Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule am Windmühlenberg - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 95-2023-Tragwerk
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule am Windmühlenberg - Tragwerksplanung
Das Bezirksamt Spandau von Berlin beabsichtigt den Umbau/die Erweiterung und Sanierung der Grundschule am Windmühlenberg innerhalb der Berliner Schulbauoffensive. Da kein Ausweichstandort zur Verfügung steht, muss der/die Erweiterung und die Sanierung im laufenden Betrieb erfolgen.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind die Planungsleistungen (Grundleistungen) der Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung Gebäude gemäß HOAI sowie besondere Leistungen.
Das Bezirksamt Spandau von Berlin beabsichtigt den Umbau/die Erweiterung und Sanierung der Grundschule am Windmühlenberg innerhalb der Berliner Schulbauoffensive. Da kein Ausweichstandort zur Verfügung steht, muss der/die Erweiterung und die Sanierung im laufenden Betrieb erfolgen.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind die Planungsleistungen (Grundleistungen) der Leistungsphasen 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung Gebäude gemäß HOAI sowie besondere Leistungen.
Unternehmensreferenzen gemäß Kriterienmatrix in Ziffer 6 der Verfahrensbeschreibung.
Für die Bewertung sind maximal drei Referenzen einzureichen. Die Referenzen müssen nachweislich zwischen dem 01.01.2013 und dem Tag vor der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge abgeschlossen worden sein. Für die Einreichung ist zwingend das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt zu nutzen.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht nach § 3
Nummer 3.2.1 des Vertrages mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie gemäß § 3 Nummer 3.2.2 des Vertrages abruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf
einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.
Erklärung zur Eintragung in das Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (Eigenerklärung im Formblatt IV 124EU F)
1.
Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (Eigenerklärung im Formblatt IV 124EU F)
zu 1.
Als Mindestanforderung an die Berufshaftpflichtversicherung gelten folgende Deckungssummen:
a) für Personenschäden bis zu 3.000.000 Mio. € je Schadensereignis und
b) für Sach-/Vermögensschäden bis zu 3.000.000 € je Schadensereignis.
Die Gesamtleistung je Versicherungsjahr muss für alle Schäden mindestens das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme in den jeweiligen Positionen betragen.
1.
Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (Eigenerklärung im Formblatt Unternehmensreferenzen)
zu 1.
Als Mindestanforderung an Referenzen zu vergleichbaren Leistungen gelten:
a.
Der Nachweis einer Referenz über abgeschlossene Planungsleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß § 51 in Verbindung mit Anlage 14 HOAI für den Neubau eines Gebäudes in den letzten 10 Jahren (Abschluss nach dem 01.01.2013 und dem Tag vor der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge).
und
b.
Der Nachweis einer Referenz über abgeschlossene Planungsleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß § 51 in Verbindung mit Anlage 14 HOAI für die Sanierung eines Gebäudes in den letzten 10 Jahren (Abschluss nach dem 01.01.2013 und dem Tag vor der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge).
Beruf des Architekten und Ingenieur
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Die Kommunikation mit der Vergabestelle und die Einreichung des Teilnahmeantrags ist ausschließlich elektronisch in Textform, ohne fortgeschrittene / qualifizierte Signatur / Siegel über die Vergabeplattform des Landes Berlin https://www.berlin.de/vergabeplattform möglich.
Nach einer einmaligen kostenlosen Registrierung stehen Ihnen – zeitlich unbegrenzt – alle Funktionalitäten der Plattform in vollem Umfang zur Verfügung.
Eine Anleitung inkl. Schulungsvideos zur Nutzung der Vergabeplattform als Bewerber/Bieter finden Sie unter https://www.berlin.de/vergabeplattform/ueber-die-vergabeplattform/abgeben-von-angeboten/
Die weibliche und die diverse Form sind der männlichen Form in dieser Ausschreibung gleichgestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]