Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuungsleistungen KMV Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_015_KMV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13403 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuungsleistungen KMV
Vertragsgegenstand ist die sicherheitstechnische- und arbeitsmedizinische Betreuungsleistung der Beschäftigten des KMV auf der Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz (ArbSchG) vom 07.08.1996 in der jeweils gültigen Fassung und des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12.12.1973 in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift der Unfallkasse Berlin DGUV Vorschrift 2, die die Aufgaben nach §§ 3 und 6 ASiG wahrnehmen. Die sicherheitstechnische- und arbeitsmedizinische Betreuung erfolgt zur Wahrung von Kontinuität und Vertrauensbildung durch 4 zu benennende Fachkräfte, d. h. eine Betriebsärztin / einen Betriebsarzt und stellvertretende Betriebsärztin / stellvertretenden Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und stellvertretende Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Krankenhauses des Maßregelvollzugs Berlin (KMV), Olbendorfer Weg 70, 13403 Berlin
Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin (KMV), Lindenberger Weg 69, 13125 Berlin
Vertragsgegenstand ist die sicherheitstechnische- und arbeitsmedizinische Betreuungsleistung der Beschäftigten des KMV auf der Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz (ArbSchG) vom 07.08.1996 in der jeweils gültigen Fassung und des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12.12.1973 in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift der Unfallkasse Berlin DGUV Vorschrift 2, die die Aufgaben nach §§ 3 und 6 ASiG wahrnehmen. Die sicherheitstechnische- und arbeitsmedizinische Betreuung erfolgt zur Wahrung von Kontinuität und Vertrauensbildung durch 4 zu benennende Fachkräfte, d. h. eine Betriebsärztin / einen Betriebsarzt und stellvertretende Betriebsärztin / stellvertretenden Betriebsarzt sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und stellvertretende Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin zweimal um ein Jahr verlängert werden, jedoch höchstens bis zum 31.08.2027. Die Nutzung der Verlängerungsoption wird bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages vom Auftraggeber / von der Auftraggeberin schriftlich angezeigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Eigenerklärung, dass die Bieterin / der Bieter in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Bieterin bzw. der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern die Bieterin bzw. der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (vgl. Vordruck zum Formularverzeichnis).
III.1.2.1) Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensereignis von mindestens a. Personenschäden [Betrag gelöscht] EURO je Schadensfall, b. Sachschäden [Betrag gelöscht] EURO je Schadensfall, c. Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EURO je Schadensfall. Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung ist bei Abschluss des Vertrages gegenüber dem Auftraggeber / der Auftraggeberin nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber / die Auftraggeberin nachzuweisen (vgl. Vordruck zum Formularverzeichnis).
zu III. 1.2.1) Deckungshöhe je Schadensereignis von mindestens a. Personenschäden [Betrag gelöscht] EURO je Schadensfall, b. Sachschäden [Betrag gelöscht] EURO je Schadensfall, c. Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EURO je Schadensfall.
