Rahmenvereinbarung (RV) über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für Dienstliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Nordrhein-Westfalen, Hauptstelle Bonn mit besonderen Anforderungen, VOEK 030-23 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 030-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung (RV) über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für Dienstliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Nordrhein-Westfalen, Hauptstelle Bonn mit besonderen Anforderungen, VOEK 030-23
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw.Bauunterhaltungsmaßnahmen für Dienstliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Nordrhein-Westfalen, Hauptstelle Bonn umfassen:
die jährlich durchzuführende Feststellung der notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen und übrigen Baumaßnahmen unter Berücksichtigung der baulichen Liegenschaftsentwicklung sowie diverse Planungsaufgaben mit den Schwerpunkten Objektplanung, Fachplanung, Technische Gebäudeausrüstung,Tragwerksplanung, Fachplanung Freianlagen, Brandschutz und Bauphysik.
Dienstliegenschaften in Bonn und im Swisttal: siehe in den Vergabeunterlagen Anlage 1.1 (Liegenschafts- und Maßnahmenliste) zum Rahmenvertrag
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahme für Dienstliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Nordrhein-Westfalen, Hauptstelle Bonn umfassen:
Baubegehung:
Jährliche Baubegehungen mit einem Vertreter der AG in dem von einem Einzelauftrag betroffenen Gebäude(n) zur Feststellung der Bauunterhaltungsarbeiten für die kommenden 5 Wirtschaftsjahre nach Terminabstimmung mit der AG, spätestens jedoch 24 Werktage nach Zugang des Einzelauftrags. Der AN berät die AG dabei in bauordnungsrechtlicher, gestalterischer, ingenieurtechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Bei der Begehung kommt es insbesondere auch darauf an, zu prüfen, ob die Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz eingehalten sind sowie ob Mängel unter Prüfung von Gewährleistungsansprüchen vorliegen. Zur Einhaltung des Budgets ist eine sehr sorgfältige Prüfung und Festlegung der Prioritäten auszuführender Bauunterhaltungsmaßnahmen notwe...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung (RV) über die Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen für Dienstliegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Nordrhein-Westfalen, Hauptstelle Bonn mit besonderen Anforderungen, VOEK 030-23
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e Vergabe Plattform des Bundes (http://www.evergabe online.de) heruntergeladen werden.
(2) Die vorgegebenen Vordrucke in den Bewerbungsunterlagen sind zu verwenden.
Der Vordruck "Teilnahmeantrag" bzw. später im Verfahren der Vordruck "Angebotsschreiben" muss mit dem Namen der erklärenden Person versehen (Textform) bzw. elektronisch signiert sein. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag/das Angebot entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in Textform einzureichen bzw. elektronisch signiert einzureichen.
(3) Teilnahmeanträge und Angebote sind in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe von Teilnahmeanträge und Angebote ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe-online. de unter Verwendung des Moduls „Teilnahmeantrag bzw. Angebot abgeben“ in dem für dieses Verfahren angelegten Projektraum einzure...
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bundesimmobilien.de