RV DB Lightgate Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI66827
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RV DB Lightgate
Rahmenvertrag zur Fertigung und Lieferung eines Systems zur Echtzeit-Auslastungserfassung von Schienenfahrzeugen (DB Lightgate) inklusive der Sicherstellung von Funktionsfähigkeit und der Bauteilverfügbarkeit.
Hamburg
Rahmenvertrag zur Fertigung und Lieferung eines Systems zur Echtzeit-Auslastungserfassung von Schienenfahrzeugen (DB Lightgate) inklusive der Sicherstellung von Funktionsfähigkeit und der Bauteilverfügbarkeit.
zweimalige Verlängerung um jeweils 24 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Der Bewerber legt die - soweit wie möglich - ausgefüllte Bietereigenerklärung (Formular der Deutschen Bahn AG) vor oder:
o Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
o Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
o Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister,
o Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können.
Hinweis: Eintragungen im Gewerbezentralregister/Verfahren, die zu Eintragungen im
Gewerbezentralregister führen könnten, führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge,
o Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist, beziehungsweise vergleichbare Vorschriften nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht aus dem Land in welchem der Bewerber seinen Unternehmenssitz hat, eingehalten wurden.
o Versicherung, dass das Unternehmen/der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat,
o Versicherung, dass das Unternehmen/der Bieter seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-,Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist,
o Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen/der Bieter in Bezug auf die Vergabe- und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen/Marktteilnehmern, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
o Erklärung, dass das Unternehmen/der Bieter bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat,
o Erklärung, dass:
a) Das Unternehmen/der Bieter in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) Das Unternehmen/der Bieter stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
o Erklärung, dass das Unternehmen/der Bieter zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) Versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) Versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) Irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
o Erklärung, ob das Unternehmen/der Bieter schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
o Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen/dem Bieter zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen/dem Bieter wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Hinweis: Diesbezügliche Erklärungen führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge.
Weitere Anforderungen siehe VI.3.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
• Der Bewerber legt die - soweit wie möglich - ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Formular der Deutschen Bahn AG vor oder:
o Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
o Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
o Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
o Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit diese Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
o Angabe des (falls erforderlich bereits öffentlich bekannt gegebenen) Unternehmensgewinns der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
1. Erklärung über mindestens eine Referenz über die Fertigung eines IoT/Sensorik Produktes inklusive Platinen und Mechanik mit eigens entwickelter Firmware.
2. Mindestens eine Referenz über die Wartung und Pflege von IoT-Produkten/Sensorik Produkten über mindestens 5 Jahre.
3. Darstellung der hausinternen Platinenbestückung des Bieters und Nachweis über Mitarbeiter im Bereich der Elektronikentwicklung und Embedded Softwareentwicklung.
4. Darstellung einer hausinternen Einheit des Bieters für die Endmontage und Versand.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten
Erklärungen/Nachweisen erforderlich:
5. Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung einschließlich der Auskünfte zu deren
Ziffer 14 bis 16 oder:
o Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
o Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) Das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer- Entsendegesetz — AEntG),
b) Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz — MiLoG),
c) Sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) Allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
o Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird,
o der Bewerber hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
o Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz,
Hinweis: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt. Die
Zugriffsmöglichkeit auf die fremden Kapazitäten muss über eine Verpflichtungserklärung mittels DB-Dokument „208.1220V07 – Eignungsleihe“ nachgewiesen werden.
Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind innerhalb der in eVergabe hinterlegten Frist zu stellen, so dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.