III.1.3.1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu (vgl. Vordruck zum Formularverzeichnis): Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (insgesamt), Beschäftige als Betriebsärztinnen / Betriebsärzte, Beschäftige als Fachkraft zur Arbeitssicherheit, Sonstige Beschäftige (z.B. Psychologinnen/ Psychologen)
zu III.1.3.2) Mindestens zwei unterschiedliche und geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren müssen sich jeweils auf die sicherheitstechnische Betreuung (1 Referenz) und arbeitsmedizinische Betreuung (1 Referenz) beziehen. Zu jedem Referenzobjekt sind folgende Angaben / Beschreibungen zu machen (vgl. Vordruck zum Formularverzeichnis): Auftragsgegenstand, Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung, Leistungsbeginn (von) und Leistungsende (bis), (Angabe in Monat und Jahr), Auftraggeber/in mit Anschrift, Ansprechpartner/in beim Auftraggeber, E-Mail, Telefonnummer
zu III.1.3.3) Qualifikation, Kompetenzen und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden (MA) für folgende Positionen/Rollen (vgl. Vordruck zum Formularverzeichnis): a) Betriebsarzt/-ärztin zzgl. Vertretung: mind. 2 MA/Profile, Name, Vorname, Nachweis in Kopie zur Ausbildung, berufliche Qualifikation, beruflicher Werdegang/Tätigkeiten inkl. Zeitraum, allgemeine Kenntnisse/ Erfahrungen (grundlegende Kenntnisse im Bereich Vorsorgeuntersuchung), Nachweis in Kopie zur Muttersprache Deutsch oder mind. C1, b) Fachkraft für Arbeitssicherheit zzgl. Vertretung; mind. 2 MA/Profile, Name, Vorname, Nachweis in Kopie zur Ausbildung, berufliche Qualifikation, beruflicher Werdegang/Tätigkeiten inkl. Zeitraum, allgemeine Kenntnisse/ Erfahrungen, Nachweis in Kopie Muttersprache Deutsch oder mind. C1
zu III.1.3.2) Mindestens zwei unterschiedliche und geeignete Referenzen, jeweils auf die sicherheitstechnische Betreuung (1 Referenz) und arbeitsmedizinische Betreuung (1 Referenz). Das Leistungsende darf jeweils nicht vor dem Jahr 2020 liegen. Der Leistungszeitraum muss jeweils mindestens neun Monate betragen haben; nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung der hier ausgeschriebenen Leistung) erbracht werden.
zu III.1.3.3) a) mind. 2 MA/Profile mit folgenden Anforderungen: Es ist ein Fachkundenachweis in Kopie gem. § 4 ASiG i. V. m. § 3 DGUV Vorschrift 2 zu erbringen, dass die benannte Betriebsärztliche Fachkraft berechtigt ist, die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde, d. h. die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen. Ärzte in Weiterbildung zum Arbeitsmediziner sind gestattet, grundlegende Kenntnisse im Bereich Vorsorgeuntersuchung, Nachweis in Kopie eines sicheren Umgangs mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. C1 - Fachkundige Sprachkenntnisse nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen; entfällt bei Deutsch als Muttersprache); b) mind. 2 MA/Profile mit folgenden Anforderungen: Es ist ein Fachkundenachweis in Kopie gem. § 7 ASiG i. V. m. § 4 DGUV Vorschrift 2 zu erbringen, dass die benannte sicherheitstechnische Fachkraft die erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde aufweist, Nachweis in Kopie eines sicheren Umgangs mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. C1 - Fachkundige Sprachkenntnisse nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen; entfällt bei Deutsch als Muttersprache). Hinsichtlich der gestellten Mindestanzahl geeigneter Mitarbeitender je Position/Rolle ist eine Mehrfachzählung eines Mitarbeitenden ausgeschlossen.
Mit Angebotsabgabe ist die folgende Eignungserklärung ausgefüllt einzureichen: III.2.2.1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB Wirt-124 EU, III.2.2.2) Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV Wirt-2141, III.2.2.3) Eigenerklärungen zur Bietergemeinschaften und zur Vollmacht Wirt -238, III.2.2.4) Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe Wirt-235, III.2.2.5) Eigenerklärung anderer Unternehmen / Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer Wirt 236, gemäß dem BerlAVG werden die folgenden Vertragsbedingungen einbezogen: ZVB/ BVB Wirt-215, BVB zum Mindeststundenentgelt
Teil A Wirt-214, BVB zur Frauenförderverordnung Wirt-2141, BVB zur Verhinderung von Benachteiligungen Wirt-2143, BVB über Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG Wirt-2144, BVB über Umweltschutzanforderungen Wirt-2145, BVB Schutzklausel bei Leistungen von Beratungs- und Schulungsunternehmen Wirt-2142
Abschnitt IV: Verfahren
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Abteilung Zentrales, Referat Z E, Zentraler Vergabeservice, Oranienstraße 106, 10969 Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nachgemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/