Rahmenvereinbarung über Sicherheitsdienstleistungen für die Autobahn GmbH des Bundes Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-10041
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Sicherheitsdienstleistungen für die Autobahn GmbH des Bundes
Rahmenvereinbarung über Sicherheitsdienstleistungen für die Autobahn GmbH des Bundes
Autobahn GmbH des Bundes
Heidestraße 15
10557 Berlin
Deutschland
Als eine der größten und vielfältigsten Infrastrukturbetreiberinnen in Deutschland ist die Autobahn GmbH des Bundes seit dem 1. Januar 2021 verantwortlich für rund 13.000 Kilometer Autobahnnetz in Deutschland. Zu unseren Aufgaben gehören neben Planung, Bau und Instandhaltung auch der Betrieb sowie die Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung.
Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung werden der Autobahn GmbH des Bundes an einigen Standorten noch bis zum Ende des Jahres 2023 elektronische Zutrittssysteme und Schließanlagen (inkl. Software) für die Gebäude vom jeweiligen Bundesland bereitgestellt. Die Ablösung der Kooperationsvereinbarung erfordert eine Umstellung der betroffenen Zutrittssysteme und Schließanlagen vom Bundesland auf die Autobahn GmbH des Bundes. Aufgrund der Kurzfristigkeit kann die rechtzeitige Umstellung der Systeme an einzelnen Standorten nicht garantiert werden. Für diese betroffenen Standorte sucht der Auftraggeber, die Autobahn GmbH des Bundes, einen Auftragnehmer, für die Facility Management (FM) Dienstleistung "Sicherheitsdienst", welcher temporär ab Ende des Jahres 2023 personelle Zutrittskontrollen an den Standorten durchführt, welche nicht mehr rechtzeitig im Laufe des Jahres migriert werden können. Die erwarteten Leistungen und Rahmenbedingungen werden in der Leistungsbeschreibung näher erläutert.
zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 6 Monate
Die Höchstmenge der Leistungen, die auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden können, ist festgelegt wie folgt:
95.208 Stunden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis: Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativen Nachweises pro Wirtschaftsteilnehmer: (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
- Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
- Sofern der Bieter im gemeinsamen Registerportal der Länder eingetragen ist, ist die Vorlage des Handelsregisterauszuges nicht zwingend. Der Auftraggeber wird den entsprechenden Handelsregisterauszug des Bieters bei Nichtvorlage selbst abrufen.
Nachweis der Eignung des Bewerbers/Bieters (Unternehmen) gem. § 42 i.V.m. § 48 VgV: Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) (Formblatt F1 - Erklärungen zum Unternehmen)
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
Eigenerklärung zur Bieterstruktur: Abgabe einer Eigenerklärung zur Bieterstruktur. Diese bezieht sich darauf, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3.2 sowie 4.2 bis 4.3 genannten Erklärungen, unter Berücksichtigung des jeweils zu erbringenden Leistungsanteils innerhalb der Bietergemeinschaft, der grob zu beschreiben ist, vorzulegen. Hierfür ist das Formblatt F-BS zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist
3.1. Nachweis einer Berufshaftpflicht-versicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt C-F3.1).
Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
3.2.Erklärung zu den Mindestumsätzen
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass seine Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) im Mittel der drei Geschäftsjahre mindestens 200 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr betragen. (Formblatt C-F3.2).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
zu 3.1 Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungs-summen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
zu 3.2 Die Umsatzerlöse müssen im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) mindestens 200 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr betragen.
4.1 Liste der Referenzen des Bieters der letzten drei Jahre
(ab 2020), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in den Bereichen
- Zutrittskontrolle
- Objektschutz
belegen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt C-F4.1):
- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber/Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen)
- Leistungszeitraum
Die folgenden Merkmale der Vergleichbarkeit werden für die Prüfung dieses Kriteriums genutzt:
- Vergleichbare Gebäude / Objekte
- Vergleichbare Leistungen
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
4.2 Eigenerklärung zur Arbeitssprache
Die Mitarbeitenden des Auftragnehmers verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Level B2 im gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen oder vergleichbar) (Formblatt F4.2 Erklärung zur Arbeitssprache) Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
4.3 Erklärung zu Russlandsanktionen
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. (Formblatt F4.3 Erklärung zu Russlandsanktionen) Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
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Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
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Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de