Bauwerksprüfung nach DIN 1076 bzw. VDI 6200, Projekt A20 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-F-Ver-0001

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 084-259262)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bauwerksprüfung nach DIN 1076 bzw. VDI 6200, Projekt A20

Referenznummer der Bekanntmachung: 23-F-Ver-0001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Um den gesetzlichen Anforderungen und der Betreiberverantwortung gerecht zu werden, soll für einen Zeitraum bis 31.12.2028 ab Zuschlag ein qualifiziertes Architektur- und Ingenieurbüro oder ein qualifiziertes Ingenieurbüro für die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 und VDI 6200 vertraglich gebunden werden.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bauwerksprüfung sämtlicher prüfrelevanter Bauteile

des gesamten Gebäudekomplexes des ehemaligen Flughafens Tempelhof nach den oben

genannten Richtlinien (aufgeteilt in 138 Bauwerke und Bauwerksteile). Hierin sind die bereits

einer Prüfung unterliegenden Bauwerke enthalten. Zu den zusätzlichen Bauwerken zählen

insbesondere Hochbauten, die nach VDI 6200 den Schadensfolgenklasse CC1 - CC2 zuzuordnen sind, sowie Kanalanlagen, die in Anlehnung an die DIN 1076 zu prüfen sind.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/06/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 084-259262

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3
Anstatt:

zu B) Als Mindestanforderung müssen 2 Personen ein gültiges VFIB Zertifikat und 1 Person ein gültiges VFIB Zertifikat mit zusätzlichem Wahlpflichtlehrgang „Stahl- und Stahlverbundbrücken“ nachweisen. Weiterhin müssen 2 Personen über die Qualifikation „fachkundige Person“ und 1 Person über die Qualifikation „besonders fachkundige Person“ verfügen.

muss es heißen:

zu B) Als Mindestanforderung müssen 2 Personen ein gültiges VFIB Zertifikat nachweisen. Weiterhin müssen 2 Personen über die Qualifikation „fachkundige Person“ und 1 Person über die Qualifikation „besonders fachkundige Person“ verfügen.

Abschnitt Nummer: II.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beginn:
Anstatt:
Tag: 25/07/2023
muss es heißen:
Tag: 28/08/2023
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Anstatt:
Tag: 08/06/2023
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 27/06/2023
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6
Anstatt:
Tag: 07/08/2023
muss es heißen:
Tag: 28/08/2023
Abschnitt Nummer: IV.2.7
Anstatt:
Tag: 08/06/2023
Ortszeit: 12:00
muss es heißen:
Tag: 27/06/2023
Ortszeit: 12:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: