Grafische Gestaltung des Fachzeitschrift "BauPortal" [76-2023]
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10715
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grafische Gestaltung des Fachzeitschrift "BauPortal" [76-2023]
Der Gegenstand der Dienstleistung ist die laufende grafische Gestaltung des Unternehmermagazins "BauPortal" der Auftraggeberin unter Berücksichtigung des Corporate Design.
Berlin
Die BG BAU kommuniziert über verschiedene Medien mit Unternehmen, Sozialpartnern, Verbänden, Politik und Wissenschaft, Fachkräften und Versicherten. Sie verfolgt eine integrierte, crossmediale Kommunikationsstrategie mit einem Mix aus Print- und Online-Medien. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Zeitschriften der BG BAU, die sowohl grundlegende als auch fachorientierte Beiträge zu Unfall- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitssicherheit präsentieren. Sie richten sich jeweils an einzelne Zielgruppen der BG BAU.
Die Zeitschrift "BauPortal" bietet zentrales Fachwissen zur Betriebs- und Arbeitssicherheit im Bausektor für Fachleute und Entscheidungsträger in Bauunternehmen und baunahen Dienstleistungen, in Behörden, in Wissenschaft und Forschung. Thematischer Schwerpunkt ist die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Fachzeitschrift greift die aktuelle, ggfs. wissenschaftliche Diskussion auf und entwickelt innovative Lösungen für Probleme aus der Praxis. Dies erfolgt über Fach- und Projektberichte, Reportagen und Branchenmeldungen. Darüber hinaus gibt es Buchbesprechungen, Veranstaltungsankündigungen und aktuelle Rechtsfälle in einem Serviceteil. Die Qualität der Beiträge wird durch ein strenges Auswahlverfahren der Redaktion hinsichtlich der Autorinnen und Autoren – renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Fachleute aus der Praxis – sichergestellt. Die „BauPortal“ verfügt durch ihre fachliche Expertise und Informationstiefe über eine hohe Akzeptanz in der Arbeitsschutz-Community.
Aktuell bietet das Magazin seit dem Relaunch 2020 vier Ausgaben pro Jahr mit 68 Seiten und einer Auflage von ca. 54.000 Stück. Ab 2024 wird der Seitenumfang auf 52 Seiten (inkl. 4-seitigem Umschlag) optimiert.
Folgende Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen:
— Laufende grafische Gestaltung der viermal jährlich erscheinenden Zeitschrift "BauPortal" in Kooperation mit der Redaktion der BG BAU;
— Bildbeschaffung und Bildbearbeitung einschl. ggf. erforderlicher Retusche sowie das Erstellen von Grafiken;
— Korrektorat;
— Erstellung druckfähiger Daten zur Übergabe an die Druckerei;
— Bereitstellen einer interaktiven und barrierefreien PDF-Datei zur Online-Veröffentlichung sowie ggf. eines ebensolchen Blättermagazins (e-Paper);
— Aufbereitung von Bildern und Texten für das begleitende Web-Magazins unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit;
— Weitere Beratungsleistungen bei Bedarf;
— Vorbereitung und Durchführung eines mögl. Kick-off-Meetings (bei Bedarf).
Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Laufzeit jeweils um 12 Monate. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.10.2027, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
[A] Anzahl und Qualität der Referenzen (Gewichtung: 55 %).
[B] Verhältnis zwischen Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Gewichtung: 10 %).
[C] Qualifikation des zur Leistungserbringung vorgesehenden Personals (Gewichtung: 35).
In jedem Kriterium können jeweils 10 Punkte als Höchstwert erreicht werden.
Zu Kriterium [A]: Es werden lediglich vollständige Referenzen aus dem geforderten Zeitraum gewertet, die objektiv nachprüfbar sowie mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Dabei können für jede wertbare Referenz max. 9 Referenzpunkte erreicht werden, die sich aus folgenden Bewertungskriterien ergeben:
— Nutzwertigkeit/Serviceorientierung (z. B. Einbindung von Info-Elementen, Tabellen, Illustrationen) - max. 3 Punkte;
— Bild- und Grafikqualität - max. 3 Punkte;
— Einbindung von crossmedialen Elementen (QR-Codes etc.) - 1 Punkt, wenn vorhanden/erkennbar;
— Verwendung von InDesign - 1 Punkt, wenn vorhanden/erkennbar;
— Einhaltung der Barrierefreiheit - 1 Punkt, wenn vorhanden/erkennbar.
Die erreichten Referenzpunkte werden addiert. Der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Referenzpunkten erhält die Höchstpunktzahl, Bewerber mit einer geringeren Zahl an Referenzpunkten erhalten im Verhältnis dazu in diesem Kriterium geringere Punktwerte.
Zu Kriterium [B]: Der Summe des in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten Umsatzes, der mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist wird durch den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre dividiert und das Ergebnis mit dem Faktor 10 multipliziert.
Zu Kriterium [C]: Die Höchstpunktzahl erhalten Bewerber, deren Qualifikationen in Relation zu anderen Bewerbern eine qualitativ vollständige und termingerechte Leistungserbringung erwarten lassen.
Hinweise zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft:
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Das von allen Mitgliedern unterzeichnete VHB-Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) ist mit dem Angebot zu übermitteln. Dieses Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Befähigung bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung (z. B. durch Handelsregisterauszug / Gewerbeanmeldung oder – falls keine Eintragungspflicht in ein Register besteht – auf andere Weise)
[1] Eigenerklärungen:
[1a] dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB vorliegen;
[1b] dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegen;
[1c] dass keine Fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen;
[1d] über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022);
[1e] über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Grafische Konzeption und Gestaltung) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022).
[2] Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
zu [2]: Mindestversicherungssumme für Personen- sowie Sach- und Vermögensschädenschäden: eine Million EUR
[1] Vorlage von drei Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen aus den vergangenen vier Jahren, einschließlich der dazugehörigen Referenzpublikationen im PDF-Format.
[2] Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungen durch Unterauftragnehmer erbracht werden.
[3] Namentliche Benennung der Projektleitung, deren Vertretung und der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen unter Darstellung ihrer Berufserfahrungen und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung.
zu [1]: Die Referenzen müssen Angaben enthalten zum Auftraggeber und den Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners, über die erbrachten Leistungen für das ausgeführte Projekt sowie über den Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde. Als vergleichbar ist eine Referenzleistung anzusehen, wenn:
— die Publikation einen Mindestumfang von 16 Seiten hat (inkl. Umschlagsseiten, ohne Leer-seiten und Anzeigen);
— ein gängiges Magazin- bzw. Zeitschriftenformat (DIN A4 o.ä.) besitzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]