Baufeldfreimachung, CVK, Infra Süd IKS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baufeldfreimachung, CVK, Infra Süd IKS
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Virchow-Klinikum (CVK), Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin schreibt die LBM Erneuerung der Infrastruktur Süd | 51-0137 aus.
Die Charité plant den Bau zweier Gebäude im Süden des Campus. Ziel dieser Baumaßnahme ist die Baufeldfreimachung beider Baufelder.
Es ist ein erhöhter Abstimmungsbedarf zwischen den Gewerken IKS und Tiefbau zu berücksichtigen. Die Anlagen und Leitungen sind alle in Betrieb. Da ein Telekommunikationsknoten von der Umverlegung betroffen ist, muss mit äußerster Vorsicht vorgegangen werden. Ein Monteur mit dem nötigen Material für Notfallreparaturen ist stets für Schneidarbeiten vorzuhalten. Weitere Erschwernisse aus dem bestehenden Betrieb sind nicht zu erwarten.
Das Baufeld befindet sich auf dem Klinikgelände des CVK um das Haus 34 (Südstraße/Weststraße) sowie zwischen den Häusern 44, 45, 30, 60 und dem Nordufer und muss unter Beachtung der Aufrechterhaltung des
Krankenhausbetriebes und der logistischen Versorgung des Campus durchgeführt werden.
Der Auftragnehmer berücksichtigt Schnittstellenforderungen seitens der Auftraggeberin und der Lieferer angrenzender Anlagenteile. Hierzu gehört auch die Erstellung der für die elektrische, mechanische und bauliche Einbindung der Anlagen in die Gesamtanlage notwendigen Aufgabenstellungen, Konzepte und Auslegungen u. a. für folgende Schnittstellen:
- parallele Baumaßnahmen Tiefbau und Kabelleerrohrtrasse, hier insbesondere Koordinierung bei Kabelzug in den Schachtbauwerken
- parallele Baumaßnahmen Elektro; Umverlegung ITDZ & Versatel
- erhöhter Aufwand aufgrund der Abstimmung mit der Betriebstechnik CFM, da die Bestandsdokumentation nicht vollständig ist und u.a. die Zuleitungen
eines Telekommunikationsknotens umverlegt werden
- laufender Krankenhausbetrieb
- Abstimmung des Transports mit der Auftraggeberin.
Nähere Informationen können den auf der Vergabeplattform der Charité (https://vergabeplattform.charite.de) zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin
Vertragsstrafe bezieht sich auf den Gesamtfertigstellungstermin.
Vertragsstrafenhöhe = 0,20 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer für jeden Werktag des Verzugs nach Gesamtfertigstellungstermin.
Vertragsstrafenbegrenzung = 5 % der im Auftragsschreiben genannten
Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baufeldfreimachung, CVK, Infra Süd IKS
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wurde gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A aufgehoben.
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]