20230209_3309_Reinigung 10 Grund-, 3 Oberschulen und 1 Museum Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-SE FM-VgV-007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
20230209_3309_Reinigung 10 Grund-, 3 Oberschulen und 1 Museum
Gebäudeinnen- Grund- und Glasreinigung in 13 Reinickendorfer Grund- und Oberschulen, sowie dem Museum Reinickendorf
Reinigung in 3 Grundschulen in Berlin-Reinickendorf
1) Reginhard-GS, Letteallee 39-41, 13409 Bln
2) Kolumbus-GS, Büchsenweg 23a mit Sporthalle Freiheitsweg 18, 13409 Bln
3) Hausotter-GS, Hausotterplatz 3-4, 13409 Bln
Unterhaltsreinigung inkl. Nebenleistungen sowie 1x jährlich Grund- und Glasreinigung (mit Rahmen)
zu 1) UR/GR: 4.375 m2 / Glas: 1.189 m2
zu 2) UR/GR: 8.773 m2 / Glas: 2.515 m2
zu 3) UR/GR: 6360 m2 / Glas: 1.761 m2
Der Vertrag enthält die Option, dreimal um ein weiteres Jahr verlängert werden zu können. In jedem Fall endet der Vertrag nach einer max. Vertragsdauer von 48 Monaten am 31.12.2027.
siehe Angaben bei Verlängerungen
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB).
Dies gilt nur, wenn sich die daraus ggf. ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält.
Für diese Ausschreibung gilt eine Zuschlagslimitierung auf 1 Los.
Ausnahme:
Sofern die Zuschlagslimitierung zur Aufhebung des Loses führen würde, so kann einem Bieter auch der Zuschlag für ein weiteres Los erteilt werden.
Bieter, die den möglichen Zuschlag auf ein 2. Los ablehnen, haben dies im Angebotsschreiben ausdrücklich zu vermerken.
Reinigung in 4 Grundschulen in Berlin-Reinickendorf
1) Havelmüller, Namslaustr.49, 13507
2) Borsigwalder, Miraustr.100, 13509
3) Münchhausen, Artemisstr.22 + Place Molière 1, 13469
4) Reineke-Fuchs, Foxweg 15 + Hort, A.-Viktoria-Allee 50A, 13403
Unterhaltsreinigung inkl. Nebenleistungen, sowie 1x jährlich Grund- und Glasreinigung (mit Rahmenreinigung)
zu 1) UR/GR: 4.488 m2/ Glas: 1.373 m2
zu 2) UR/GR: 5.922 m2/ Glas: 1.531 m2
zu 3) UR/GR: 4.149 m2/ Glas: 1.164 m2
zu 4) UR/GR: 5.231 m2/ Glas: 1.482 m2 + Beratungsstelle Ur/GR: 486 m2/ Glas: 130 m2
Der Vertrag enthält die Option, dreimal um ein weiteres Jahr verlängert werden zu können. In jedem Fall endet der Vertrag nach einer max. Vertragsdauer von 48 Monaten am 31.12.2027.
siehe Angaben bei Verlängerungen
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr.4a GWB).
Dies gilt nur, wenn sich die daraus ggf. ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält.
Für diese Ausschreibung gilt eine Zuschlagslimitierung auf 1 Los.
Ausnahme:
Sofern die Zuschlagslimitierung zur Aufhebung des Loses führen würde, so kann einem Bieter auch der Zuschlag für ein weiteres Los erteilt werden.
Bieter, die den möglichen Zuschlag auf ein 2. Los ablehnen, haben dies im Angebotsschreiben ausdrücklich zu vermerken.
Reinigung in 3 Schulen in Berlin-Reinickendorf
1) Gustav-Freytag-Schule, Breitkopfstr. 68-80, 13409
2) Albrecht-Haushofer-Schule, Kurzebracker Weg 40-46
+ Filiale, Stolpmünder Weg 45, 13503
3) Thomas-Mann-Gym., Königshorster Str. 10, 13439
Unterhaltsreinigung inkl. Nebenleistungen sowie 1x jährlich Grund- und Glasreinigung (inkl.Rahmenreinigung)
zu 1) UR/GR: 6.490 m2/ Glas: 2.039 m2
zu 2) UR/GR: 4.076 m2/ Glas: 985 m2
+ UR/GR: 3.918 m2/ Glas: 1.101 m2
zu 3) UR/GR: 15.214 m2/ Glas: 4.669 m2
Der Vertrag enthält die Option, dreimal um ein weiteres Jahr verlängert werden zu können. In jedem Fall endet der Vertrag nach einer max. Vertragsdauer von 48 Monaten am 31.12.2027.
siehe Angaben bei Verlängerungen
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr.4a GWB).
Dies gilt nur, wenn sich die daraus ggf. ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält.
Für diese Ausschreibung gilt eine Zuschlagslimitierung auf 1 Los.
Ausnahme:
Sofern die Zuschlagslimitierung zur Aufhebung des Loses führen würde, so kann einem Bieter auch der Zuschlag für ein weiteres Los erteilt werden.
Bieter, die den möglichen Zuschlag auf ein 2. Los ablehnen, haben dies im Angebotsschreiben ausdrücklich zu vermerken.
