Beschaffung und Fertigung eines Versuchsträgers in der Binnenschifffahrt Referenznummer der Bekanntmachung: OV-110-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tu.berlin
Adresse des Beschafferprofils: https://www.tu.berlin/arbeiten/services-fuer-beschaeftigte/beschaffung-bestellung-einkauf/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Fertigung eines Versuchsträgers in der Binnenschifffahrt
Lieferleistung - Beschaffung und Fertigung eines Versuchsträgers in der Binnenschifffahrt
Schiffbau und Ausrüstung
Bauwerft (AN), Lieferort Berliner Westhafen 10623 Berlin
Das Los 1 umfasst den Bau der Kaskos (Bug- und Heckteil) und der beschriebenen schiffbaulichen und weiteren Ausrüstung (Fundamente, Halter, Durchführungen etc.).
Die Fertigung erfolgt entsprechend der beigefügten Baupläne. Diese beschreiben den Kasko und dessen Konstruktion. Sämtliche Fundamente und Halter sind entsprechend der Vorgaben aus den weiteren Losen noch einzuplanen.
Lieferung und Inbetriebnahme Batteriesystem
siehe Vergabeunterlagen 10623 Berlin Der genaue Liefer- und Leistungsort kann sich für die jeweiligen Lose erst im Projektzeitraum ergeben.
Das Los 2 umfasst die Lieferung und Inbetriebnahme des Batteriesystems (Lithium-Ionen-Technologie) - Einbau erfolgt durch Los 4.
Die Vergabe der Lose 2 bis 5 kann nur unter der Bedingung erfolgen, dass auch Los 1 vergeben werden kann.
Lieferung Antriebe
siehe Vergabeunterlagen 10623 Berlin Der genaue Liefer- und Leistungsort kann sich für die jeweiligen Lose erst im Projektzeitraum ergeben.
Das Los 3 umfasst die Lieferung der Antriebe. Die Montage der Antriebe erfolgt durch die Schiffbauversuchsanstalt Potsdam (SVA) und der Einbau durch die Schiffbauversuchsanstalt Potsdam zusammen mit der Bauwerft.
Die Vergabe der Lose 2 bis 5 kann nur unter der Bedingung erfolgen, dass auch Los 1 vergeben werden kann.
Elektrotechnik
siehe Vergabeunterlagen 10623 Berlin Der genaue Liefer- und Leistungsort kann sich für die jeweiligen Lose erst im Projektzeitraum ergeben.
Das Los 4 umfasst die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Verkabelung sowie der Komponenten der Steuerung und Energieversorgung, diese sind in den Strukturbildern bzw. Einliniendia-grammen jeweils für Bug- und Heckteil beschrieben. Dieses Los umfasst auch den Einbau sowie die elektrotechnische Integration des Batteriesystems (Los 2). Folgt: Die Inbetriebnahme des Batteriesystems erfolgt durch den Batterielieferanten.
Die Vergabe der Lose 2 bis 5 kann nur unter der Bedingung erfolgen, dass auch Los 1 vergeben werden kann.
Gesamtkoordination
siehe Vergabeunterlagen 10623 Berlin Der genaue Liefer- und Leistungsort kann sich für die jeweiligen Lose erst im Projektzeitraum ergeben.
Das Los 5 umfasst die gesamten Tätigkeiten, die mit der Koordinierung von Ausführungsbeginn bis Inbetriebnahme und anschließenden Übergabe/Abnahme verbunden sind. Dabei stellt er die wich-tige Schnittstelle zwischen Auftraggeber einschließlich der Projektbeteiligten und den Auftragneh-mern der Lose 1 bis 4 dar.
Die Vergabe der Lose 2 bis 5 kann nur unter der Bedingung erfolgen, dass auch Los 1 vergeben werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu beachten und ggf. auszufüllen und einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei. Zusätzlich kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.). Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
2. Hinweise zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
3. Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
4. Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Eigenerklärung nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
5. Besondere Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärung zur Frauenförderverordnung nach § 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
6. Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach § 14 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" liegt den Vergabeunterlagen bei.
7. Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gemäß Vordruck "Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
8. Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen und Vertragsbedingungen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
9. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
10. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft gemäß Vordruck "Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen" - liegt den Vergabeunterlagen bei.
Ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro (ohne Umsatzsteuer), besteht für öffentliche Auftraggeber gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister. In § 6 WRegG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Informationen über Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt. Die hierfür erforderlichen Daten werden druch die Zentrale Beschaffung vom Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, nachgefordert.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Zentrale Beschaffung kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2 und 1.3
Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung der technischen Gestaltung/Ausführung (EK) Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 (mit dem Angebot vorzulegen): Beschreibung der technischen Gestaltung/Ausführung zum angebotenen Los, die es gestatten, den geforderten Leistungsumfang (Mindestanforderungen) zu überprüfen und zu bewerten. Dies beinhaltet insbesondere für
o Los 1: Beschreibung der technischen Gestaltung/Ausführung zu Schiffbau und Ausrüstung
o Los 2: Technische Gestaltung zum Batteriesystem. Werden die DC/DC-Wandler durch eigene Lösungen ersetzt, ist dies technisch zu beschreiben, damit eine Prü-fung der Gleichwertigkeit möglich ist (siehe 2.1)
o Los 3: Beschreibung der Technik zu den Antrieben
o Los 4: Beschreibung zur technischen Gestaltung und Ausführung der Elektrotech-nik
Werden für die Einliniendiagramme oder Strukturbilder/die Steuerung alternative Vorschläge gemacht sind entsprechende technische Unterlagen (mind. Einlinien-diagramme oder Strukturbilder sowie technische Beschreibungen, die dies ver-deutlichen) mitzuliefern, um die Gleichwertigkeit (siehe 4.1 und 4.4) zu überprü-fen. Die Gleichwertigkeit wird erfüllt, wenn die gleiche Funktionsfähigkeit oder -weise sichergestellt werden.
- Eigenerklärung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung (EK) Los 1 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zusicherung über die Einhaltung der Fertigungsstandards des deutschen Schiffbaus
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben des Bieters (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der*die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt einreichen.
- Preisblatt (ZK) (mit dem Angebot vorzulegen): Der*die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Preisblatt vollständig ausgefüllt einreichen.
- Vom Unternehmen einzureichende Erklärungen (EK) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der*die Bieter*in muss mit Angebotsabgabe das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Dokument "vom Unternehmen einzureichende Erklärungen" vollständig ausgefüllt einreichen.
- Eigenerklärung zur regelmäßigen Teilnahme an Baubesprechungen (EK) , nur für Los 1, Los 2, Los 4 und Los 5 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der* die Bieter*in erklärt in Form einer Eigenerklärung die Sicherstellung der Teilnahme an regelmäßigen Baubesprechungen (gem. Leistungsbeschreibung) und während der Bauphase (mind. 5 Baubesprechungen). Die Teilnahme ist in Präsenz oder online möglich.
- Eigenerklärung zu Präsenz vor Ort zu MS 8 und MS 9 (EK) , nur für Los 1, Los 2, Los 4 und Los 5 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der* die Bieter*in erklärt in Form einer Eigenerklärung die Präsenz zur gemeinsamen Inbetriebnahme und Abnahme vor Ort. Los 5 zusätzlich regelmäßige Präsenz.
- Erklärung/Beschreibung bzw. Angaben zu den Zuschlagskriterien (ZK) Los 1, Los 2, Los 4, Los 5 (mit dem Angebot vorzulegen): Erklärung/Beschreibung bzw. Angaben zu den Zuschlagskriterien die es gestatten, die Zuschlagskriterien der Lose zu überprüfen und zu bewerten. Alle Angaben zu den Einzelkriterium sind deutlich mit Los-Nr. und Zuschlagskriterien-Nr. in Ihrem Angebot zu kennzeichnen! Wird eine Erklärung/Beschreibung bzw. Angabe zu einem Zuschlagskriterium (Einzelkriterium) mit dem Angebot nicht beigefügt, ist diese unklar oder nicht aus dem Angebot erkennbar erfüllt, führt dies zu Null Punkten in der Wertung dieses Einzelkriteriums innerhalb des Loses!
o Los 1: Zuschlagskriterien 1.8.2 - 1.8.4
o Los 2: Zuschlagskriterium 2.7.2
o Los 4: Zuschlagskriterien 4.11.2 und 4.11.3
o Los 5: Zuschlagskriterien 5.3.2 und 5.3.3
- Vorläufiger detaillierter Zeitplan (ZK) Los 1, Los 2, Los 3, Los 4 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter erstellt einen Zeitplan bezogen auf das/die angebotene/n Los/e. Der Zeitplan muss erkennen lassen, dass das gem. Leistungsbeschreibung vorgegebene Grundgerüst zu den Meilensteinen hinsichtlich der gewünschten Ecktermine und durchzuführenden Leistungen eingehalten werden kann (siehe Tabelle 2).
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Öffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot einschließlich der Anlagen sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.
Die Vergabe der Lose 2 bis 5 kann nur unter der Bedingung erfolgen, dass auch Los 1 vergeben werden kann.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YEAY16S92JTM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]