Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Bahnhof Ffm. Griesheim: Sicherungsleistungen für Kampfmitteluntersuchungen 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65150
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Bahnhof Ffm. Griesheim: Sicherungsleistungen für Kampfmitteluntersuchungen 2023
Sicherung gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleis− und Weichenbereichen der Deutschen Bahn AG und unterstützende bauaffine Dienstleistungen zur Abwicklung der Baumaßnahme.
65933 Frankfurt am Main
ca. 320 h Sicherungsaufsicht, ca. 960 h Sicherungspersonale, ca. 8 St Schutzhaltsignal (Sh2), ca. 1 St Signal El 6, ca. 25 ZSS Bahnerdungsberechtigter. ca. 25 ZSS Schaltantragsteller
zu II.2.10) Angaben über Varianten (Nebenangebot/Änderungsvorschlag): Nebenangebot/e können gem. Sicherungsvertrag Anlage 5 eingereicht werden. Varianten (Nebenangebot/Änderungsvorschlag) ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebots sind nicht zugelassen (vgl. auch Anschreiben Leistungsanfrage SbaD 208.1124V10).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Bahnhof Ffm. Griesheim: Sicherungsleistungen für Kampfmitteluntersuchungen 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fußgönheim
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67136
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.