Charlottenburger Chaussee 67,75 - Gerüstbau Referenznummer der Bekanntmachung: B17017-3019400-001-392-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Charlottenburger Chaussee 67,75 - Gerüstbau
Arbeiten zur Stellung der Gerüste der Bauabschnitte 1 und 2 mit Dachfang. Einschließlich des Errichtens und Umsetzens eines Bauaufzuges und des Baus einer Gerüstsonderkonstruktion an den Giebelseiten des Gebäudes.
Charlottenburger Chaussee 67,75 in 13597 Berlin
Arbeiten zur Stellung der Gerüste der Bauabschnitte 1 und 2 mit Dachfang. Einschließlich des Errichtens und Umsetzens eines Bauaufzuges und des Baus einer Gerüstsonderkonstruktion an den Giebelseiten des Gebäudes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Charlottenburger Chaussee 67,75 - Gerüstbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wandlitz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist
fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist ist eine Geltendmachung der Unwirksamkeit nicht mehr zulässig.
Ort: Berlin
Land: Deutschland