Baufeldfreimachung, CVK, Infra Süd IKS

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baufeldfreimachung, CVK, Infra Süd IKS

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45310000 Installation von elektrischen Leitungen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Virchow-Klinikum (CVK), Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin schreibt die LBM Erneuerung der Infrastruktur Süd | 51-0137 aus.

Die Charité plant den Bau zweier Gebäude im Süden des Campus. Ziel dieser Baumaßnahme ist die Baufeldfreimachung beider Baufelder.

Es ist ein erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen den Gewerken IKS und Tiefbau zu berücksichtigen. Die Anlagen und Leitungen sind alle in Betrieb. Da ein Telekommunikationsknoten von der Umverlegung betroffen ist, muss mit äußerster Vorsicht vorgegangen werden. Ein Monteur mit dem nötigen Material für Notfallreparaturen ist stets für Schneidarbeiten vorzuhalten. Weitere Erschwernisse aus dem bestehenden Betrieb sind nicht zu erwarten.

Das Baufeld befindet sich auf dem Klinikgelände des CVK um das Haus 34 (Südstraße/Weststraße) sowie zwischen den Häusern 44, 45, 30, 60 und dem Nordufer und muss unter Beachtung der Aufrechterhaltung des

Krankenhausbetriebes und der logistischen Versorgung des Campus durchgeführt werden.

Der Auftragnehmer berücksichtigt Schnittstellenforderungen seitens der Auftraggeberin und der Lieferer angrenzender Anlagenteile. Hierzu gehört auch die Erstellung der für die elektrische, mechanische und bauliche Einbindung der Anlagen in die Gesamtanlage notwendigen Aufgabenstellungen, Konzepte und Auslegungen u. a. für folgende Schnittstellen:

- parallele Baumaßnahmen Tiefbau und Kabelleerrohrtrasse, hier insbesondere Koordinierung bei Kabelzug in den Schachtbauwerken

- parallele Baumaßnahmen Elektro; Umverlegung ITDZ & Versatel

- erhöhter Aufwand aufgrund der Abstimmung mit der Betriebstechnik CFM, da die Bestandsdokumentation nicht vollständig ist und u.a. die Zuleitungen

eines Telekommunikationsknotens umverlegt werden

- laufender Krankenhausbetrieb

- Abstimmung des Transports mit der Auftraggeberin.

Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
45310000 Installation von elektrischen Leitungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Vertragsstrafe bezieht sich auf den Gesamtfertigstellungstermin.

Vertragsstrafenhöhe = 0,20 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer für jeden Werktag des Verzugs nach Gesamtfertigstellungstermin.

Vertragsstrafenbegrenzung = 5 % der im Auftragsschreiben genannten

Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Niedrigster Preis / Gewichtung: 100
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 080-241401
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: AB 47/23
Bezeichnung des Auftrags:

Baufeldfreimachung, CVK, Infra Süd IKS

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren wurde gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufgehoben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).

Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).

Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/06/2023