Reinigung in 3 Grundschulen und im Museum Reinickendorf
1) GS am Vierrutenberg, Am Vierrutenberg 59-65, 13469
2) GS am Fließtal, Seebadstr. 42-43, 13467
3) Museum Rdf., Alt-Hermsdorf 42-43, 13467
4) GS in den Rollbergen, Waldshuter Zeile 6, 13469
Unterhaltsreinigung inkl. Nebenleistungen, sowie 1x jährlich Grund- und Glasreinigung (mit Rahmenreinigung)
zu 1) UR/GR: 5.263 m2/ Glas: 1.183 m2
zu 2) UR/GR: 5.350 m2/ Glas: 1.015 m2
zu 3) UR/GR: 1.118 m2/ Glas: 143 m2
zu 4) UR/GR: 5.307 m2/ Glas: 1.631m2
Der Vertrag enthält die Option, dreimal um ein weiteres Jahr verlängert werden zu können. In jedem Fall endet der Vertrag nach einer max. Vertragsdauer von 48 Monaten am 31.12.2027.
siehe Angaben bei Verlängerungen
Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr.4a GWB).
Dies gilt nur, wenn sich die daraus ggf. ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält.
Für diese Ausschreibung gilt eine Zuschlagslimitierung auf 1 Los.
Ausnahme:
Sofern die Zuschlagslimitierung zur Aufhebung des Loses führen würde, so kann einem Bieter auch der Zuschlag für ein weiteres Los erteilt werden.
Bieter, die den möglichen Zuschlag auf ein 2. Los ablehnen, haben dies im Angebotsschreiben ausdrücklich zu vermerken.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen. Der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen. Die Nachweise sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" [Wirt 124 EU], alternativ kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (UVL-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.) Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV vorlegen.
Sofern nur das Formblatt Wirt 124 EU eingereicht wird, so ist bitte die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister (Handwerkskammer bzw. IHK) nachzuweisen.
2. Eigenerklärung gemäß Vordruck "Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen" nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. [Wirt 2140.1]
3. Eigenerklärung gemäß Vordruck " Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderung" nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i. V. m. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung [FFV] [Wirt 2141].
4. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft. [Wirt 238]
5. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen. [Wirt 235 + Wirt 236]
Die genannten Wirt-Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei.
Nr.6 Für den Fall, dass ein bietendes Unternehmen keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegen kann, verpflichtet es sich durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaften und Finanzämtern (hier nur die "Bescheinigung in Steuersachen"!)
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (https://justiz.de/onlinedienste/finanz_sanktionsliste/index.php) veranlassen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für die Nachweise gem. Ziffer III.1.2 und III.1.3.
1. Erklärung, dass eine gültige Berufs- und Betriebshaftpflicht vorliegt.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren.
Als Mindestbedingung gilt für die letzten 3 Geschäftsjahre jeweils ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bieters/der Bietergemeinschaft für vergleichbare Leistungen von mindestens
600.000 € für Los 1,
570.000 € für Los 2,
725.000 € für Los 3 und
650.000 € für Los 4.
1. Referenzliste mit mind. drei (max. 6) von Auftragsvolumen und Komplexität her vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre. (Ein Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.)
Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich:
- Kurzbeschreibung
- Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners mit Anschrift, Telefonnummer und
E-Mailadresse
- Angaben zum Leistungszeitraum und erbrachten Leistungsumfang (auch Objektgröße)
(Ein Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.)
2. Angaben darüber, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Im Auftragsfall ist der Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden
Mindestdeckungssummen innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss zu erbringen:
a) Personenschäden und Sachschäden 5.000.000 € 2-fach maximiert
b) Vermögensschäden 200.000 €
c) Obhut- und Bearbeitungsschäden 150.000 €
d) Abwasserschäden 150.000 €
e) Verlust von Schlüsseln 150.000 €
Der Nachweis der bestehenden Versicherung ist danach jährlich unaufgefordert zu erbringen.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de vergabeplattform) erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereitgestellt. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin bzw. iTWO tender notwendig.
Die gültige Einreichung /Abgabe der Angebote muss elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgen. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.
(2) Der Bieter hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes "elektronisch in Textform" der Name der natürlichen Person die die Erklärung abgibt, anzugeben ist.
(3) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere insbesondere telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Zusätzliche Auskünfte/Anfragen über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
(4) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierte Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform zu informieren.
(5) Der Bieter hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas Anderes bestimmt. Für bietende Unternehmen, die Ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen 6-Tage-Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
(6) Die Liste der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
(7) Für die Kalkulation sind mindestens der zum Zeitpunkt des Auftragbeginns (01.01.2024) gültige Vergabemindestlohn bzw. der für die Branche gültige (höhere) Tariflohn, sowie die ab 2023 geltenden Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsabgaben anzuwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
(8) Für die Unterhaltsreinigung wird eine maximale durchschnittliche qm-Leistung pro Stunde und Arbeitskraft von 280 qm (kaufmännisch gerundet!) je Objekt angesetzt.
Eine Überschreitung dieser Vorgabe ist in jedem Falle detailliert zu begründen. Nicht auskömmliche Angebote werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
(9) Wird vom Bieter ein geringerer SVS als 23,63 € (UR, GR) zum Ansatz gebracht, wird Seitens der Vergabestelle davon ausgegangen, dass der gebotene Preis nicht auskömmlich ist. In diesem Fall hat der Bieter die Auskömmlichkeit seiner Preise mit detaillierten Belegen und Berechnungen schon mit dem Angebot nachzuweisen. Hierzu erfolgt keine Nachforderung.
(10) Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den "Allgemeinen Bewerbungsbedingungen und Ausschreibungsbestimmungen" in den Vergabeunterlagen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- und Bewerberfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Arbeitgeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland