Verkehrsleistungen Nachunternehmer im Schienenersatzverkehr AKN (Los 1+2) Referenznummer der Bekanntmachung: 014/2023

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 096-300985)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21029
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vhhbus.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrsleistungen Nachunternehmer im Schienenersatzverkehr AKN (Los 1+2)

Referenznummer der Bekanntmachung: 014/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung eines Schienenersatzverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr im Hamburger Stadtgebiet (Linie:Hamburg-Burgwedel nach Hamburg-Eidelstedt). Die zu vergebenden Verkehrsdienstleistungen sind für mehrere Monate in den Jahren 2023 und 2024 zu erbringen:

- Los 1: 88.497,37 Fahrplankilometer im Jahr 2023 (Leistungszeitraum: 20.08.2023 bis 31.12.2023)

- Los 1: 110.770,09 Fahrplankilometer im Jahr 2024 (Leistungszeitraum: 01.01.2024 bis 15.06.2024).

- Los 2: 65.066,50 Fahrplankilometer im Jahr 2023 (Leistungszeitraum: 20.08.2023 bis 31.12.2023)

- Los 2: 81.312,46 Fahrplankilometer im Jahr 2024 (Leistungszeitraum: 01.01.2024 bis 15.06.2024).

Sofern eine Zuschlagserteilung nicht bis zum 06.08.2023 erfolgt ist, hat eine Betriebsaufnahme innerhalb von 2 Kalenderwochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. In diesem Fall entsteht eine Vergütungspflicht des Auftraggebers erst mit dem Zeitpunkt der Betriebsaufnahme durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer plant eigenverantwortlich den notwendigen Personaleinsatz auf Basis der von der VHH in den Vergabeunterlagen vorgegeben Umläufe.

Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer sämtliche Fahrzeuge vermieten, welche dieser sodann ausschließlich für die Erbringung der Verkehrsleistungen einzusetzen hat. Für die Lose 1 und 2 sind folgende Fahrzeuge vorgesehen:

- 4 Gelenkbusse (mindestens 3-Türer)

Die Verkehrsdienstleistungen sind für einen Zeitraum von zunächst ca. zehn (10) Monaten zu erbringen. Die Betriebsaufnahme hat zum 20.08.2023 zu erfolgen. Sofern sich die Zuschlagserteilung verzögert, hat die Betriebsaufnahme innerhalb von 2 Kalenderwochen nach erfolgter Zuschlagserteilung zu erfolgen. Der Betrieb endet am 15.06.2024. Der Auftraggeber hat die einseitige Option, die Laufzeit dreimal, jeweils um bis zu weitere zwei Monate, höchstens jedoch bis zum 15.12.2024 zu verlängern. Die Verlängerung ist sechs Kalendertage vor Laufzeitende gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich anzumelden.

Für den gegenständlichen Auftrag werden zwei Lose gebildet. Es sind Angebote für ein oder mehrere Lose zulässig. Es wird losweise vergeben. Jeder Bieter kann max. auf ein Los den Zuschlag erhalten. Sofern ein Bieter für mehre Lose als Zuschlagsdestinatär in Betracht kommt, erfolgt die Zuschlagslimitierung in der Form, dass der Zuschlag auf das von dem Bieter in seinem Angebotsschreiben prioritär genannte Los stattfindet. In den übrigen Losen bleibt der entsprechende Bieter unberücksichtigt. Das gilt nur dann nicht, wenn ein Los andernfalls unbesetzt bleibt. Nähere Hinweise zur Zuschlagslimitierung enthalten die Vergabeunterlagen.

Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/06/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 096-300985

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.1
Anstatt:

(2) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.2) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG.

muss es heißen:

(2) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.2)über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG, § 22 LkSG.

Abschnitt Nummer: III.1.2
Anstatt:

(1) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.4) über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.9) vorgelegt wird.

muss es heißen:

(1) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.4) über den Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert.

Abschnitt Nummer: III.1.2
Anstatt:

(2) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.5) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV, im freigestellten Schülerverkehr oder im Schienenersatzverkehr für einen öffentlichen Auftraggeber mit Kraftomnibussen), bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt (gemäß Vordruck Anlage A.9) vorgelegt wird.

muss es heißen:

(2) Eigenerklärung (gemäß Vordruck Anlage A.5) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Verkehrsdienstleistungen im ÖPNV, im freigestellten Schülerverkehr oder im Schienenersatzverkehr für einen öffentlichen Auftraggeber mit Kraftomnibussen), bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt). Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert.

Abschnitt Nummer: VI.1.3
Anstatt:

C.) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) (I.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 34 SektVO) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die anderen Unternehmen namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.8) zu verwenden. Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.9) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. (II.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so gilt das Folgende: Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.8). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.9) zu verwenden. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.

muss es heißen:

C. Einem Bieter/der Bietergemeinschaft ist es untersagt, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 34 SektVO).

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: