Berlin TXL - Kampfmittelräumung Prioritäre Fläche Bauabschnitt 1 UTR
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berlin TXL - Kampfmittelräumung Prioritäre Fläche Bauabschnitt 1 UTR
Berlin
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen zur
— Kampfmittelräumung und
— Baufeldfreimachung
Im Bereich der prioritären Flächen des 1. Bauabschnitts Urban Tech Republic. Grundlage dafür ist der mit den
Berliner Behörden abgestimmte Handlungsleitfaden Kampfmittelräumung.
Ziel der Kampfmittelräumung ist die Beseitigung der festgestellten Gefahren für die Schutzgüter unter
Berücksichtigung der jetzigen oder zukünftigen Nutzung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Teltow
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Bewässerung von Haufwerken
Ort: Teltow
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
Vorherige Nachträge:
NT01: Bohrlochsondierung für Leitungstrassen
NT02: Unterbrechung der Arbeiten und der erneute Einrichtung
NT03: Kolonne für Suchschachtungen von Leitungstrassen
NT04: Kampfmitteltechnische Begleitung Rasenmahd
NT05: Zusatzleistungen für BL-Sondierung Nord-Süd-Trasse, südliche Rollwegbrücke
NT06: Harmonisierung bzw. Anwendung von Positionen zur Betrieb der BE etc.
NT07: Herstellung der Begehbarkeit im Baufeld "kleines Wäldchen" zzgl. Teilfläche "Lufthansa-Streifen"
NT08: Laden von Haufwerken mit Entkrautung
aktueller Nachtrag:
NT10: Bewässerung von Haufwerken
Auf der südlichen Start- und Landebahn sind aktuell diverse Bodenhaufwerke aus der Kampfmittelräumung (KMR) für einen späteren Einbau sowie schadstoffbelastete Bodenmaterialien aus der KMR bis zu einer Abfuhr zu entsprechenden Verwertungsanlagen zwischengelagert. Aufgrund der anhaltend trockenen Witterung kommt es an windigen Tagen zu starken Verwehungen bis hin zum angrenzenden Autobahnzubringer der A 111 sowie dem Kurt-Schumacher-Damm. Um sowohl die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden aber auch die Belastung für die angrenzenden Wohngebiete so gering wie möglich zu halten, soll durch eine Bewässerung der Bodenhaufwerke den Verwehungen entgegengewirkt werden. Diese Leistungen sind kein Bestandteil des Vertrages mit der KMR und daher zusätzlich zu beauftragen. Die angebotenen Preise beruhen auf der Urkalkulation der KMR-Leistungen und sind daher als wirtschftlich, angemessen und kostengünstig zu bewerten.