Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: INF2-0254-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen
Die Gesamtlesitung Sicherheit wurde für eine losweise Vergabe in 5 Bereiche aufgeteilt.
Schwerpunkt- und Endbahnhöfe, Mobiler Sicherheitsdienst, Schließdienst, Kehr- und Aufstellgleisanlagen und Pförtnerdienst.
Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen u.a. folgende Leistungen:
• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung ,
• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,
• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,
• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,
• die Erbringung von Sicherheits- und Servicedienstleistungen bei Groß- und Sonderveranstaltungen,
• anlass-/verdachtsbezogene Fahrausweiskontrollen,
• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmen innerhalb des Liniennetzes,
Für die Erbringung dieser Sicherheitsdienstleistungen sind qualifizierte Sicherheitsbeschäftigte einzusetzen.
Stationäre Sicherheitsdienstleistungen
Berlin
Der AG benötigt stationäre Sicherheitsdienstleistungen auf den Schwerpunkt- und Endbahnhöfen:
Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a. durch:
• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung,
• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,
• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,
• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,
• die Erbringung von Sicherheits- und Servicedienstleistungen bei Groß- und Sonderveranstaltungen,
• anlass-/verdachtsbezogene Fahrausweiskontrollen,
• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmen innerhalb des Liniennetzes,
Für die Erbringung dieser Sicherheitsdienstleistungen sind qualifizierte Sicherheitsbeschäftigte einzusetzen.
Der Vertrag kann zwei mal um jeweils bis zu 25 Monate verlängert werden. Der Vertrag kann jedoch maximal bis zum 30.11.2029 bzw. 30.11.2031 verlängert werden.
Der Vertrag beinhaltet die folgenden zwei Fortführungsoptionen:
1. Fortführungsoption: Verlängerung des Vertrages um bis zu 25 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2029.
2. Fortführungsoption: Verlängerung des Vertrages um bis zu 25 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2031.
Vertragsbeginn ist nicht identisch mit dem Leistungsbeginn, siehe hierzu Leistungsbeschreibung.
Mobile Sicherheitsdienstleistungen
Berlin
Die BVG benötigt mobile Sicherheitsdienstleistungen in den Betriebsanlagen und Verkehrsmitteln.
Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a. durch:
• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung,
• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,
• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,
• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,
• die Erbringung von Sicherheits- und Servicedienstleistungen bei Groß- und Sonderveranstaltungen,
• anlass-/verdachtsbezogene Fahrausweiskontrollen,
• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmen innerhalb des Liniennetzes,
Für die Erbringung dieser Sicherheitsdienstleistungen sind qualifizierte Sicherheitsbeschäftigte einzusetzen.
Der Vertrag kann zwei mal durch den AG verlängert werden:
Ein mal um bis zu 25 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2028.
Ein mal um bis zu 13 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2029.
Der Vertrag beinhaltet die folgenden zwei Fortführungsoptionen:
1. Fortführungsoption: Verlängerung des Vertrages um bis zu 25 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2028.
2. Fortführungsoption: Verlängerung des Vertrages um bis zu 13 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2029.
Vertragsbeginn ist nicht identisch mit dem Leistungsbeginn, siehe hierzu Leistungsbeschreibung.
Schließdienst
Berlin
Die BVG benötigt nächtliche motorisierte Sicherheitsdienstlesitungen auf den U-Bahnhöfen.
Die vom AN im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die grundsätzliche Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a.:
• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung,
• Die Sicherung unserer Bahnhöfe und Anlagen durch Verschließen der Zugangstore zeitnah nach passieren des letzten Zuges sowie dem Öffnen bis spätestens 30 Minuten vor der ersten Fahrt (Schließpläne werden durch AG übermittelt).
• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,
• den Schutz der Fahrgäste des AG vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG-Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz von Betriebsanlagen, Fahrzeugen und Liegenschaften des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,
• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,
• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr (SEV) und Umfahrungsmaßnahmen innerhalb des Liniennetzes,
Für die Erbringung dieser Sicherheitsdienstleistungen sind qualifizierte Sicherheitsbeschäftigte einzusetzen.
Der Vertrag kann einmailig um bis zu 25 Monate verlängert werden. Der Vertrag kann jedoch maximal bis zum 30.11.2027 verlängert werden.
Der Vertrag beinhaltet eine Fortführungsoptionen von 25 Monaten. Er kann jedoch maximal bis zum 30.11.2027 verlängert werden.
Vertragsbeginn ist nicht identisch mit dem Leistungsbeginn, siehe hierzu Leistungsbeschreibung.
Kehr- und Aufstellgleisanlagen
Berlin
Die BVG benötigt Sicherheitsdienstleistungen auf den Kehr- und Aufstellgleisanlagen.
Die vom auftragnehmenden Unternehmen ("AN") im Einsatzgebiet während der Einsatzzeit zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Einsatzbereich, u.a. durch:
• die Wahrnehmung und Durchsetzung des Hausrechts auf Grundlage der Einhaltung der Nutzungsordnung,
• die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und Durchsetzung der Beförderungsbedingungen (VBB-Tarif) inklusive der Durchsetzung des Rauchverbots,
• den Schutz der Fahrgäste des auftraggebenden Unternehmens ("AG") vor Belästigung, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz der Beschäftigten der BVG sowie der im Auftrag der BVG Handelnden vor Belästigungen, Bedrohungen und Übergriffen,
• den Schutz von Betriebsanlagen und Fahrzeugen des AG vor Sachbeschädigungen, Vandalismus und Sabotagehandlungen,
• die Sicherstellung von Evakuierungsmaßnahmen,
• die Erbringung von Sicherheits- und Servicedienstleistungen bei Groß- und Sonderveranstaltungen,
• anlass-/verdachtsbezogene Fahrausweiskontrollen,
• Fahrgastinformation, -auskünfte und Fahrgastlenkung grundsätzlich bei Betriebsstörungen, insbesondere Pendel-, Schienenersatzverkehr ("SEV") und Umfahrungsmaßnahmen innerhalb des Liniennetzes,
Für die Erbringung dieser Sicherheitsdienstleistungen sind qualifizierte Sicherheitsbeschäftigte einzusetzen.
Der Vertrag kann einmalig um bis zu 37 Monate verlängert werden. Der Vertrag kann jedoch maximal bis zum 30.11.2029 verlängert werden.
Der Vertrag beinhaltet eine Fortführungsoptionen von 37 Monaten. Er kann jedoch maximal bis zum 30.11.2029 verlängert werden.
Vertragsbeginn ist nicht identisch mit dem Leistungsbeginn, siehe hierzu Leistungsbeschreibung.
Pförtnerdienst
Berlin
Die BVG benötigt Sicherungsdienstleistungen für den Pförtnerdienst.
Das eingesetzte Wachpersonal soll Sicherheit und Ordnung im Überwachungsbereich unter anderem durch folgende Tätigkeiten aufrechterhalten:
Sichtbare Präsenz im Überwachungsbereich.
Zutrittsmanagement im Eingangsbereich der BVG Liegenschaft. Prüfung und Erteilung von Zutrittsberechtigungen von Personen und Ein- und Ausfahrtberechtigung von Kfz.
o Durchführung Ausgangskontrollen bei Verdacht einer Straftat z.B. Diebstahl.
o Ausgabe Besucherausweise
o Rücknahme Besucherausweise
o Ausgabe Einfahrtgenehmigung Kfz.
o Rücknahme Ein- Ausfahrtgenehmigung Kfz.
o Anlassbezogene Fahrzeugkontrollen hinsichtlich der Ein- oder Ausfuhr von Gegenständen.
o Lenkung, Weiterleitung und Begleitung von Besuchern
o Ausgabe von Informationsschriften
o Überprüfung der Fremdfirmen, anhand eines IT-Programmes, in Bezug auf die arbeitsschutzrechtliche Berechtigung, die rote Sicherheitszone auf der Liegenschaft zu betreten.
o Bei sicherheitsrelevanten Ereignissen ist der Kontrollgang zu unterbrechen, Hilfe zu leisten und den Kontrollgang nach beendeter Maßnahmen fortzuführen.
o Einleitung von Erstmaßnahmen bei Auslösung der Gefahrenmeldeanlage
o Ordnungsgemäße Bedienung der Schrankenanlage
o Vordefinierten Kontrollgang in Abstimmung mit dem AG.
o Ausgabe - Rückgabe von Schlüsseln inklusive Dokumentation
o Annahme von Paket - und Warensendung und Weiterleitung an die empfangsberechtigte Person der Fachabteilung.
Aufnahme und Weiterleitung von security und safety relevanten Mängeln, Störungen Schäden und erweiterten Sachverhalten an den AG.
Anzeige und Festnahme von Zuwiderhandelnden, wie durch die nationale Gesetzgebung definiert.
Durch schnelles und wirksames Handeln der Wachpersonen sollen Schadensprozesse verhindert oder gestoppt, bzw. durch zielgerichtete Sofortmaßnahmen das Schadensausmaß begrenzt werden.
Für die Erbringung dieser Sicherheitsdienstleistungen sind qualifizierte Sicherheitsbeschäftigte einzusetzen.
Der Vertrag kann zwei mal um jeweils bis zu 25 Monate verlängert werden. Der Vertrag kann jedoch maximal bis zum 30.11.2029 bzw. 30.11.2031 verlängert werden.
Der Vertrag beinhaltet die folgenden zwei Fortführungsoptionen:
1. Fortführungsoption: Verlängerung des Vertrages um bis zu 25 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2029.
