Rahmenvertrag Gebäudeschadstoffe: Begutachtung, Planung, Bauüberwachung, Abfallmanagement
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Gebäudeschadstoffe: Begutachtung, Planung, Bauüberwachung, Abfallmanagement
Rahmenvertrag Gebäudeschadstoffe: Begutachtung, Planung, Bauüberwachung, Abfallmanagement
Die Tempelhof Projekt GmbH beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrages für Gebäudeschadstoffe – Begutachtung, Planung, Bauüberwachung, Abfallmanagement – an einen Auftragnehmer. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 2 Jahren zzgl. Option um jeweils 1 Jahr (insgesamt höchstens 4 Jahre) geschlossen.
1) Gutachterleistungen einschl. Konzepterstellung, Begehung, Probenahme, Analytik, Bewertung, Handlungsempfehlungen, Gefährdungsbeurteilung;
2) Adhoc-Beprobungen und Analysen;
3) Verfahrensbevollmächtigung im eANV zur Unterstützung der Tempelhof Projekt GmbH im Abfallmanagement für das Flughafengebäude.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvertrag Schadstoffe: Begutachtung, Planung, Abfallmanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Detailuntersuchung und fachtechn. Begleitung Schadstoffentfernung Trafostation 13
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10829
Land: Deutschland
Trafostation 13
• Detailuntersuchung Schadstoffe
• fachtechnische Begleitung Schadstoffentfernung
• Dokumentation Restschadstoffe
Im Zuge der Leistungserbringung des RV-Abrufes 25120-003-114.18 MZB 074.20 wurde im Bereich der Trafostation 13 neben Polychlorierten Biphenylen weitere Verdachtsmomente, insb. asbesthaltige Baustoffe festgestellt. Der zusätzliche Aufwand für die Detailuntersuchung und die fachtechnische Begleitung der Schadstoffentfernung ist Gegenstand des Nachtragsangebotes von Arcadis.
Der Rahmenvertrag 11111-111-114.18 ist abgelaufen.Die Nachtragsleistungen stehen in einem untrennbaren planerischen und räumlichen Zusammenhang mit dem RV-Abruf 25120-003-114.18 MZB 074.20. Ein Wechsel des AN für die Nachtragsleistungen des bereits beauftragten RV-Abrufes MZB 074.20 kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden