Herrichtung Liegenschaft Taubenstraße 1 für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Koordination Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes (BNB) VgV07-190-23 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV 07-190-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herrichtung Liegenschaft Taubenstraße 1 für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Koordination Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen des Bundes (BNB) VgV07-190-23
siehe II.2.4 - Beschreibung der Beschaffung
Taubenstraße 1 / Glinkastraße 11 - 13 / Mohrenstraße 63 und Mauerstraße 16 - 21 in 10117 Berlin
Der denkmalgeschützte Häuserblock Taubenstraße 1/Glinkastraße 11-13/Mauerstraße 16-21 und Mohrenstraße 63 (im Folgenden Taubenstraße 1) befindet sich in innerstädtischer Lage in Berlin-Mitte. Der Gebäudekomplex wird für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hergerichtet, dessen 1. Dienstsitz sich in unmittelbarer Nähe in der Wilhelmstraße 49 befindet. Die Liegenschaft besteht aus mehreren zwischen 1897 und 1916 fertiggestellten Einzelgebäuden, die durch Um- und Ausbauten zu einem Komplex zusammengewachsen sind. Die Liegenschaft weist einen sehr heterogenen Sanierungsstand auf.
Auf Grundlage der Bedarfsplanung BMAS wurde ein planerisches Gesamtkonzept entwickelt, das u.a. folgende Punkte umfasst:
Unterbringung einer obersten Bundesbehörde (Ausbaustandard).
Raumprogramm mit ca. 235 Arbeitsplätze sowie die für die Organisationseinheiten erforderliche Infrastruktur und zusätzlich übergeordnete Besprechungsräume.
Schaffung einer innovativen, modernen Bürokonzeption mit flexibler Arbeitsplatzgestaltung (Modularisierungen, Mehrfachnutzungen etc.).
Ertüchtigung des Gebäudes gem. GEG/EEFB.
Die Straßenfassaden sind aus Naturstein, im Innenhof ist eine mit keramischen Riemchen versehende Fassade in ein Gesamtkonzept der zu sanierenden Hoffassade zu integrieren
Eine für den Gebäudekomplex in sich geschlossene, barrierefreie Erschließung, z.B. durch abgesenkten Haupteingang in der Taubenstraße/ Querverbindungen zw. den Bestandsbauten durch neuen 2- bis 3-geschossigen Verbinder im Hof.
Mauerstr. 18: Rückbau der Geschosse oberhalb 2.OG sowie Teilneubau 3.-6.OG.
Einheitliches Niveau für den gesamten Hof, Gestaltung durch einen separaten Wettbewerb
Im EG Mohrenstraße im denkmalgeschützten Steinsaal Anordnung einer öffentlich zugänglichen Cafeteria.
Neuerrichtung einer Netzersatzanlage, eines Serverraum und von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie (PV, Solarthermie)
Im Vorfeld wurden bereits folgende Maßnahmen durchgeführt:
Teilsanierung der Natursteinfassaden
vorgezogene Schadstoffuntersuchungen/-sanierung
Vorabstimmungen mit dem Landesdenkmalamt sowie der Feuerwehr. Die Erkenntnisse, Festlegungen und Empfehlungen sind zu berücksichtigen
Besonderheiten des Projektes:
Nachhaltigkeitszertifizierung nach BNB „Silber“ (BNB_BK 2017), die Zielvereinbarungstabelle ist umzusetzen.
Es soll das Building Information Modeling - BIM 3D angewandt werden.
Ein Zählerkonzept und Monitoring über 2 Jahre ist umzusetzen
Parallel zu dem Vergabeverfahren werden die Ausschreibungen für die Objektplanung, Planung der TGA-M und TGA-E, die Projektsteuerung, die Tragwerksplanung und die Energieberatung/Bauphysik durchgeführt.
Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für 2030 vorgesehen.