2. Fortführungsoption: Verlängerung des Vertrages um bis zu 25 Monate, längstens jedoch bis zum 30.11.2031.
Vertragsbeginn ist nicht identisch mit dem Leistungsbeginn, siehe hierzu Leistungsbeschreibung. Der geschätzte Gesamtwert dieser Rahmenvereinbarung für den gesamtem Vertragszeitraum inkl. Fortführungsoptionen beträgt [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet), von jedem Mitglied einer etwaigen BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern sowie für etwaige Eignungsleihgeber vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre (netto, exklusive Umsatzsteuer)
2. Die Jahreshöchstdeckungsgrenze je Schadensfall [netto]:
- für Personenschäden (für die einzelne Person),
- für Sachschäden,
- für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen,
- für Vermögensschäden inkl. Verletzung des Datenschutzes,
- für Verlust beweglicher Sachen,
1. Das arithmetische Mittel der Umsätze (netto, exklusive Umsatzsteuer) der letzten drei Geschäftsjahre des Bieters für das anzubietende Los muss mindestens folgenden Werten entsprechen: : Für Los 1 = [Betrag gelöscht] EUR, Für Los 2 = [Betrag gelöscht] EUR, Für Los 3 = [Betrag gelöscht] EUR, Für Los 4 = [Betrag gelöscht] EUR, Für Los 5 = [Betrag gelöscht] EUR.
Bei der Bewerbung für mehrere Lose werden diese Mindestanforderungen entsprechend kumuliert. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
2. Die Versicherung muss die Risiken des Auftrages entsprechend der nachfolgend genannten Jahreshöchstsummen [netto] je Schadensfall abdecken:
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
- [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden,
- [Betrag gelöscht] EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel / Code-Karten und den Aus tausch von Schlössern oder Schließsystemen,
- [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden inkl. Verletzung des Datenschutzes
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet), von jedem Mitglied einer etwaigen BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern sowie für etwaige Eignungsleihgeber vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Branchenübliche Zertifizierungen
2. Gewerbeerlaubnis
3. Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl der lezten drei Geschäftsjahren
4. Angabe von 3 Referenzen mit folgenden Informationen:
- Vorhaben/Referenzbezeichnung
- Auftraggeber (Name/Anschrift)/E-Mail Adresse des Ansprechpartners
- Umsatz
- Mitarbeiteranzahl
- Kurzbeschreibung des Leistungsumfanges/Art der erbrachten Leistungen
1. Zertifizierung nach ISO 9001 ff. und DIN 77200 oder vergleichbare Zertifikate
2. Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO
3. Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl der lezten drei Geschäftsjahren des Bieters müssen für das anzubietende Los mindestens folgenden Werten entsprechen: Für Los 1 = 185 , Für Los 2 = 155, Für Los 3 = 40, Für Los 4 = 60, Für Los 5 = 90. Bei der Bewerbung für mehrere Lose werden diese Mindestanforderungen entsprechend kumuliert. Die Mitarbeiteranzahl von Mitgliedern einer BewGe werden für die Erfüllung der Mindestanforderung addiert.
4. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, wenn sie nachstehende Kriterien erfüllen:
oSicherheitsdienstleistungen und bedarfsweise Fahrausweiskontrolle in einem ÖPNV
Oder/alternativ
Objektschutz und/ oder Sicherheitsdienstleistungen, die einem der drei nachstehenden Kriterien entsprechen:
o im öffentlichen Bereich (z.B. Einkaufszentren) mit Kundenkontakt,
o Personennahverkehr/Personenfernverkehr mit Kundenkontakt,
o an Flughäfen mit Kundenkontakt.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des Verhandlungsverfahrens begonnen, in dem sich die
interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren FEM2-0254-2023 bewerben. Das ausgefüllte AI Leistungsverzeichnis ist erst mit dem Angebot einzureichen.
3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform AI unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens FEM2-0254-2023 zu erfolgen. Die Bewerber hat Fragen über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG zu stellen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Tage vor Teilnahmefrist bzw. 10 tage vor Angebtosfrist an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, verspätete Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Plattform AI veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen für die Erstellung der Teilnahmeanträge/Angebote die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1): Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen; Mitglieder einer BewGe dürfen sich nicht mehrfach, entweder in einer weiteren BewGe oder als Einzelbewerber um die Teilnahme bewerben. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer BewerberGe für jedes Mitglied der BewGe separat vorzulegen.
Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat darüber hinaus zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Weiterhin ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bewerber sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen.
Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/ Nachweise (s. Ziffer III.1) eingereicht werden.
9. Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte Leistungsverzeichnis einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er die Leistungsanforderungen erfüllt; ggf. ist dies durch entsprechende Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im
Leistungsverzeichnis vorgesehen ist. Erfüllt der Bieter die Leistungsbeschreibung
(Mindestanforderungen der BVG) nicht, wird er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen
Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
11. Jeder Bieter darf pro Los nur ein Angebot unterbreiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.