Stromgeneratoren_ILA2024ff Referenznummer der Bekanntmachung: CP1-2023-0023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messe-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Stromgeneratoren_ILA2024ff
Stromgeneratoren_ILA2024ff
Der Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V. (BDLI) veranstaltet zusammen mit der Messe Berlin GmbH, im Juni 2024 die Luft- und Raumfahrtmesse
ILA Berlin Air Show auf dem ILA-Messegelände in 12529 Schönefeld (OT Selchow).
Die Messe Berlin GmbH, nachfolgend Messe Berlin oder Auftraggeber, schreibt planmäßig die Leistung Stromgeneratoren für die ILA Berlin 2024 ff. aus.
Die Leistung wird am Veranstaltungsort der ILA Berlin auf dem ehemaligen Messegelände in Selchow, Messe-Straße 1, 12529 Schönefeld OT Selchow für die ILA Berlin benötigt. Der Veranstaltungsort kann sich im Laufe der Vertragslaufzeit ggf. ändern.
Der Auftragnehmer hat die Verantwortung für einen reibungslosen Ablauf seiner Leistungen und garantiert somit in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber optimale Voraussetzungen für einen erfolgreichen Veranstaltungsablauf. Absolute Zuverlässigkeit insbesondere in Bezug auf die Einhaltung eines termingerechten Auf- und Abbaus und Qualitätsvorgaben ist zwingend sicherzustellen. Die Auf- und Abbauzeiten werden über den Auftraggeber definiert.
Des Weiteren werden nachfolgende Aspekte bei der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer grundsätzlich erwartet und sind kalkulatorisch zu berücksichtigen:
- Kostenbewusstes Denken
- Professioneller Dienstleistungsgedanke
- Loyales Verhalten
- Erwerb von fundierter Kenntnis des Veranstaltungsortes der ILA Berlin und deren Gebäude
- Erwerb der Kenntnis über Abläufe und Zusammenarbeit mit den verschiedenen Gewerken und externen Lieferanten und Dienstleistern des Auftraggebers
- Kenntnisse über die Abläufe von Messe- und Kongressveranstaltungen
- Eigenständige Koordination aller Arbeitsabläufe
- Äußerst pflegliche Behandlung der überlassenen Einrichtungen, Anlagegüter und Gegenstände
gemäß II.2.11 dieser Bekanntmachung
Option 1: Anordnungsrecht gemäß Standard-Rahmenvetrag
Option 2: Verlängerung des Vertrages einmalig um 1 Veranstaltung.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) einmalig einseitig um 1 Veranstaltung verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem
ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann der AN hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
1) Darstellung von 3 Referenzen über Projekte, die mit dem Leistungsumfang der Messe Berlin vergleichbar sind;
2) Nachweis der fachlichen Eignung;
3) Spezielle Anforderungen/ Nachweise entnehmen Sie bitte dem Angebotsformular
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär).
2. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters:
— dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B,
— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder,
— rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue(§266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
— dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind,
— dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30O WiG rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin und die Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben kann.
3. Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung besteht.
4. Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen) - nicht älter als sechs Monate
5. Nachweis über die Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) - nicht älter als sechs Monate
6. Schriftliche Zusicherung über die Einhaltung der EUDatenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere der Vorgaben für Auftragsverarbeiter und Nennung eines Datenschutzbeauftragten
7. evtl. Erklärung der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft (ErklARGE)
8. evtl. Nachunternehmerverzeichnis (NUNVerz) / Nachunternehmerverpflichtungserklärung (NUNVErkl)
8. Vertraulichkeitserklärung
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Angebots wegen fehlender Eignung erfolgen.
Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Ferner sind Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr und der Personalentwicklung in den 3 vergangenen und im laufenden Geschäftsjahr zu machen.
Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Der Bewerber hat in seinen Angaben zur Leistungsfähigkeit Hinweise zu liefern, dass er mit dem vorhandenen Personal eine termingerechte Ausführung der Leistungen mit
entsprechend qualifiziertem Personal erbringen kann:
- Angaben von Referenzen (mind. 3 in vergleichbarer Größenordnung)
- möglicherweise geforderte Mindeststandards
- Tariftreueerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027/2028
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der
Maßnahme u. des Aktenzeichens CP1-2023-0023 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 30.06.2023, 12:00 Uhr, über die
Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform AI eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bietern in der Angebotsphase sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://
vergabekooperation.berlin. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.
Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein
Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/BieterGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabekooperation.berlin