- Auftraggeber/Nutzer:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) / Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Gebäudenutzung:
Bürogebäude mit Besprechungsräumen sowie öffentlich zugängliche Cafeteria
- Art der Baumaßnahme:
Denkmalgerechte Sanierung Bestand, Rückbau und Ergänzung Teilbereich Mauerstr. 18 sowie Neubau eines Verbinders im Innenhof, komplette Erneuerung der technischen Anlagen, Innenhofgestaltung
- Fläche:
~19.100 m² BGF, ~ 8.700 m² NUF 1-7, ca. 235 Arbeitsplätze
- Projektkosten (netto) für KG 200-600 gem. DIN 276:
~55.6 Mio. € netto
- Projektdauer:
Q4/2023 bis 02/2030 (76 Monate)
Gegenstand des Auftrages
- Leistungsbereich:
Koordination Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)
- Leistungsbild:
Beratung, Koordination, Prüfung, Dokumentation und Nachweis der Nachhaltigkeit gem. Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB), in Anlehnung an HOAI, LPH 2-8
- Beginn/Ende der Leistungserbringung:
Q4/2023 - 05/2030 (Zertifizierung ~3 Monate nach Übergabe)
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerbende gleichermaßen die Anforderungen und ist die Anzahl der Bewerbenden auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Der Vertrag ist erst in der 2. Stufe des Verfahrens einzureichen. Hierzu erhalten die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnehmenden gemäß § 17 Abs. 4 VgV eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit allen erforderlichen Unterlagen für die Angebotserstellung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Weitere Hinweise:
1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und von dem/den Geschäftsführenden und/oder dem/den bevollmächtigten Vertretenden elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die eVergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Ist bei elektronisch in Textform eingereichten Bewerbungen der/die Bewerbende nicht erkennbar, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen - es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerbenden, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Mitglieder der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.
3. Unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 a) (Ferner ist eine Vollmacht für den/die bevollmächtigte/n Vertreter/in der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 4).
5. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmens sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmenden vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 b).
6. Beruft sich der/die Bewerbende oder Bietende, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmen), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für das Nachunternehmen die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmen nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 5) vorzulegen.
Wenn ein Bewerbender oder Bieternder die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmenden eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmen (Anlage 5), Nachweis der Unterschriftsbefugnis (Registerauszug und/oder Anlage 1) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des/der Bewerbenden betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des/der Bewerbenden oder des/der Bietenden und des/der Nachunternehmenden für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
7. Hinweis: Bei erforderlicher Genehmigungsplanung ist eine Bauvorlageberechtigung gemäß BauO Bln erforderlich.
8. Unterzeichnete Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022-576 (Anlage 6). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
9. Der Auftraggebende wird für den/die Bietende/n, der/die den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Abs. 1, Abs. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes) beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben ausländische Bietende gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (soweit vorhanden) vorzulegen. Die Auftragsvergabe steht daher unter dem Vorbehalt, dass das Wettbewerbsregister keine Eintragungen enthält, die einer Beauftragung entgegenstehen.
Die Leistungsfähigkeit ist durch die Erklärung über den Umsatz der ausgeschriebenen Dienstleistung für die letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Umsatzzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmens darf der Umsatz des Nachunternehmens nur entsprechend seines/ihres Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn das Nachunternehmen diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat. - siehe III.1.1) Punkt 6 -
-
Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) muss im Bereich Koordination Nachhaltiges Bauen mindestens >= 200.000 € netto betragen.
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit sind folgende Auskünfte zu erteilen:
1. Angaben zur personellen Ausstattung des/der Bewerbenden während der letzten 3 Jahre, insbesondere Ausbildungen, Fachrichtungen und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Beschäftigtenzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmens können nur die Beschäftigten des Nachunternehmens hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
- siehe III.1.1) Punkt 6 beachten -
2. Vorstellung von zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren realisierten Referenzprojekten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Es sind zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) vom Bewerbenden vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix Stufe 1 bewertet werden.
Beide Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01/2012 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt sein (Abschluss LPH 8 gemäß § 34 HOAI) und beide Referenzprojekte müssen vom Bewerber mindestens die Zertifizierung BNB, DGNB, LEED oder vergleichbar betreut und verantwortet worden sein.
Insbesondere Angaben zu:
Projektbezeichnung, Ort, Mitarbeit / Mitwirkung, Bauherr/in, Auftraggeber/in, Ansprechpartner/in mit Tel.-Nr., Entwurfsverfasser/in, Architekt/in, Projektmitarbeiter, Projektdauer, Gebäudenutzung, Art der Baumaßnahme, BGF, Projektkosten, Umfang der eigenen Leistung, zur Nachhaltigkeitszertifizierung, eigene Besondere Leistungen, Vorlage eines projektbezogenen Referenzschreibens, etc.
Neben dem Bewerbungsbogen sind maximal 3 DIN A 4 Seiten je Referenzprojekt in digitaler Form einzureichen. Darüberhinausgehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen.
