08.2027.
Bezirk Wandsbek
Bezirk Wandsbek
Inkl. zwei Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis max. zum 31.08.2027.
Bezirk Hamburg-Mitte
Bezirk Mitte
Inkl. zwei Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis max. zum 31.08.2027.
Bezirk Bergedorf
Bezirk Bergedorf
Inkl. zwei Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis max. zum 31.08.2027.
Bezirk Harburg
Bezirk Harburg
Inkl. zwei Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis max. zum 31.08.2027.
SB, BSB, BWFGB, Hochschulen & Staats-u. Universitätsbibliothek HH gem. Ziff. 3 des Verfahrensbriefes
SB, BSB, BWFGB, Hochschulen & Staats-u. Universitätsbibliothek HH gem. Ziff. 3 des Verfahrensbriefes
Inkl. zwei Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis max. zum 31.08.2027.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW),Behörde für Verkehr- und Mobilitätswende, (BVM)BUKEA
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW),
Behörde für Verkehr- und Mobilitätswende, (BVM),
BUKEA
Inkl. zwei Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis max. zum 31.08.2027.
Finanzbehörde (FB) inkl. Schulbau Hamburg (SBH) Kulturbehörde (KB) Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI), Senatskanzlei Personalamt
Finanzbehörde (FB) inkl. Schulbau Hamburg (SBH)
Kulturbehörde (KB)
Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI),
Senatskanzlei
Personalamt
Inkl. zwei Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis max. zum 31.08.2027.
Behörde für Inneres und Sport (BIS)
Behörde für Inneres und Sport (BIS)
Inkl. zwei Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis max. zum 31.08.2027.
Behörde für Justiz- und Verbraucherschutz inkl. der Gerichte.
Behörde für Justiz- und Verbraucherschutz inkl. der Gerichte.
Inkl. zwei Verlängerungsoptionen um je ein Jahr bis max. zum 31.08.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.
Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen
bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Bitte beachten Sie bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern auch die Hinweise zu einzureichenden
Unterlagen im Vordruck 04 Eignung.
Einzureichen sind:
E 1 - Vordruck Nr. 04: Von allen Bietern ist ein unterschriebener Eignungsvordruck abzugeben (siehe
Vergabeunterlagen). Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, die Angaben durch Registerabfragen zu
verifizieren, etwa durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739).
Wenn zutreffend: E 2 - Vordruck Nr. 12: Erklärung zur Bietergemeinschaft (ein entsprechender Vordruck liegt
den Vergabeunterlagen bei)
Vollständig ausgefüllter Kriterienkatalog in der eVergabe.
2 geeignete Referenzen im Kriterienkatalog
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der
Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche
Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter
freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen
übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine
entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Die
Haftungssummen ergeben sich aus den Besondere Vertragsbedingungen.
Zudem: E 3 - Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket: Die angefügte Eigenerklärung ist auszudrucken und
unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die
erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende
Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise
Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung
des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern. Fragen von Bietern sind ausschließlich über die
Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden
ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach
eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen
zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen. Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht
erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet
gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten
einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Die Verantwortung für die Auswahl der
Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie
auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag
(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
nach § 135 Abs. 1 Nr.
2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
Nachprüfungsanträge sind schriftlich an die unter VI.4.1) zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/
Nachprüfungsverfahren zu richten. Zusätzlich ist der Nachprüfungsantrag per E-Mail (unterschriebener
Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an die ebenfalls unter VI.4.1) genannte E-Mail-Anschrift
zusenden.