Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen Dachrinnenreinigung und Dachflächenreinigung für Aus-und Fortbildungszentrum Bamberg und BAMF Bamberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 152-23 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 152-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen Dachrinnenreinigung und Dachflächenreinigung für Aus-und Fortbildungszentrum Bamberg und BAMF Bamberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 152-23
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Dienstleistung Dachrinnenreinigung und Dachflächenreinigung zu vergeben.
WE 146124: Aus- und Fortbildungszentrum Bamberg (6. AFZ BPOL), Zollnerstraße 190, Bamberg, Bayern
WE 148146 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Buchenstraße 1 bis 6, 96052 Bamberg Gebäude 7650 (Anschrift Buchenstr. 1,3,5) und 7651 (Anschrift 2,4,6) Bayern
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, die Entwässerungssysteme der Dächer sowie die Dachflächen/Flachdächer vor Schäden zu bewahren. Regenrinnen, Sinkkästen und Bodensiebe sind gegen stauendes Wasser vor Korrosion und Überlaufen zu schützen. Die bauliche Substanz ist vor dem Eintritt von Regenwasser in das Dach und in die Fassade zu bewahren und damit den Wert der Immobilie zu erhalten.
Die zu vergebende Leistung beinhaltet die Reinigung der Dachrinnen, die Reinigung der Fallrohre, der Fallrohrabläufe, Sinkkästen bzw. Dacheinläufe und der Dachflächen/Flachdächer. Auf dem Gelände befinden sich derzeit 141 zu reinigende Gebäude, die unterschiedlich genutzt werden und jeweils eine unterschiedliche Dacheindeckung aufweisen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 28.02.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Den Mitarbeitern des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokumentes gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auftragnehmer ihre Mitarbeiter spätestens 5 Werktage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Firmenname, Vornamen, Namen und Geburtsdatum des Mitarbeiters, Zeitraum und Grund anzumelden. Die Mailadresse für diese Anmeldung wird nach Zuschlagserteilung mitgeteilt. Die nutzende Bundespolizeidienststelle veranlasst daraufhin alle erforderlichen Maßnahmen und legitimiert zum Einlass der Mitarbeiter des Auftragnehmers bei Erfüllung aller Voraussetzungen. Die Bundespolizei verwehrt bei fehlender Legitimation der Mitarbeiter des Auftragnehmers diesen den Zutritt zur Liegenschaft.
Weitere Anforderungen an das eingesetzte Personal sind der Anlage A-04 Ausführungsbedingungen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
2)Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren.Die Anmeldung muss an die genannte Mailanschrift der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erfolgne (siehe Anlage A-01 Bewerbungsbedingungen), an die eine Anzeige mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Firmenname, Zeitraum und Grund zu richten ist. Die Personaldaten werden durch die Bundespolizei geprüft. Die Bundespolizei veranlasst daraufhin alle erforderlichen Maßnahmen und legitimiert die Mitarbeiter vor Ort schriftlich zum Einlass der überprüften Personen. Bei fehlender Legitimation wird der Einlass verwehrt.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 26.06 bis 29.06.2023 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen spätestens 5 Tage vorher (Anmeldetage Montag bis Donnerstag) vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden erbeten bis zum 11.07.2023. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de