Die Referenzprojekte (P1 und P2) müssen dem/der Bewerbenden eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht werden (insgesamt max. 2 Referenzen). Referenzprojekte des Nachunternehmens sind nicht zugelassen.
3. Vorstellung des Projektteams - Projektleiter/in, Projektmitarbeiter/in,
insbesondere Angaben zu:
Name, Studienabschluss, Berufserfahrung, Unternehmenszugehörigkeit.
Beruflicher Werdegang sowie Studiennachweise und Nachweise zur Zusatzausbildung/Weiterbildung in Nachhaltigkeitskoordination der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten, einschließlich des/der Büroinhabenden, sind in digitaler Form vorzulegen.
4. Mit der Einreichung des Bewerbungsbogens erklärt der/die Bewerbende /die Bietergemeinschaft, dass die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Hard- und Software vorhanden ist.
Eine ausführliche Erläuterung zur Bewertung der Referenzprojekte (P1, P2) ist der Auswertungsmatrix Stufe 1 zu entnehmen. Andere als unter Punkt 3 des Bewerbungsbogens vorgestellte Referenzen werden für den Teilnahmewettbewerb nicht zur Bewertung herangezogen.
Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen sind auf folgender Seite veröffentlicht:
Zu 1.
Die Anzahl der Beschäftigten (einschl. Büroinhabende) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) muss mindestens >= 6 sein.
Davon Anzahl Mitarbeiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen, Bauphysik oder aus dem Bereich Technische Gebäudeausrüstung (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) sowie mit Weiterbildung/ Ausbildung im Bereich Nachhaltigkeitskoordination BNB, DGNB oder vergleichbar und mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung (nach Studienabschluss) im Bereich Nachhaltigkeitskoordination BNB, DGNB oder vergleichbar im Durschnitt der letzten 3 Jahre >= 3
Zu 2.
Es sind zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen, welche die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01/2012 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt sein (Abschluss Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI). Die Referenzprojekte müssen vom Bewerber mindestens die Zertifizierung BNB, DGNB, LEED oder vergleichbar betreut und verantwortet worden sein.
Davon:
- mindestens ein Projekt mit Projektkosten (KGR 200 bis 600 nach DIN 276) netto >= 20 Mio. €
- mindestens ein Projekt aus dem Bereich Sanierung/ Umbau/ Bauen im Bestand eines denkmalgeschützten Gebäudes.
Zu 3.
Projektleitung (PL) mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurswesen, Bauphysik oder aus dem Bereich Technische Gebäudeausrüstung (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) sowie mit Weiterbildung/ Ausbildung im Bereich Nachhaltigkeitskoordination BNB, DGNB oder vergleichbar mit mind. 8 Jahren Berufserfahrung nach Studienabschluss als Projektleiter im Bereich Bauphysik sowie mind. 4 Jahre im Bereich Nachhaltigkeitskoordination
Projektmitarbeiter/in (PM) mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurswesen, Bauphysik oder aus dem Bereich Technische Gebäudeausrüstung (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) sowie mit Weiterbildung/ Ausbildung im Bereich Nachhaltigkeitskoordination BNB, DGNB oder vergleichbar mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung ab Studienabschluss im Bereich Bauphysik sowie mind. 2 Jahre im Bereich Nachhaltigkeitskoordination
Das Projektteam muss sich aus mindestens zwei Personen zusammensetzen. Doppelbenennungen der Projektmitarbeitenden sind nicht zulässig.
Die jeweilige Berufserfahrung der Projektmitarbeiter/innen ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes sowie individueller Referenzlisten nachzuweisen.
( siehe Hinweise III.1.1)
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein/eine Beschäftigte/r als Projektleiter/in und Ansprechpartner/in dem/der Auftraggebenden gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de zur Verfügung. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Fragen von Bietenden, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die E-Vergabeplattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Ist bei elektronisch in Textform eingereichten Bewerbungen der/die Bewerbende nicht erkennbar, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Kommunikation zwischen Bewerbenden/Bietenden und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabeplattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Fragen der Bewerbenden sind über den Angebotsassistenten (ANA) der E-Vergabeplattform (als registrierte/r Nutzer/in der E-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabeplattform an alle Bewerbenden versendet.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.1.2. und III.1.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist über die E-Vergabeplattform des Bundes nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem/der Auftraggebenden gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem/der Auftraggebenden gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des/der Auftraggebenden, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bbr.bund.de