Kompetenzbüro Wirksame Familienpolitik Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2023_027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafza.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kompetenzbüro Wirksame Familienpolitik
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV i. V. m. § 119 Abs. 1 GWB das Kompetenzbüro Wirksame Familienpolitik zu vergeben.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Der/Die gesuchte Auftragnehmer/Auftragnehmerin soll im Einzelnen folgende Leistungen erbringen:
a) Wissenschaftliche Begleitung
Ein Schwerpunkt der Arbeit ist eine eigene wissenschaftliche Tätigkeit; die Aufgaben umfassen im Wesentlichen:
- Auswertung und Aufbereitung von Erkenntnissen aus Studien und wissenschaftlichen Expertisen
- Auswertung von Datensätzen (zum Beispiel Mikrozensus, SOEP / FiD, Freda, PASS-Daten)
- Erstellung von Verteilungs- und Arbeitsmarktanalysen mithilfe von Mikrosimulationen
- Gewinnen und Aufbereiten von Erkenntnissen, die für die Weiterentwicklung familienbezogener Leistungen und Maßnahmen von Interesse sind
- Erstellung von eigenen empirischen und international vergleichenden Kurz-Analysen
- Erstellung von umfangreichen eigenen empirischen Analysen und Studien, deren Arbeitsgrundlagen im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt wurden
- Laufende Begleitung und Impulsgebung in sozialwissenschaftlichen und ökonomischen Fragen auf der Grundlage des aktuellen Stands der Wissenschaft
b) Demoskopische Begleitforschung
Zu Schwerpunktthemen der Familienabteilung führt die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer Befragungen durch, um insbesondere die aktuelle Lebenswirklichkeit, Bedürfnisse und Bedarfe von Familien zu erfassen:
- Konzeption, Planung und Durchführung quantitativer und qualitativer demoskopischer Erhebungen zu familienpolitischen Fragen
- Auswertung und Aufbereitung demoskopischer Erkenntnisse in verständlicher Sprache und modernem Mediendesign
- Aufzeigen von gesellschaftlichen Trends und Ableitung von Impulsen für die weitere Arbeit
c) Prozess- und Projektmanagement
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer übernimmt zudem Aufgaben der Planung, des Managements sowie Dienstleistungsfunktionen, insbesondere im Rahmen eines Dialogs mit gesell-schaftspolitischen Akteuren und Akteurinnen:
- Konzeption und Planung von (öffentlichkeitswirksamen) Dialogprozessen mit gesellschaftspolitischen Akteuren zu zentralen Vorhaben
- Agiles Prozessmanagement und Durchführung von Sitzungen und Arbeits- und Expertengesprächen sowie von Fachworkshops
- Vergabe von Expertisen unter Einhaltung haushalts- und wettbewerblicher Bestimmungen
- Durchführung eines Zeit- und Finanzcontrollings
d) Wissensbasierte Öffentlichkeitsarbeit
Die in Zusammenhang mit den Tätigkeiten gewonnenen Erkenntnisse sollen für eine gute Öffentlichkeitsarbeit aufbereitet werden:
- Konzeptionierung und Verfassen von veröffentlichungsfähigen Texten und Formaten in verständlicher Sprache und modernem adressatengerechtem Mediendesign
- Erstellung von Dokumentationen der Fachworkshops für die Teilnehmenden
- Entwicklung und Begleitung der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zu den behandelten Themen inklusive Umfeldanalyse und strategischer Einbettung
e) Optionale Leistungen
- Beauftragung von externen Expertisen für bestimmte Fragestellungen, deren Arbeitsgrundlagen im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt wurden
- Erstellung umfangreicher eigener empirischer Analysen und Studien, deren Arbeitsgrundlagen im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt wurden
- Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen eines Dialogs mit gesellschaftspolitischen Akteuren und Akteurinnen
Es besteht eine einjährige Verlängerungsoption (bis 31.12.2027) gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 GWB.
1. Es besteht eine einjährige Verlängerungsoption (bis 31.12.2027) gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 GWB.
2. Optionale Leistungen
- Beauftragung von externen Expertisen für bestimmte Fragestellungen, deren Arbeitsgrundlagen im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt wurden
- Erstellung umfangreicher eigener empirischer Analysen und Studien, deren Arbeitsgrundlagen im Rahmen der Leistungserbringung entwickelt wurden
- Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen eines Dialogs mit gesellschaftspolitischen Akteuren und Akteurinnen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise
sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein
Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für
das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise
sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein
Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten
Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
g) Nachweis über Kenntnisse Verwaltungswissenschaft
h) Nachweis über Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Anwendung quantitativer und qualitativer Methoden der Sozialforschung
i) Nachweis über mehrjährige Erfahrung in der Durchführung von Befragungen
j) Referenzen in Bezug auf die Leitung (und Mitarbeit bei) anwendungsorientierten Forschungsprojekten
Der Auftraggeber legt Wert auf eine qualitative hohe Erfüllung der Aufgabe. Die Bewertung der Eignung der Bieter/Bieterinnen erfolgt anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Eignung“ genannten Kriterien. Für die Einreichung der geforderten Unterlagen verwenden Sie bitte die Anlage „Vordruck Eignungsnachweise“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 10.07.2023 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.