2331/G15 Unterstützung des BMDV zur Umsetzung von Förderprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2331/G15
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Invalidenstr.44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
2331/G15 Unterstützung des BMDV zur Umsetzung von Förderprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“
Der ÖPNV ist aufgrund der hohen Energieeffizienz und des hohen Grades der Elektrifizierung mit erheblich geringeren Treibhausgasemissionen pro Personenkilometer verbunden als der motorisierte Individualverkehr (im Folgenden: MIV). Durch die Verlagerung von Verkehren vom MIV auf den ÖPNV kann daher eine Senkung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor erreicht werden. Zur Realisierung dieses Einsparpotenzials bedarf es einer Stärkung des ÖPNV. Daher unterstützt die Bundesregierung im Rahmen des gleichnamigen Förderprogramms „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“, die dazu geeignet sind, einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Klimaschutzprogramms zu leisten. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde am 21. Januar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das Förderprogramm ist erfolgreich gestartet und auf großes Interesse bei potentiellen Fördernehmenden gestoßen. Nach der Veröffentlichung der ersten beiden Förderaufrufe in 2021 und 2022 gingen insgesamt über 200 Projektskizzen ein, aus denen 19 konkrete Projekte mit einem Fördervolumen von ca. 320 Mio. € ausgewählt wurden. Diese befinden sich in der Umsetzungsphase und werden durch den für den ersten und zweiten Förderaufruf zuständigen Dienstleister bis zum jeweiligen Laufzeitende begleitet. Vor dem Hintergrund des großen Interesses wurde am 11. Mai 2023 ein dritter Förderaufruf im Bundesanzeiger veröffentlicht. Hierfür stehen bis 2026 ca. 140 Mio. € an Fördervolumen bereit.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist als Bewilligungsbehörde für die Umsetzung der Förderrichtlinie eingesetzt. Auftraggeber ist das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Dieses sucht einen Auftragnehmer (AN) zur Unterstützung des BMDV und des BALM durch die Übernahme folgender Leistungen:
- Teilprojekt 1: Unterstützung bei der Auswahl der Modellprojekte
- Teilprojekt 2: Allgemeine Programmsteuerung (Unterstützung des BMDV, des BALM und der Modellprojekte)
- Teilprojekt 3: Evaluation der Modellprojekte
- Teilprojekt 4: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Vor-Ort-Kontrollen
Von ca. Q3 2023 bis vorerst Ende 2026 wird der AN in Zusammenarbeit mit dem BALM die Auswahl und Umsetzung der Modellprojekte des dritten Förderaufrufs zur Stärkung des ÖPNV aktiv begleiten, evaluieren und wissenschaftlich auswerten. Für die erfolgreiche Umsetzung wird eine enge Zusammenarbeit des AN mit dem BALM erwartet. Hierunter fallen insbesondere die enge Abstimmung, Information und Ausführung abgestimmter und angeforderter Zuarbeiten durch den AN an das BALM.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2026 und kann einmal um bis zu 12 Monate verlängert werden.
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze festzusetzen oder den Leistungsumfang zu ändern:
Bei Bedarf kann der AG, insbesondere im Interesse einer Optimierung/Erweiterung des Fördervolumens Auftragsänderungen auf der Grundlage dieses Vertrages und einer konkretisierten Leistungsbeschreibung/Aufgabenstellung gesondert beauftragen
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Der AN ist verpflichtet,
- während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.
Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht selbst derzeit Antragsteller für das Förderprogramm betriebliches Mobilitätsmanagement ist oder beabsichtigt zu werden und/ oder Beratungsleistungen gegenüber Antragstellern für das Förderprogramm betriebliches Mobilitätsmanagement erbringt oder beabsichtigt zu erbringen.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird und ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Mit Bekanntmachung der diesem Vertrag zugrundeliegenden Ausschreibung auf den Portalen der EU und des Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV die Möglichkeit eröffnet, diese Leistungen wiederholt binnen drei Jahren nach Vertragsschluss im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das Unternehmen zu vergeben, das diesen Auftrag erhalten hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 - „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen
sowie die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt BesB2 - Sanktion VO 2022/576
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich
mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.
Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK 2.1).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist.
ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 1 Mio. € je Schadensfall,
Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: nachhaltige Mobilität und Eignungskriterium 3.2: Bereich/ Themenschwerpunkt: Projektträgerschaft
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der AG berücksichtigt Referenzen, aus den letzten 5 Jahren.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1 und EK3.2):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Refernz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)
- Anzahl der Zuwendungsempfänger
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Aus Sicht des Bieters/ Bewerbers sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:
Schwerpunkt / Teilbereich
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
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Eignungskriterium 3.3 - Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität: Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben,
a) ob und auf welche Weise er ggf. mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren im Förderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ beteiligen werden
b) ob er beabsichtigt, selbst Antragsteller oder als Berater für Antragsteller zukünftiger Förderverfahren im Förderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ zu sein.
Im Falle einer Verflechtung oder Beteiligung hat er darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll. Es ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische, personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
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Eignungskrterium 3.4 Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Abgabe eines Nachweises, dass das Unternehmen des Bieters nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert ist
zu Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: nachhaltige Mobilität
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
- Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich der nachhaltigen Mobilität belegen.
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zu Eignungskriterium 3.2: Bereich/ Themenschwerpunkt: Projektträgerschaft
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen kumulativ erfüllt:
- die Leistungen müssen Projektträgertätigkeiten für Förderprojekte nach deutschem Zuwendungsrecht zum Gegenstand gehabt haben und alle Phasen der Begleitung von Förderprojekten, insbesondere die Prüfung und Bewertung von Skizzen/ Anträgen, Prüfung von Verwendungsnachweisen und die Verbreitung und Vernetzung beinhalten,
- die Leistungen müssen ununterbrochen für die Dauer der jeweiligen Projektlaufzeit erbracht worden sein,
- die Leistungen müssen die Projektförderung zum Gegenstand gehabt haben.
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zu Eignungskriterium3.3:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. § 47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzte/n Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht selbst derzeit Antragsteller für das Förderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ sein oder beabsichtigen zu werden und/oder Beratungsleistungen gegenüber Antragstellern für das Förderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ erbringen oder beabsichtigen zu erbringen.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird und ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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zu Eignungskrterium 3.4: Die Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 9001 muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.
Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
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Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität
Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben,
a) ob und auf welche Weise er ggf. mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren im Förderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ beteiligen werden
b) ob er beabsichtigt, selbst Antragsteller oder als Berater für Antragsteller zukünftiger Förderverfahren im Förderprogramm „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ zu sein.
Im Falle einer Verflechtung oder Beteiligung hat er darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll. Es ist schlüssig und nachvollziehbar darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische, personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen,
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).